Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der HOGAPAGE Media GmbH
für das Angebot unter www.studentpartout.de mit Ausnahme der Seiten unter www.studentpartout.de/personalservice/
Zu den AGBAllgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der STUDENTpartout GmbH
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Zu den AGB
Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der HOGAPAGE Media GmbH
für das Angebot unter www.studentpartout.de mit Ausnahme der Seiten unter www.studentpartout.de/personalservice/
Diese allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle entgeltlichen und unentgeltlichen Verträge, die mit der HOGAPAGE Media GmbH (Sitz in 86156 Augsburg, Alfred-Nobel-Straße 9 – im Nachfolgenden „HOGAPAGE Media“ genannt) für deren Leistungen und/oder Produkte zustande kommen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die Gültigkeit etwaiger allgemeiner Geschäfts- und/oder Nutzungsbedingungen des Auftraggebers/Nutzers wird, insoweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern HOGAPAGE Media solchen Geschäfts- und/oder Nutzungsbedingungen vorab ausdrücklich schriftlich zustimmt.
HOGAPAGE Media kann, soweit erforderlich, diese AGB jederzeit ändern. Änderungen von Entgelten und Leistungsinhalten bei laufenden Verträgen sind hiervon ausgenommen. Die geänderten AGB werden unter der Domain www.hogapage.de sowie www.studentpartout.de/jobs veröffentlicht.
Für HOGAPAGE Media sowie für alle Leistungen und Produkte von HOGAPAGE Media gilt stets die deutsche Sprache. Kostenpflichtige Leistungen und Produkte werden stets in Euro oder in Schweizer Franken (CHF) abgerechnet.
- Vertragsabschluss
- Ein Vertragsabschluss kommt, soweit nicht individuell ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist und für den Fall, dass das Angebot von einem Auftraggeber/Nutzer abgegeben wird, durch schriftliche bzw. durch E-Mail und/oder Telefax erfolgte Auftragsbestätigung durch HOGAPAGE Media zustande. Sofern das Angebot durch den Auftragnehmer/Nutzer abgegeben wird, kommt der Vertragsabschluss durch die Annahmeerklärung von HOGAPAGE Media unter Geltung allein dieser AGB zustande. Auch für eventuell mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen gelten nur diese AGB.
- Soweit die Erbringung einer Leistung und/oder die Erstellung eines Produktes durch eine Werbeagentur in Auftrag gegeben wird/werden, kommt der Vertrag im Zweifel allein mit der Werbeagentur zustande. Soll dagegen ein Dritter Auftraggeber/Nutzer werden, muss dieser von der Werbeagentur namentlich und ausdrücklich bezeichnet werden. Auf Verlangen von HOGAPAGE Media hat die Werbeagentur den Nachweis ihrer Beauftragung durch einen Dritten zu erbringen. Die Erbringung einer Leistung und/oder die Erstellung an oder für mehrere Dritte in nur einem Auftrag muss durch jeden dieser Dritten in Auftrag gegeben werden, sofern nicht einer hiervon seine eigene Beauftragung durch die anderen Dritten schriftlich nachweisen kann.
- Vertragliche Leistungen, die HOGAPAGE Media über eine Website erbringt und für die der Auftraggeber/Nutzer eine vertragliche Gegenleistung zu erbringen hat, sind nur für Auftraggeber/Nutzer bestimmt, die mindestens 18 Jahre alt sind. Auftraggeber/Nutzer im Alter zwischen 16 und 18 Jahren dürfen solche vertraglichen Leistungen nur nach schriftlicher Einwilligung ihrer Erziehungsberechtigten in Anspruch nehmen und/oder nutzen. Auftraggeber/Nutzer haben die Möglichkeit, sich auf der Website zu registrieren. Hierfür haben sie korrekte und vollständige Angaben zu machen. Unzulässig sind Pseudonyme, Falschangaben oder Abkürzungen. Bei Änderungen sind diese Daten durch den Auftraggeber/Nutzer unverzüglich zu aktualisieren.
- Der Vertrag kommt mit der Absendung des Registrierungs- bzw. Bestellformulars durch den Auftraggeber/Nutzer und mit der hierauf erfolgenden Bestätigung der Registrierung durch HOGAPAGE Media zustande. Gegebenenfalls erfolgt diese erst nach Angabe der korrekten Zahlungsdaten des Auftraggebers/Nutzers (Name, Bankverbindung, Kreditkarte oder auf Rechnung). Der Zugang des Registrierungs- bzw. Bestellformulars wird dem Auftraggeber/Nutzer elektronisch bestätigt. Nach Aktivierung des Links ist die uneingeschränkte Nutzung der Leistung verfügbar.
- Werbeauftrag/Anzeigenschaltung
- Ein Werbeauftrag und/oder eine Anzeigenschaltung (Werbeauftrag) im Sinne dieser AGB ist jeder Vertrag zwischen dem Auftraggeber/Nutzer und HOGAPAGE Media über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel, einer Anzeige oder mehrerer Anzeigen in den Informations- und/oder Kommunikationsmedien von HOGAPAGE Media, insbesondere in dem/den Internetangebot(-en) und/oder in dem/den Printmedium/-medien von HOGAPAGE Media zum Zwecke der Veröffentlichung und/oder Verbreitung.
- Soweit ein Auftraggeber/Nutzer Leistungen in Auftrag gibt und/oder Produkte bestellt, die das gängige und/oder übliche Leistungs- und/oder Produktangebot von HOGAPAGE Media übersteigen, sind diese grundsätzlich kostenpflichtig und unterliegen sodann der freien Vereinbarung der Parteien.
- Wesentlicher Vertragsbestandteil werden auch die von HOGAPAGE Media vorgegebenen technischen Spezifikationen bzw. Anforderungen.
- Inhalt und Gestaltung des Werbeauftrages
- Ein Werbeauftrag nach diesen AGB kann aus einem oder mehreren Bestandteilen bestehen. Solche Bestandteile können aus einem Text und/oder einem gedruckten und/oder einem unbewegten Bild und/oder bewegten Bildern und/oder aus einer Abfolge von Tönen zusammengesetzt sein. Werbemittel kann aber auch eine (Teil-)Fläche einer Website sein, die beim Anklicken mittels einer vom Auftraggeber/Nutzer genannten Online-Adresse die Verbindung zu weiteren Daten herstellt.
- Ein Werbeauftrag, der aufgrund seiner Gestaltung nicht als solcher erkennbar ist, wird von HOGAPAGE Media als Werbung bzw. als Anzeige deutlich kenntlich gemacht, ohne dass dies einer Genehmigung durch den Auftraggeber/Nutzer bedarf. Die Auswahl und Gestaltung einer angemessenen Kennzeichnung bleibt HOGAPAGE Media vorbehalten. HOGAPAGE Media ist bei der inhaltlichen Gestaltung des Umfeldes des Werbeauftrages grundsätzlich frei, soweit einzelvertraglich nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Hat HOGAPAGE Media die technische Gestaltung und/oder das optische und/oder textliche Layout des Werbeauftrages für den Auftraggeber/Nutzer ausgeführt, so ist eine weitere Verwendung dieser Vorlage zum Zwecke anderweitiger Veröffentlichungen nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von HOGAPAGE Media gestattet. (Mehr-)Kosten für HOGAPAGE Media aufgrund vom Auftraggeber/Nutzer gewünschter Änderungen des Werbeauftrags hat der Auftraggeber/Nutzer zu tragen.
- Der Auftraggeber/Nutzer hat zu gewährleisten, dass über seinen Werbeauftrag nicht auf Websites und/oder Daten zugegriffen werden kann oder hingewiesen wird, die gegen geltendes Recht und/oder gegen Rechte Dritter verstoßen und/oder die sitten- bzw. rechtswidrige Inhalte, insbesondere rassistischer, gewaltverherrlichender oder pornographischer Natur aufweisen.
- Fristen und Termine der Vertragserfüllung
- Ist der Auftraggeber/Nutzer nach Vertragsabschluss zum Abruf einzelner oder mehrerer Werbeaufträge berechtigt, so ist der Auftrag insgesamt grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss durch HOGAPAGE Media zu erfüllen. Übt der Auftraggeber/Nutzer sein Recht zum Abruf innerhalb dieser Jahresfrist nicht aus, so verfällt sein Anspruch nach Ablauf dieses Jahres ersatzlos. Nicht abgerufene Werbeaufträge gelten als dennoch erbracht. Der Vergütungsanspruch von HOGAPAGE Media bleibt hiervon unberührt.
- Ist der Auftraggeber/Nutzer zum Abruf einzelner oder mehrerer Werbeaufträge berechtigt, so sagt HOGAPAGE Media eine Vertragserfüllung stets nur unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität bzw. noch freier Werbefläche zu. HOGAPAGE Media kann dem Auftraggeber/Nutzer daher grundsätzlich keine rechtsverbindliche Zusage für eine fixe terminliche Platzierung seines Werbeauftrages erteilen. Wünscht der Auftraggeber/Nutzer eine Abweichung von dieser Regelung, so hat er HOGAPAGE Media den Erscheinungstermin seines jeweiligen Werbeauftrags terminlich genau zu benennen. Akzeptiert HOGAPAGE Media diesen Termin des Auftraggebers/Nutzers mittels einer schriftlichen Auftragsbestätigung, ist der getätigte Vertragsabschluss für beide Parteien ein Fixgeschäft.
- Ablehnungsbefugnis für HOGAPAGE
- Alle Angebote von HOGAPAGE Media sind stets freibleibend. HOGAPAGE Media behält sich daher ausdrücklich vor, einen (Werbe-)Auftrag ganz oder nur teilweise anzunehmen oder ganz oder nur teilweise abzulehnen.
- HOGAPAGE Media behält sich, insbesondere ohne Anerkennung einer Prüfpflicht, vor, auch angenommene Werbeaufträge sowie auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Vertragsabschlusses abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze und/oder behördliche Bestimmungen und/oder Rechte Dritter verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung wegen des Inhalts und/oder der Herkunft den Zielsetzungen von HOGAPAGE Media nicht entspricht/entsprechen. Eine Ablehnung kann auch erfolgen, wenn der Auftraggeber/Nutzer einen Werbeauftrag in einer technischen Art vorgibt, die HOGAPAGE ablehnt. Der Auftraggeber/Nutzer wird in einem solchen Falle über die Ablehnung von HOGAPAGE Media informiert. Dem Auftraggeber/Nutzer stehen aus einer solchen Ablehnung keinerlei Ansprüche gegen HOGAPAGE Media zu.
- HOGAPAGE Media kann einen bereits veröffentlichten Werbeauftrag annullieren, wenn der Auftraggeber/Nutzer nachträgliche Änderungen der Inhalte des Werbeauftrags selbst vornimmt oder die Daten nachträglich vom Auftraggeber/Nutzer verändert werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn durch die nachträglichen Änderungen die Voraussetzungen vorstehender Ziffer 5.2 erfüllt werden. Der Vergütungsanspruch von HOGAPAGE Media bleibt in einem solchen Falle unberührt.
- HOGAPAGE Media ist berechtigt, die Veröffentlichung eines Werbeauftrages, insbesondere bei Arzneimitteln, Heilmitteln, medizinischen Hilfsmitteln, medizinischen Heil- und Behandlungsmethoden, Pflegemitteln, Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln etc., von einer vorherigen schriftlichen Zusicherung des Auftraggebers/Nutzers über die rechtliche Zulässigkeit der Werbung bzw. von der Abgabe einer (Haftungs-)Freistellungserklärung abhängig zu machen. Eine Prüfpflicht von HOGAPAGE Media betreffend die Rechtmäßigkeit der Werbemittel bzw. der beworbenen Produkte und/oder Leistungen besteht in keinem Falle.
- Erstattung und Nachlass durch HOGAPAGE
- Wird ein Auftrag aufgrund von Umständen nicht erfüllt, die von HOGAPAGE Media nicht zu vertreten sind, so hat der Auftraggeber/Nutzer HOGAPAGE Media, unbeschadet weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem ihm gewährten Nachlass und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich von HOGAPAGE Media beruht.
- Der Auftraggeber/Nutzer hat, soweit nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss entsprechenden Nachlass, wenn er insgesamt einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigen würde. HOGAPAGE Media behält sich ausdrücklich vor, etwaige weitere Nachlässe zu gewähren.
- Der Anspruch auf einen Nachlass erlischt, wenn er vom Auftraggeber/Nutzer nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf eines Jahres nach Vertragsabschluss schriftlich geltend gemacht wird. Ein eventuelles Guthaben wird ausschließlich und nur durch Verrechnung mit zukünftigen Aufträgen erstattet. Eine Rückzahlung in bar oder per Überweisung erfolgt nicht. Eine rückwirkende Zuordnung von Aufträgen zu einem getätigten Abschluss ist nicht vorgesehen. HOGAPAGE Media kann eine solche Zuordnung allerdings jederzeit gewähren. Ein Rechtsanspruch des Auftraggebers/Nutzers hierauf besteht jedoch nicht.
- Zusatzbestimmungen für Werbeaufträge
- Bei der Lieferung von Unterlagen/Daten ist der Auftraggeber/Nutzer verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format und/oder den technischen Vorgaben von HOGAPAGE Media entsprechende Unterlagen/Daten vor Schaltungsbeginn bzw. zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber/Nutzer trägt dabei die Kosten und die Gefahr der Übermittlung. Er hat die Unterlagen/Daten frei von Computerviren und/oder sonstigen Schadensquellen zu liefern. Er ist verpflichtet, zu diesem Zwecke handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die stets dem neuesten Stand der Technik zu entsprechen haben. Bei Vorliegen und Feststellung von Schadensquellen jedweder Art in einer übermittelten Datei wird HOGAPAGE Media von diesen Unterlagen/Daten keinen Gebrauch machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung erforderlich, löschen, ohne dass der Auftraggeber/Nutzer in diesem Zusammenhang (Schadensersatz-)Ansprüche irgendwelcher Art geltend machen kann. HOGAPAGE Media behält sich vor, den Auftraggeber/Nutzer auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn HOGAPAGE Media durch eine vom Auftraggeber/Nutzer übermittelte Schadensquelle ein Schaden entstanden ist.
- Die Pflicht von HOGAPAGE Media zur Aufbewahrung der Unterlagen/Dateien endet drei Monate nach deren letztmaliger Veröffentlichung und/oder Verbreitung. Datenträger, Fotos oder sonstige Materialien und/oder Unterlagen des Auftraggebers/Nutzers werden diesem nur auf Verlangen sowie auf seine Kosten und Gefahr freibleibend zurück übersandt.
- HOGAPAGE Media wird das vom Auftraggeber/Nutzer zur Schaltung bzw. Veröffentlichung bzw. Verbreitung bestimmte und überlassene Material einer Online-Werbung für die vertraglich vereinbarte Dauer bzw. bis zum Erreichen der vertraglich vereinbarten AdImpressions (vertraglich vereinbarte Einblendungshäufigkeit der Werbung) oder des vertraglich vereinbarten AdClicks-Budgets (Vergütung für das Anklicken des veröffentlichten Werbeauftrages und/oder Anzeigenschaltung) auf der vertraglich festgelegten Website platzieren. Für den Fall, dass die vertraglich vereinbarten AdImpressions und/oder AdClicks schon vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit erreicht werden, ist von den Parteien im Hinblick auf eine etwaige Erhöhung und/oder Anpassung der vereinbarten Grundvergütung oder auf eine vorzeitige Beendigung der Laufzeit eine einzelvertragliche Regelung zu treffen.
- Der Auftraggeber/Nutzer hat vorbehaltlich einer anderen individuellen Vereinbarung keinen Anspruch auf eine Platzierung einer Online-Werbung an einer bestimmten Position der jeweiligen Website und/oder auf die Einhaltung einer bestimmten Zugriffszeit auf die jeweilige Website mit Ausnahme der in § 8 Ziff. 8.1 getroffenen Regelungen. Eine Umplatzierung einer Online-Werbung innerhalb des vereinbarten Umfeldes ist individuell zu vereinbaren und nur dann möglich, wenn durch die Umgestaltung kein wesentlicher nachteiliger Einfluss auf die Werbewirkung einer (anderen) Online-Werbung ausgeübt wird.
- Innerhalb einer Website oder in einem Printmedium kann kein Konkurrenzausschluss gewährleistet werden. Dies bedeutet, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass Konkurrenten des Auftraggebers/Nutzers während des gleichen Zeitraumes innerhalb der gleichen Website oder innerhalb des Printmediums gleichfalls Werbung schalten.
- Gewährleistung durch HOGAPAGE Media
- HOGAPAGE Media gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbeauftrags. Dem Auftraggeber/Nutzer ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung von HOGAPAGE Media gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung des Werbeauftrags liegt insbesondere vor, wenn er durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z. B. Browser) hervorgerufen wird und/oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber und/oder durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens, durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeicher) oder durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 % der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers/Nutzers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit die Parteien hierzu nichts anderes individuell vereinbaren.
- Bei ansonsten ungenügender Wiedergabequalität des Werbeauftrags hat der Auftraggeber/Nutzer Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbeauftrages beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit eines Ersatzwerbeauftrages hat der Auftraggeber/Nutzer ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
- Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber/Nutzer bei ungenügender Veröffentlichung und/oder Verbreitung keinerlei Ansprüche. Dies gilt insbesondere dann, wenn vom Auftraggeber/Nutzer eingereichte Vorlagen nicht den technischen Standards entsprechen, um eine einwandfreie Wiedergabe erreichen zu können. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Veröffentlichungen und/oder Verbreitungen, wenn der Auftraggeber/Nutzer nicht vor Veröffentlichung und/oder Verbreitung der nächstfolgenden Schaltung auf den Fehler hinweist. HOGAPAGE Media haftet auch nicht für Fehler und/oder Mängel, die sich aus dem üblichen Druck- und/oder Weiterverarbeitungsprozess ergeben können (z. B. Passerschwankungen, Schneidetoleranzen etc.).
- Fällt die Durchführung eines Auftrages aus Gründen aus, die HOGAPAGE Media nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich Dritter (z. B. anderen Providern), von Netzbetreibern, Druckereien oder sonstigen Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung binnen angemessener und für den Auftraggeber/Nutzer zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung/Fehler/Mängel bleibt der Vergütungsanspruch von HOGAPAGE Media bestehen. Unter Berücksichtigung aller technischen Gegebenheiten gewährleistet HOGAPAGE Media lediglich die bestmögliche Bereitstellung der Daten, Leistungen und/oder (Print-)Produkte.
- Für die Inhalte der auf den Webseiten der HOGAPAGE Media bereitgestellten Daten und/oder in von HOGAPAGE Media veröffentlichten Printmedien ist HOGAPAGE nicht verantwortlich, wenn sie von Dritten herrühren. Deshalb ist eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und/oder die Verfügbarkeit z. B. einer ausgeschriebenen Stelle durch HOGAPAGE Media ausgeschlossen.
- Haftung
- Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz wegen vorsätzlicher Schädigung oder wegen der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit haftet HOGAPAGE Media nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet HOGAPAGE Media nur, wenn HOGAPAGE Media, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden oder einfachen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder die fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, das heißt einer Pflicht, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks und die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber/Nutzer regelmäßig vertrauen darf, zur Last fällt.
- Soweit keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist die Haftung nach § 9 Ziffer 9.1 Satz 2 der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Gegenüber Unternehmen haftet HOGAPAGE Media nach § 9 Ziffer 9.1 Satz 2 für einfache Erfüllungsgehilfen nur, wenn wesentliche Vertragspflichten grob oder fahrlässig verletzt werden. Soweit die Haftung von HOGAPAGE Media ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Ansonsten wird jedwede weitere Haftung von HOGAPAGE Media ausgeschlossen, insbesondere im Falle einer nicht bestimmungsgemäßen Benutzung von HOGAPAGE Media verkaufter und gelieferter Produkte und/oder Waren.
- Im Übrigen gilt der „Haftungsausschluss (Disclaimer) für alle Unternehmungen der BUHL-Gruppe“ (https://www.buhl-gruppe.de/haftungsausschluss/).
- Rechtsinhaberschaft des Auftraggebers/Nutzers
- Der Auftraggeber/Nutzer gewährleistet, dass er alle zur Veröffentlichung und/oder Verbreitung des Werbeauftrages erforderlichen Rechte besitzt, keine Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Urheber-, Marken-, Patent- oder Persönlichkeitsrechte etc. oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verletzt. Der Auftraggeber/Nutzer trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtlichen Zulässigkeiten der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und/oder Bildunterlagen sowie der HOGAPAGE Media gelieferten Unterlagen/Daten. Er stellt HOGAPAGE Media im Rahmen des Werbeauftrages von allen Ansprüchen Dritter frei, die HOGAPAGE Media im Zusammenhang mit der Veröffentlichung und/oder Verbreitung des Werbeauftrages entstehen, und wird HOGAPAGE Media auch von den Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung freistellen. Der Auftraggeber/Nutzer verpflichtet sich, HOGAPAGE Media nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen und HOGAPAGE Media über Unterlassungserklärungen oder über einstweilige Verfügungen im Hinblick auf die Rechte Dritter unverzüglich zu informieren.
- Der Auftraggeber/Nutzer überträgt HOGAPAGE Media sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online- und/oder Printmedien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Marken- und Kennzeichnungsrechte sowie sonstige Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Veröffentlichung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, zum öffentlichen Zugänglichmachen, zur Einstellung in eine Datenbank und Bereithalten zum Abruf, zur Entnahme und zum Abruf aus einer Datenbank, und zwar zeitlich und inhaltlich im für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online- und/oder Printmedien.
- Kündigung und Rücktrittsrecht
- Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgen. Eine Kündigung kann bis zu sechs Wochen vor der Veröffentlichung und/oder Verbreitung des Werbeauftrages erklärt werden. Innerhalb dieser Frist ist der Auftraggeber/Nutzer auch berechtigt, ohne Angabe von Gründen von dem Auftrage zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung hat in gleicher Weise wie eine Kündigung zu erfolgen. Von vorstehendem Kündigungs- und Rücktrittsrecht bleibt ein etwa bestehendes Widerrufsrecht des Auftraggebers/Nutzers, sofern dieser Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist, unberührt.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solches besteht insbesondere bei Rechtsverstößen, grober Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei sonstigen unzumutbaren Sachverhalten sowie auch bei einer Insolvenz z. B. des Auftraggebers/Nutzers.
- Bei kostenlos von HOGAPAGE Media dem Auftraggeber/Nutzer erbrachten Leistungen kann der Auftraggeber/Nutzer seine Nutzung jederzeit und ohne die Benennung von Gründen beenden. Das gleiche Recht steht HOGAPAGE Media zu.
- Preisliste
- Für den (Werbe-)Auftrag gelten ausschließlich diese AGB sowie die bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preise von HOGAPAGE Media, soweit der Werbeauftrag nicht kostenfrei ist. Die Preise sind grundsätzlich den aktuellen Preislisten und/oder Mediadaten zu entnehmen. Ansonsten gelten die Preise, die auf der jeweiligen Website für Online-Dienste/-Leistungen ausgewiesen sind. Hinzu kommt stets die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Gegenüber Unternehmen, Werbeagenturen und sonstigen Werbemittlern bleibt eine Änderung vorbehalten. Agenturen werden nur nach Vorlage des Eintrages in das Gewerberegister als solche geführt.
- Für von HOGAPAGE Media bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur dann wirksam, wenn sie von HOGAPAGE Media mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbeauftrages angekündigt werden. Bei Änderungen der Preise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
- Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste von HOGAPAGE Media zu halten. Eine von HOGAPAGE Media eventuell gewährte Vermittlungsvergütung darf an die Werbetreibenden weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Nachlässe werden lediglich auf die reine Medialeistung gewährt. Gestaltungskosten für Werbemittel sind von den in der Preisliste genannten Nachlässen ausgenommen.
- Zahlung/Zahlungsbedingungen/
Eigentumsvorbehalt- Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Bei Überschreiten des Zahlungsziels ist HOGAPAGE Media berechtigt, Verzugszinsen nach § 288 BGB zu berechnen. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, ist HOGAPAGE Media darüber hinaus berechtigt, auch Fälligkeitszinsen nach den Vorschriften der §§ 352, 353 HGB zu fordern. HOGAPAGE Media ist berechtigt, die Ausführung eines Auftrages vom vorherigen Zahlungsausgleich oder von einer Vorauskasse abhängig zu machen und bei zeitlich länger laufenden Schaltungen/Leistungen monatlich eine Vorschuss- oder Zwischenrechnung zu stellen. Anderes gilt nur, wenn eine andere Zahlungsfrist und/oder andere Zahlungsmodalitäten vereinbart wurde/wurden.
- Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur gegen unbestrittene oder gerichtlich festgestellte Ansprüche oder Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis möglich. HOGAPAGE Media kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung eines laufenden Auftrages bis zum Ausgleich der offenen Zahlung verweigern.
- Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers/Nutzers berechtigen HOGAPAGE Media auch während der Laufzeit des Vertrages, die Veröffentlichung und/oder Verbreitung weiterer Werbeaufträge ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von einer Vorauszahlung und/oder vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
- Die Abrechnung entgeltlicher Dienste/Leistungen erfolgt über das vom Auftraggeber/Nutzer gewählte Zahlungsmittel. Es können dabei immer nur die von HOGAPAGE Media jeweils vorgegebenen Zahlungsmittel verwendet werden. Verlängern sich entgeltliche Dienste/Leistungen, werden die Kosten unter Zugrundelegung der vom Auftraggeber/Nutzer vormals zur Verfügung gestellten Zahlungsdaten eingezogen. Etwaige Kosten hinsichtlich der Bezahlung (z. B. Bankkosten) oder bei fehlgeschlagenem Einzug sind vom Auftraggeber/Nutzer zu tragen.
- Sämtliche von HOGAPAGE Media gelieferten Produkte und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des hierfür vereinbarten Kaufpreises/Entgeltes Eigentum von HOGAPAGE Media.
- Vertraulichkeit und Datenschutz
- Die Parteien verpflichten sich, den Vertragsgegenstand und -inhalt unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abzuwickeln. In diesem Zusammenhang werden die erforderlichen Kunden- und Lieferdaten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und entsprechend den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung verarbeitet und gespeichert. Im Übrigen gilt der Haftungsausschluss von HOGAPAGE Media. Dieser ist im Impressum unter www.hogapage.de/über-uns/haftungsausschluss sowie unter www.studentpartout.de/haftungsausschluss einsehbar.
- Setzt der Auftraggeber/Nutzer für die Schaltung von Werbeaufträgen auf den Online-Angeboten von HOGAPAGE Media Systeme eines Dritten ein, wird er sicherstellen, dass auch der Systembetreiber diese Vereinbarungen einhält. Im Fall von Verstößen gelten § 10.1 S. 3 und 4 entsprechend.
- Die Parteien werden über sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages bekanntwerdende betriebliche und sonstige geschäftliche Informationen und Erkenntnisse der anderen Partei strikte Geheimhaltung wahren. Dies gilt für alle Mitarbeiter, gegebenenfalls auch für Kunden des Auftraggebers/Nutzers sowie für Dritte, derer sich eine Partei zur Erfüllung der aus dem Vertrage ergebenden Pflichten bedient. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung hierzu oder aber der Auftraggeber/Nutzer willigt in eine Offenlegung und/oder Weitergabe ausdrücklich ein.
- Der Auftraggeber/Nutzer ist damit einverstanden, dass seine Zahlungsdaten an externe Partner von HOGAPAGE Media für die Durchführung des E-Payments weitergegeben werden. Darüber hinaus ist HOGAPAGE Media berechtigt, die Daten im Rahmen interner Auswertungen und für Kommunikationszwecke mit dem Auftraggeber/Nutzer zu verwenden.
- Datenschutzerklärung für die Nutzung von
- Mouseflow Unsere Website verwendet Mouseflow, ein Webanalyse-Tool der Mouseflow ApS, Flaesketorvet 68, 1711 Kopenhagen, Dänemark, um zufällig ausgewählte einzelne Besuche mit anonymisierter IP-Adresse zu erfassen. So entsteht ein Protokoll der Mausbewegungen, Mausklicks und Tastaturinteraktion, mit der Absicht, einzelne Besuche dieser Website stichprobenartig als sog. Session-Replays wiederzugeben sowie in Form sogenannter Heatmaps auszuwerten und daraus potenzielle Verbesserungen für diese Website abzuleiten. Das durch Mouseflow erzeugte Cookie wird nach einem Zeitraum von 90 Tagen gelöscht. Die durch Mouseflow erfassten Daten sind nicht personenbezogen und werden nicht an Dritte weitergegeben und für einen Zeitraum von 90 Tagen gespeichert. Die Speicherung und Verarbeitung der erfassten Daten erfolgt innerhalb der Europäischen Union. Wenn Sie eine Erfassung durch Mouseflow nicht wünschen, können Sie dieser auf allen Websites, die Mouseflow einsetzen, unter dem folgenden Link widersprechen:
https://mouseflow.de/opt-out/ - Google Tag Manager Auf unseren Websiten wird der Google Tag Manager eingesetzt. Der Google Tag Manager ist eine Lösung von Google Inc., mit der Unternehmen Website-Tags über eine Oberfläche verwalten können. Bei dem Google Tag Manager handelt es sich um eine cookielose Domain, die keine personenbezogenen Daten erfasst. Der Google Tag Manager sorgt für die Auslösung anderer Tags, die ihrerseits unter Umständen Daten erfassen. Darauf weisen wir hiermit gesondert hin. Der Google Tag Manager greift nicht auf diese Daten zu. Sofern auf Domain- oder Cookie-Ebene eine Deaktivierung von dem Nutzer vorgenommen wurde, bleibt diese für alle Tracking-Tags bestehen, die mit Google Tag Manager implementiert werden.
- Google Ads
Wir haben auf unserer Website Google Ads integriert. Google Ads ist ein Dienst zur Internetwerbung, der es uns gestattet, sowohl Anzeigen in den Suchmaschinenergebnissen von Google als auch im Google-Werbenetzwerk zu schalten. Durch Google Ads können wir bestimmte Schlüsselwörter festlegen, wodurch eine Anzeige in den Suchmaschinenergebnissen von Google ausschließlich dann angezeigt wird, wenn der Nutzer mit der Suchmaschine ein schlüsselwortrelevantes Suchergebnis abruft. Im Google-Werbenetzwerk werden die Anzeigen mittels eines automatischen Algorithmus und unter Beachtung der zuvor festgelegten Schlüsselwörter auf themenrelevanten Internetseiten verteilt.
Betreibergesellschaft der Dienste von Google Ads ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Pkwy, Mountain View, CA 94043-1351, USA.
Der Zweck für die Verwendung von Google Ads ist die Bewerbung unserer Website durch die Einblendung von interessenrelevanter Werbung auf den Internetseiten von Drittunternehmen und in den Suchmaschinenergebnissen der Suchmaschine Google und eine Einblendung von Fremdwerbung auf unserer Website.
Gelangen Sie über eine Google-Anzeige auf die Webseiten von HOGAPAGE Media, wird auf dem informationstechnologischen System des Nutzers durch Google ein Conversion-Cookie abgelegt. Dieses Cookie verliert nach dreißig Tagen seine Gültigkeit und wird nicht zu einer Identifikation des Nutzers herangezogen. Über das Conversion-Cookie finden wir heraus, ob bestimmte Unterseiten auf unserer Website aufgerufen wurden. Durch den Conversion-Cookie können wir und auch Google nachvollziehen, ob ein Nutzer, der über eine Ads-Anzeige auf unsere Website gelangt ist, einen Umsatz generierte, also zum Beispiel eine Leistung in Anspruch genommen oder den Vorgang abgebrochen hat.
Durch die Nutzung des Conversion-Cookies werden die erhobenen Daten und Informationen von Google dazu verwendet, um Besuchsstatistiken für unsere Website zu erstellen. Wir nutzen die Besuchsstatistiken dazu, um die Gesamtanzahl der Nutzer zu ermitteln, damit wir den Erfolg oder Misserfolg der jeweiligen Ads-Anzeige ermitteln können, und um unsere Ads-Anzeigen für die Zukunft zu optimieren. Weder unser Unternehmen noch andere Werbekunden von Google Ads erhalten Informationen von Google, mittels derer die Nutzer identifiziert werden können. Mittels des Conversion-Cookies werden personenbezogene Informationen, wie zum Beispiel die von Ihnen besuchten Internetseiten, gespeichert. Bei jedem Besuch unserer Website werden demnach personenbezogene Daten an Google übertragen.
Sie können das Setzen von Cookies durch unsere Website jederzeit mittels der entsprechenden Einstellung Ihres genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Eine solche Einstellung des genutzten Internetbrowsers würde auch verhindern, dass Google einen Conversion-Cookie auf dem informationstechnologischen System des Nutzers setzt. Zudem kann ein von Google Ads bereits gesetzter Cookie jederzeit über den Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden.
Ferner besteht ebenfalls die Möglichkeit, der interessenbezogenen Werbung durch Google zu widersprechen. Hierzu müssen Sie von jedem der von Ihnen genutzten Internetbrowser aus den Link https://www.google.de/settings/ads aufrufen und dort die gewünschten Einstellungen vornehmen.
Weitere Informationen und die geltenden Datenschutzbestimmungen von Google können unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/ abgerufen werden.
- Facebook Custom Audiences
Auch haben wir auf unserer Website die Remarketing-Funktion „Custom Audiences“ der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA („Facebook“) integriert. Dadurch können wir den Nutzern unserer Website im Rahmen des Besuchs des sozialen Netzwerkes Facebook oder anderer dieses Verfahren ebenfalls nutzender Websites interessenbezogene Werbeanzeigen („Facebook-Ads“) zur Verfügung stellen.
ür diese Marketing-Funktion verwenden wir auf unserer Website das sogenannte „Facebook-Pixel“, d.h. auf unseren Seiten sind sogenannte Zählpixel integriert. Wenn Sie unsere Website besuchen, wird über dieses Zähl-Pixel eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Server von Facebook hergestellt. Facebook erhält dadurch von Ihrem Browser die Information, dass von Ihrem Endgerät unsere Website aufgerufen wurde. Wir weisen darauf hin, dass wir keinen Einfluss auf den Umfang der übermittelten Daten und deren weitere Verwendung durch Facebook haben, und informieren Sie daher entsprechend unseres Kenntnisstandes: Durch die Einbindung von Facebook Custom Audiences erhält Facebook die Information, dass Sie die entsprechende Website aufgerufen haben oder eine Anzeige von uns angeklickt haben. Sofern Sie bei einem Dienst von Facebook registriert sind, kann Facebook den Besuch Ihrem Account zuordnen. Selbst wenn Sie nicht bei Facebook registriert sind bzw. sich nicht eingeloggt haben, besteht die Möglichkeit, dass der Anbieter Ihre IP-Adresse und weitere Identifizierungsmerkmale in Erfahrung bringt und speichert.
Sie können der Nutzung von Facebook Website Custom Audiences jederzeit für die Zukunft über https://www.facebook.com/settings/?tab=ads widersprechen.
Nähere Informationen zum Datenschutz und Ihren diesbezüglichen Möglichkeiten für entsprechende Einstellungen finden Sie unter diesen Links:
https://www.facebook.com/settings/?tab=ads
https://www.facebook.com/about/privacy - SZMnG der INFOnline GmbH
Unsere Webseite nutzt das Messverfahren („SZMnG“) der INFOnline GmbH (https://www.INFOnline.de) zur Ermittlung statistischer Kennwerte über die Nutzung unserer Angebote. Ziel der Nutzungsmessung ist es, die Anzahl der Besuche auf unserer Website, die Anzahl der Websitebesucher und deren Surfverhalten statistisch – auf Basis eines einheitlichen Standardverfahrens – zu bestimmen und somit marktweit vergleichbare Werte zu erhalten.
Für alle Digital-Angebote, die Mitglied der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW – http://www.ivw.eu) sind oder an den Studien der Arbeitsgemeinschaft Online-Forschung e.V. (AGOF - http://www.agof.de) teilnehmen, werden die Nutzungsstatistiken regelmäßig von der AGOF und der Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse e.V. (agma - http://www.agma-mmc.de) zu Reichweiten weiter verarbeitet und mit dem Leistungswert „Unique User“ veröffentlicht sowie von der IVW mit den Leistungswerten „Page Impression“ und „Visits“. Diese Reichweiten und Statistiken können auf den jeweiligen Webseiten eingesehen werden.
Rechtsgrundlage für die VerarbeitungDie Messung mittels des Messverfahrens SZMnG durch die INFOnline GmbH erfolgt mit berechtigtem Interesse nach Art. 6 Abs. 1 Lit. f) DSGVO.
Zweck der Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Erstellung von Statistiken und die Bildung von Nutzerkategorien. Die Statistiken dienen dazu, die Nutzung unseres Angebots nachvollziehen und belegen zu können. Die Nutzerkategorien bilden die Grundlage für eine interessengerechte Ausrichtung von Werbemitteln bzw. Werbemaßnahmen. Zur Vermarktung dieser Webseite ist eine Nutzungsmessung, welche eine Vergleichbarkeit zu anderen Marktteilnehmern gewährleistet, unerlässlich. Unser berechtigtes Interesse ergibt sich aus der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der sich aus den Statistiken und Nutzerkategorien ergebenden Erkenntnisse und dem Marktwert unserer Webseite, auch in direktem Vergleich mit Webseiten Dritter, der sich anhand der Statistiken ermitteln lässt.
Darüber hinaus haben wir ein berechtigtes Interesse daran, die pseudonymisierten Daten der INFOnline, der AGOF und der IVW zum Zwecke der Marktforschung (AGOF, agma) und für statistische Zwecke (INFOnline, IVW) zur Verfügung zu stellen. Weiterhin haben wir ein berechtigtes Interesse daran, die pseudonymisierten Daten der INFOnline zur Weiterentwicklung und Bereitstellung interessengerechter Werbemittel zur Verfügung zu stellen.
Art der DatenDie INFOnline GmbH erhebt die folgenden Daten, welche nach der EU-DSGVO einen Personenbezug aufweisen:
IP-Adresse: Im Internet benötigt jedes Gerät zur Übertragung von Daten eine eindeutige Adresse, die sogenannte IP-Adresse. Die zumindest kurzzeitige Speicherung der IP-Adresse ist aufgrund der Funktionsweise des Internets technisch erforderlich. Die IP-Adressen werden vor jeglicher Verarbeitung um 1 Byte gekürzt und nur anonymisiert weiterverarbeitet. Es erfolgt keine Speicherung oder weitere Verarbeitung der ungekürzten IP-Adressen.
Einen zufällig erzeugten Client-Identifier: Die Reichweitenverarbeitung verwendet zur Wiedererkennung von Computersystemen alternativ entweder ein Third-Party-Cookie, ein First-Party-Cookie, ein „Local Storage Object“ oder eine Signatur, die aus verschiedenen automatisch übertragenen Informationen Ihres Browsers erstellt wird. Diese Kennung ist für einen Browser eindeutig, solange das Cookie oder Local Storage Object nicht gelöscht wird. Eine Messung der Daten und anschließende Zuordnung zu dem jeweiligen Client-Identifier ist daher auch dann möglich, wenn Sie andere Webseiten aufrufen, die ebenfalls das Messverfahren („SZMnG“) der INFOnline GmbH nutzen. Die Gültigkeit des Cookies ist auf maximal ein Jahr beschränkt.
Nutzung der DatenDas Messverfahren der INFOnline GmbH, welches auf dieser Webseite eingesetzt wird, ermittelt Nutzungsdaten. Dies geschieht, um die Leistungswerte Page Impressions, Visits und Clients zu erheben und weitere Kennzahlen daraus zu bilden (z.B. qualifizierte Clients). Darüber hinaus werden die gemessenen Daten wie folgt genutzt:
Eine sogenannte Geolokalisierung, also die Zuordnung eines Webseitenaufrufs zum Ort des Aufrufs, erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der anonymisierten IP-Adresse und nur bis zur geographischen Ebene der Bundesländer/Regionen. Aus den so gewonnenen geographischen Informationen kann in keinem Fall ein Rückschluss auf den konkreten Aufenthaltsort eines Nutzers gezogen werden.
Die Nutzungsdaten eines technischen Clients (beispielsweise eines Browsers auf einem Gerät) werden webseitenübergreifend zusammengeführt und in einer Datenbank gespeichert. Diese Informationen werden zur technischen Abschätzung der Sozioinformation Alter und Geschlecht verwendet und an die Dienstleister der AGOF zur weiteren Reichweitenverarbeitung übergeben. Im Rahmen der AGOF-Studie werden auf Basis einer zufälligen Stichprobe Soziomerkmale technisch abgeschätzt, welche sich den folgenden Kategorien zuordnen lassen: Alter, Geschlecht, Nationalität, berufliche Tätigkeit, Familienstand, allgemeine Angaben zum Haushalt, Haushaltseinkommen, Wohnort, Internetnutzung, Online-Interessen, Nutzungsort, Nutzertyp.
Speicherdauer der DatenDie vollständige IP-Adresse wird von der INFOnline GmbH nicht gespeichert. Die gekürzte IP-Adresse wird maximal 60 Tage gespeichert. Die Nutzungsdaten in Verbindung mit dem eindeutigen Identifier werden maximal sechs Monate gespeichert.
Weitergabe der DatenDie IP-Adresse wie auch die gekürzte IP-Adresse werden nicht weitergegeben. Für die Erstellung der AGOF-Studie werden Daten mit Client-Identifiern an die folgenden Dienstleister der AGOF weitergegeben:
Kantar Deutschland GmbH (https://www.tns-infratest.com/) Ankordata GmbH & Co. KG (http://www.ankordata.de/homepage/) Interrogare GmbH (https://www.interrogare.de/)
Die betroffene Person hat folgende Rechte:Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18f. DSGVO) Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
Bei Anfragen dieser Art, wenden Sie sich bitte an datenschutz.studentpartout@buhl-gruppe.de. Bitte beachten Sie, dass wir bei derartigen Anfragen sicherstellen müssen, dass es sich tatsächlich um die betroffene Person handelt.
Widerspruchsrecht:Wenn Sie an der Messung nicht teilnehmen möchten, können Sie unter folgendem Link widersprechen: https://optout.ioam.de. Um einen Ausschluss von der Messung zu garantieren, ist es technisch notwendig, ein Cookie zu setzen. Sollten Sie die Cookies in Ihrem Browser löschen, ist es notwendig, den Opt-Out-Vorgang unter dem oben genannten Link zu wiederholen.
Die betroffene Person hat das Recht, bei einer Datenschutzbehörde Beschwerde einzulegen. Weitere Informationen zum Datenschutz im Messverfahren finden Sie auf der Webseite der INFOnline GmbH (https://www.infonline.de), die das Messverfahren betreibt, der Datenschutzwebseite der AGOF (http://www.agof.de/datenschutz) und der Datenschutzwebseite der IVW (http://www.ivw.eu).
- AdGlare Auf unseren Webseiten haben wir AdGlare integriert. AdGlare ist ein sogenannter AdServer, ein Dienst zum Einbinden und zur anonymisierten statistischen Auswertung von Werbeanzeigen. AdGlare verwendet Cookies, die eine Analyse der Benutzung der Website ermöglichen.
- Google Analytics
Diese Website nutzt aufgrund unserer berechtigten Interessen zur Optimierung und Analyse unseres Online-Angebots im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Lit. f. DSGVO den Dienst „Google Analytics“, welcher von der Google Inc. (1600 Amphitheatre Parkway Mountain View, CA 94043, USA) angeboten wird. Der Dienst (Google Analytics) verwendet „Cookies“ – Textdateien, die auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Die durch die Cookies gesammelten Informationen werden im Regelfall an einen Google-Server in den USA gesandt und dort gespeichert.
Google LLC hält das europäische Datenschutzrecht ein und ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert:https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI&status=Active
Auf dieser Website greift die IP-Anonymisierung. Die IP-Adresse der Nutzer wird innerhalb der Mitgliedsstaaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes und in den anderen Vertragsstaaten des Abkommens gekürzt. Nur in Einzelfällen wird die IP-Adresse zunächst ungekürzt in die USA an einen Server von Google übertragen und dort gekürzt. Durch diese Kürzung entfällt der Personenbezug Ihrer IP-Adresse. Die vom Browser übermittelte IP-Adresse des Nutzers wird nicht mit anderen von Google gespeicherten Daten kombiniert.
Im Rahmen der Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung, welche wir als Websitebetreiber mit der Google Inc. geschlossen haben, erstellt diese mithilfe der gesammelten Informationen eine Auswertung der Websitenutzung und der Websiteaktivität und erbringt mit der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen.
Die von Google in unserem Auftrag erhobenen Daten werden genutzt, um die Nutzung unseres Online-Angebots durch die einzelnen Nutzer auswerten zu können, z. B. um Reports über die Aktivität auf der Website zu erstellen, um unser Online-Angebot zu verbessern.
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- https://adssettings.google.de/authenticated (Einstellungen über Werbung, die Ihnen angezeigt wird)
- https://policies.google.com/technologies/ads?hl=de (Verwendung von Cookies in Anzeigen)
- Besondere Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für die HOGAPAGE Media Jobbörse sowie die STUDENTpartout Jobbörse
- Die nachfolgenden Regelungen der §§ 15 bis 19 regeln rechtsverbindlich die Nutzungsbedingungen für die HOGAPAGE Jobbörse, die STUDENTpartout Jobbörse, für Abonnementverträge und den HOGAPAGE Online-Shop von HOGAPAGE Media sowie die hier bestehenden Rechte und Pflichten. Ergänzend hierzu gelten jedoch auch alle anderen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen.
- Bei der HOGAPAGE Jobbörse sowie der STUDENTpartout Jobbörse stehen einem registrierten Auftraggeber/Nutzer folgende Funktionen kostenfrei zur Verfügung:
- ein persönliches Bewerber- bzw. Unternehmerkonto mit den Möglichkeiten, Stammdaten zu verwalten und Bewerber- bzw. Unternehmensprofile zu hinterlegen,
- Erstellen einer kompletten Bewerbungsmappe, mit oder ohne Dateianhänge (Bilder, Texte),
- Verwaltung von Bewerbungen/Bewerbern über ein benutzereigenes Postfach,
- Erhalt von Jobangeboten per E-Mail,
- Anzeigenstatistik für Unternehmen.
- Registrierte Auftraggeber/Nutzer können als Inserenten Stellenanzeigen (nachfolgend „Anzeige“ genannt) schalten. Die Anzeigenschaltung ist für Arbeitgeber kostenpflichtig. Der Auftraggeber/Nutzer wird bei Inanspruchnahme eines entgeltlichen Dienstes gesondert auf die anfallenden Kosten und zu erfüllenden Voraussetzungen hingewiesen. Die Dienste und Darstellungen der Dienste auf der Website sind freibleibend.
- Die Nutzung der Jobbörsen ist nur im Zusammenhang mit der Anbahnung eines konkret beabsichtigten Dienst- oder Arbeitsverhältnisses gestattet. Die Nutzung der Jobplattformen für andere Zwecke (z. B. Erwerb von Daten etc.) ist unzulässig. Unternehmens- und/oder Bewerberdaten dürfen daher nur für eigene Zwecke verwendet werden. Eine gewerbliche oder kommerzielle Auswertung der Informationen, eine Vervielfältigung oder die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Alle Rechte an den Jobbörsen sowie an den dort veröffentlichten Inhalten, insbesondere urheberrechtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte, z. B. an den Datenbanken und Adressdateien, liegen uneingeschränkt bei HOGAPAGE Media. Die Übertragung von Rechten ist ausgeschlossen. Es wird lediglich ein einfaches, nicht übertragbares und für die Zeit der Registrierung beschränktes Nutzungsrecht eingeräumt.
- Nutzer der Jobbörsen haben die Möglichkeit, ihr eigenes Text- und/oder Bildmaterial (Inhalte) auf der Website einzustellen. Mit der Einstellung räumt der Nutzer HOGAPAGE Media an den Inhalten widerruflich die nichtausschließlichen, weltweiten und inhaltlich unbegrenzten Nutzungsrechte zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung im Rahmen der Funktionalitäten und Angebote der Website selbst oder durch Dritte ein, insbesondere das Datenbank- und Archivierungsrecht und das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung (auch zur Nutzung auf mobilen Endgeräten wie Handys, iPads etc.). Die Rechtseinräumung gilt über das Nutzungsverhältnis hinaus, mit Ausnahme der Inhalte des Profils. Die Rechtseinräumung gilt für rechtmäßige Inhalte des Profils und für regelmäßige Inhalte, die Rechte Dritter nicht verletzen. Der Nutzer ist daher nur berechtigt, Inhalte einzustellen, die von ihm stammen oder für die er selbst Rechtsinhaber ist. Der Nutzer garantiert, dass die von ihm eingestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind, insbesondere etwa von Urheber- und/oder Markenrechten an Text- und Bildbeiträgen sowie von Persönlichkeitsrechten abgebildeter oder in sonstiger Form dargestellter Personen. Der Nutzer stellt insoweit HOGAPAGE Media von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegenüber HOGAPAGE Media oder ihren Erfüllungsgehilfen wegen der dort veröffentlichten Inhalte geltend gemacht werden. Der Nutzer ist verpflichtet, die Jobbörsen nur im Rahmen der bestehenden Gesetze, insbesondere des Datenschutzes (vgl. § 14), zu nutzen. Nutzeraktivitäten, die darauf ausgerichtet sind, die Jobbörsen funktionsuntauglich zu machen oder zumindest deren Nutzung zu erschweren, sind verboten und werden sowohl zivil- wie strafrechtlich verfolgt.
- Die Jobbörsen bieten Nutzern die Möglichkeit, Links zu externen Seiten einzutragen und zu veröffentlichen. Weder für die Inhalte der externen Links und/oder Seiten noch deren Erreichbarkeit ist HOGAPAGE Media in irgendeiner Weise verantwortlich. Die Verantwortung und Haftung liegen ausschließlich bei dem hierfür ursächlichen Nutzer. Externe Links zu Stellenanzeigen, die nicht auf den Jobbörsen von HOGAPAGE Media veröffentlicht sind, oder Web-Verweise, die zu anderen Jobbörsen führen, dürfen nur nach individueller Vereinbarung zwischen HOGAPAGE Media und dem Nutzer eingebunden werden.
- Anzeigen können unmittelbar nach erfolgter Registrierung, Erhalt der Buchungsbestätigung und erfolgreichem Zahlungsvorgang oder zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden. Das Datum der Veröffentlichung bestimmt der Nutzer selbst. Wird die Anzeige durch HOGAPAGE Media veröffentlicht, erfolgt dies innerhalb von drei Werktagen. Der Nutzer kann Anzeigen während der Laufzeit ausblenden bzw. deaktivieren. Ein Ersatz- oder Erstattungsanspruch des Nutzers wird hierdurch nicht begründet.
- Während der Laufzeit einer Anzeige kann der Nutzer den Inhalt beliebig oft selbst verändern. Soll HOGAPAGE Media die Änderungen während der Laufzeit für den Nutzer vornehmen, muss dieser den Auftrag hierzu vorab schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erteilen. Durch die Änderungen fallen keine Zusatzkosten an. Bei Hilfeleistungen durch HOGAPAGE Media ist der Nutzer verpflichtet, rechtzeitig die richtigen und vollständigen Informationen zu liefern. Bei Verzögerungen, die nicht in der Verantwortung von HOGAPAGE Media liegen, kann der Nutzer keine Ansprüche gegen HOGAPAGE Media geltend machen. Wurde die Anzeige mit Hilfeleistung von HOGAPAGE Media erstellt und/oder nicht durch den Nutzer selbst generiert, muss er unmittelbar nach der Veröffentlichung die Inhalte und die Darstellung prüfen. Stellt der Nutzer Mängel und/oder Unrichtigkeiten fest, muss er diese unverzüglich rügen. Andernfalls gilt die Anzeige als mangelfrei und genehmigt. HOGAPAGE Media ist nicht verpflichtet, vom Nutzer geliefertes Bild- und/oder Textmaterial zurückzusenden. Dies erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Nutzers. Anfallende Kosten hierfür trägt der Nutzer.
Die Jobbörsen von HOGAPAGE Media bieten dem Nutzer die Möglichkeit, Chiffre-Anzeigen zu schalten. Eingehende Nachrichten werden automatisch an die in den Stammdaten des Nutzers hinterlegte E-Mail-Adresse weitergeleitet und zusätzlich an das benutzereigene Postfach zugestellt. Das Übertragungsrisiko trägt der Nutzer. - Während der Vertragslaufzeit einer Anzeige hat der Nutzer Anspruch auf Veröffentlichung. Dies geschieht auf den Internetseiten von HOGAPAGE Media sowie, im Rahmen von Kooperationen von HOGAPAGE Media, auf den Online- und/oder Printmedien der Kooperationspartner. Der Nutzer stimmt der Veröffentlichung bereits im Vorfeld ausdrücklich zu. Diese Leistung erfolgt freiwillig. Dem Nutzer entstehen keinerlei Mehrkosten.
- Vom Nutzer eingestellte und veröffentlichte Stellenangebote müssen direkt eine tatsächlich freie und verfügbare Stelle betreffen. Pro Anzeige kann eine Position ausgeschrieben werden. Die Inhalte müssen den Tatsachen entsprechen. Für die vollständige und richtige Eingabe der Inhalte sowie von Text- und Bilddateien ist der Nutzer selbst verantwortlich. Er ist verpflichtet, vor Zahlungsabschluss in der Anzeigenvorschau die korrekte Wiedergabe der Inhalte selbst zu prüfen. Der Nutzer ist verpflichtet, Stellenanzeigen stets im eigenen Namen zu veröffentlichen. Auf Wunsch des Nutzers oder über den Support kann HOGAPAGE die Anzeige in dessen Namen erstellen und/oder veröffentlichen.
Anzeigen für eine selbständige Tätigkeit oder freie Mitarbeit müssen in der Stellenbeschreibung eindeutig als solche gekennzeichnet sein. Soll ein Bewerber in Vorleistung treten oder finanzielle Eigenleistungen erbringen, ist auch dies eindeutig zu beschreiben. HOGAPAGE behält sich für solche Fälle die Veröffentlichung einer solchen Anzeige vor. - Die Jobbörse stellt verschiedene, standardisierte Layouts für Anzeigenformate zur Verfügung. Kostenlose Lehrstellenangebote werden ohne Bilder und YouTube-Videos erstellt. Jedoch ist die Platzierung eines Logos möglich. Bei Designanzeigen können ein Firmenlogo, Photos und/oder ein YouTube-Video eingebunden werden. Für die Inhalte ist ausschließlich der Nutzer verantwortlich. Bei einer PDF-Anzeige kann das PDF nebst einem Logo platziert werden.
Web-Verweise zu individuellen Bewerbungsformularen, die ein Nutzer selbst im Internet anbietet und die in direktem Bezug zur aktuell geschalteten Anzeige stehen, sind über einen speziell definierten Platzhalter bei der Anzeigenerstellung zu hinterlegen. HOGAPAGE macht den Nutzer darauf aufmerksam, dass aufgrund allgemein verfügbarer Techniken nicht vollständig verhindert werden kann, dass seine im Internet veröffentlichten Inhalte durch andere Benutzer oder Programme gelesen, kopiert, gespeichert und anderweitig veröffentlicht werden können. In solchen Fällen können keinerlei Ansprüche gegen HOGAPAGE hergeleitet werden. - Bei Nutzung der Jobbörse von HOGAPAGE erhält der Auftraggeber/Nutzer unverzüglich eine elektronische Buchungsbestätigung sowie eine Rechnung im PDF-Format, die an seine in den Stammdaten hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet wird. Gleichzeitig wird die Rechnung im Firmenprofil der Jobbörse hinterlegt. Die Bezahlung ist hier grundsätzlich nur auf Rechnung möglich. Bei Nichteingang oder Rückbuchung des Zahlungsbetrages werden Anzeigen nicht veröffentlicht bzw. nachträglich gesperrt. Eine solche Sperrung geht stets zu Lasten des Auftraggebers/Nutzers.
Jeder Auftraggeber/Nutzer trägt dabei die vollständige Verantwortung für seine Aktivitäten innerhalb des unentgeltlichen Dienstes. Der Auftraggeber/Nutzer hat seinen Zugang gegen eine Verwendung durch unbefugte Dritte zu schützen, insbesondere seine Registrier- und Zugangsdaten geheim zu halten. HOGAPAGE Media haftet nicht für Schäden infolge unsachgemäßer Verwahrung des Passworts. - Bei der HOGAPAGE Jobbörse sowie der STUDENTpartout Jobbörse stehen einem registrierten Auftraggeber/Nutzer folgende Funktionen kostenfrei zur Verfügung:
- Rechte von HOGAPAGE bei Anzeigenschaltung
- HOGAPAGE achtet darauf, die formale Qualität der veröffentlichten Inhalte zu sichern, und ist deshalb berechtigt, Titel- und Stellenbeschreibung sowohl bei der Erstveröffentlichung als auch während der Laufzeit zu ändern.
- HOGAPAGE behält sich vor, Anzeigenaufträge abzulehnen bzw. bereits veröffentlichte Anzeigen oder benutzerbezogene Einträge vorübergehend oder endgültig zu löschen. Dies gilt insbesondere bei der Verletzung von Rechten Dritter (z. B. Markenschutz, Urheberrecht, Datenschutz) oder von geltendem Recht, aber auch dann, wenn HOGAPAGE die Veröffentlichung von Inhalten aus sonstigen Gründen nicht zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn Inhalte auf externe Internetpräsenzen mit rechtsverletzenden Inhalten verweisen oder eine Weiterleitung auf diese erfolgt.
Inhalte, die gegen die guten Sitten („unzulässige Inhalte“) verstoßen, werden abgelehnt und nicht veröffentlicht bzw. entfernt. HOGAPAGE behält sich hierzu vor, den Nutzer von allen Leistungen auszuschließen.
Werden vom Auftraggeber/Nutzer veröffentlichte Inhalte von Dritten beanstandet, behält sich HOGAPAGE nach Prüfung vor, die beanstandeten Inhalte zu entfernen bzw. zu löschen und/oder den Dritten über den weiteren Verlauf der Prüfung zu informieren.
Anzeigen, die nicht der Zielgruppe von HOGAPAGE gelten und nicht ausschließlich der Personalrekrutierung und/oder Arbeitsplatzfindung dienen, werden ebenfalls als unzulässig oder missbräuchlich definiert. HOGAPAGE ist berechtigt, die Inhalte abzulehnen, bereits veröffentlichte Daten zu entfernen sowie den Zugang des Nutzers zu sperren. - Setzt der Nutzer in Anzeigen Hyperlinks („deep links“), ist HOGAPAGE berechtigt, die Inhalte und den Zugriff auf die Datenbank zu sperren. Der betroffene Nutzer wird über die Offline-Stellung der Anzeige bzw. über die Entfernung des Inhalts informiert. In allen Ablehnungsfällen hat der Nutzer keinerlei Ersatz- und/oder Erstattungs- und/oder Schadensersatzansprüche.
- Widerrufsrecht
Sofern der Auftraggeber/Nutzer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, d. h. Waren und/oder Dienstleistungen als natürliche Person zu einem Zweck erwirbt, der weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist, hat der Auftraggeber/Nutzer das nachfolgende gesetzliche Widerrufsrecht:
Widerrufsbelehrung über das WiderrufsrechtSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage,
- im Falle eines Dienstleistungsvertrages ab dem Tage des Vertragsschlusses,
- im Falle eines Kaufvertrages ab dem Tage, an dem Sie oder ein von Ihnen genannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Ware(-n) in Besitz genommen haben bzw. hat,
- im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und getrennt geliefert werden, ab dem Tage, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat,
- im Falle eines Vertrages zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg ab dem Tage, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die Firma
HOGAPAGE Media GmbH
Alfred-Nobel-Straße 9
86156 Augsburg
Fax: +49 821 319 470-999
E-Mail: widerruf.studentpartout@buhl-gruppe.demittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail oder (fern-)mündlich) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können aber auch dafür das beigefügte und hier von uns für Sie am Ende dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen hinterlegte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Website elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des WiderrufsWenn Sie einen von Ihnen mit uns abgeschlossenen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich hieraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrages bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Falle werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Bei Kaufverträgen können wir die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Ware zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Wenn Sie als Verbraucher von uns Waren im Zusammenhang mit einem Vertrag erhalten haben, haben Sie die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf des Vertrages unterrichten, an uns, die Firma HOGAPAGE Media GmbH, Alfred-Nobel-Straße 9, 86156 Augsburg, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf von vierzehn Tagen absenden. Die Kosten für die Rücksendung der Waren sind von Ihnen zu tragen.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang durch Sie zurückzuführen ist.
Nichtbestehen eines WiderrufsrechtsVom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind alle Verträge zur Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen, die speziell nach Kundenspezifikationen oder -vorgaben angefertigt werden (individuell gekennzeichnete Gegenstände, z. B. Logos) oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, sowie Verträge zur Lieferung von Video- und/oder Audioaufzeichnungen (z. B. CDs und DVDs) oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger durch den Kunden entsiegelt wurden (vgl. § 312 g II Nr. 6 BGB), sowie Verträge zur Lieferung von speziell für den Kunden angefertigten Druckerzeugnissen.
Rechtlicher Hinweis:Es steht nicht in unserer Absicht, Sie als Verbraucher durch einen der vorstehenden Punkte unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder durch unsere Widerrufsbelehrung in der derzeitigen Fassung in einer irgendwie gearteten Weise zu benachteiligen oder Sie in bzw. von der Ausübung und/oder Durchsetzung Ihrer gesetzlichen und/oder vertraglichen Rechte zu behindern bzw. abzuhalten. Sofern durch eine sich verändernde Gesetzgebung, durch neue Rechtsprechung und/oder durch sonstige Umstände Rechtsänderungen eintreten, durch die diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. durch die diese unsere Widerrufsbelehrung nicht mehr einer sich dann veränderten Gesetzgebung, einer neuen Rechtsprechung und/oder den genannten sonstigen Umständen entsprechen, sichern wir Ihnen hiermit und entgegen den hier niedergelegten allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. entgegen dem Inhalt unserer Widerrufsbelehrung ausdrücklich zu, alle Ihnen zustehenden Rechte vollumfänglich zu wahren und für Sie zur Geltung zu bringen!
Das weitergehende gesetzliche Widerrufsrecht nach Vertragsschluss bleibt hiervon unberührt.
- Geltendes Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
- Die Rechtsbeziehung zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort ist der Sitz von HOGAPAGE.
- Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen der Gerichtsstand der Sitz von HOGAPAGE. Soweit Ansprüche von HOGAPAGE nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.
- Ergänzungen und/oder Änderungen des Vertrages oder dieser AGB bedürfen stets der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
- Sollte/n eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame(-n) oder nichtige(-n) Bestimmung(-en) wird/werden vielmehr im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine solche Regelung ersetzt, die dem von den Vertragsparteien mit der/den unwirksame(-n) bzw. nichtige(-n) Bestimmung(-en) erkennbar verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Regelungslücken.
- Anerkennung der AGB Mit dem Abschluss eines Vertrages erkennt der Auftraggeber/Nutzer/Kunde diese AGB sowie die Preisliste in den Mediadaten oder sonst auf Websites ausgewiesene Preise, Versandkosten etc. von HOGAPAGE an.
HOGAPAGE Media GmbH
Augsburg, den 17.5.2022
Downloads
Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der STUDENTpartout GmbH
im Bereich der Seiten www.studentpartout.de/personalservice
Präambel: Anwendungsbereich und Vertragsinhalt
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle Verträge und Vereinbarungen, die ein Vertragspartner mit der Firma STUDENTpartout GmbH, Augsburg, zum Zwecke der Überlassung von Arbeitnehmern abschließt. Insoweit werden diese AGB stets wesentlicher Bestandteil solcher Verträge und Vereinbarungen. AGB des Vertragspartners werden insoweit nicht wesentlicher Bestandteil solcher Verträge und Vereinbarungen, als sie diesen AGB widersprechen. Der Vertragspartner erhält hiermit den ausdrücklichen Hinweis auf das Vorliegen von AGB und erklärt mit Abschluss eines Vertrages oder einer Vereinbarung, dass er von deren Inhalt vollumfänglich Kenntnis nehmen konnte und genommen hat. Darüber hinaus erklärt der Vertragspartner (nac
- Behördliche Genehmigung
- STUDENTpartout besitzt seit dem 02.02.2017 die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Nürnberg. Ab dem 02.02.2020 ist diese unbefristet
- Rechtsstellung der STUDENTpartout-Mitarbeiter
- STUDENTpartout ist der Arbeitgeber des STUDENTpartout-Mitarbeiters und tritt seine Ansprüche auf die Arbeitsleistung seines Arbeitnehmers mit dessen Einverständnis für die Dauer der Überlassung an den Kunden ab. Der Kunde nimmt diese Abtretung mit Abschluss eines Vertrages oder einer Vereinbarung im Sinne der Präambel an.
- Durch den Abschluss des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages wird kein Vertragsverhältnis zwischen den STUDENTpartout-Mitarbeitern und dem Kunden begründet. Änderungen hinsichtlich Einsatzdauer, Arbeitszeit und Arbeitstätigkeit können daher nur zwischen STUDENTpartout und dem Kunden vereinbart werden.
- Während des Einsatzes beim Kunden unterliegen STUDENTpartout-Mitarbeiter dessen Arbeitsanweisungen und arbeiten unter seiner Aufsicht und Anleitung.
- STUDENTpartout-Mitarbeiter sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Das gilt für alle vertraulichen Unterlagen, Informationen und geheimhaltungsbedürftigen Geschäftsangelegenheiten, von denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis erlangen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Einsatzes bzw. der Beschäftigung bei STUDENTpartout.
- Für die STUDENTpartout-Mitarbeiter gilt der Tarifvertrag iGZ/DGB-Gewerkschaften sowie interne Betriebsvereinbarungen in der jeweils gültigen Fassung. Lohnstrukturen und Sozialleistungen der STUDENTpartout-Mitarbeiter sind damit abgesichert.
- Allgemeine Pflichten von STUDENTpartout
- STUDENTpartout ist verpflichtet, seinen Arbeitgeberpflichten nachzukommen, das heißt, sämtliche arbeits-, sozial- und lohnsteuerrechtlichen Bestimmungen einzuhalten sowie die entsprechenden Zahlungen sach- und fristgerecht zu leisten.
- STUDENTpartout führt jährlich bei seinen Arbeitnehmern die gesetzlichen Untersuchungen und Unterweisungen nach dem Infektions- und Seuchenschutzgesetz sowie der Lebensmittel-Hygieneverordnung durch.
- Ausländische Arbeitnehmer setzt STUDENTpartout nur ein, wenn die erforderlichen behördlichen Genehmigungen vorliegen. Ferner stellt STUDENTpartout sicher, dass besondere Arbeitnehmer, z.B. ausländische Studenten (120 ganze Tage- bzw. 240 halbe Tage-Regel), nicht länger als vom Gesetzgeber genehmigt beschäftigt werden.
- Allgemeine Pflichten des Kunden
- Der Kunde verpflichtet sich beim Einsatz von STUDENTpartout-Mitarbeitern, die für seinen Betrieb geltenden gesetzlichen Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes, der Arbeitssicherheitsgesetze und der BGV A2 einzuhalten.
- Der Kunde weist die STUDENTpartout-Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn in die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften des Arbeitsplatzes ein. Schutzeinrichtungen sowie persönliche Schutzausrüstungen werden vom Kunden gestellt, soweit dies für den jeweiligen Arbeitsplatz erforderlich ist.
- Der Kunde gestattet STUDENTpartout, nach vorheriger Absprache, den Zutritt zum Tätigkeitsort des STUDENTpartout-Mitarbeiters, um sich von der Einhaltung sicherheitstechnischer und/oder arbeitsschutzrechtlicher Maßnahmen zu überzeugen.
- Bei Arbeitsunfällen von STUDENTpartout-Mitarbeitern ist der Kunde verpflichtet, STUDENTpartout unverzüglich zu benachrichtigen, damit die Unfallmeldung nach § 193 SGB VII erfolgen kann.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten. Soweit eine längere Beschäftigungszeit nur mit Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamts zulässig ist, wird der Kunde eine solche Genehmigung erwirken.
- Der Kunde ist verpflichtet, beim Einsatz der STUDENTpartout-Mitarbeiter die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) einzuhalten.
- Der Kunde ist bei Bestehen entsprechender gesetzlicher und/oder (branchen-)tarifvertraglicher, für Arbeitnehmer von STUDENTpartout geltender EqualPay-Vorgaben verpflichtet, STUDENTpartout rechtzeitig, spätestens jedoch binnen einer Frist von 10 Werktagen nach deren Eintritt, die Bestandteile und die Zusammensetzung dieser Equal-Pay-Vorgaben mitzuteilen. STUDENTpartout befragt jeden Mitarbeiter über einen Personalfragebogen nach Vorbeschäftigungen und erfasst relevante Daten im STUDENTpartout-System. Der Kunde erhält von STUDENTpartout auf dieser Datengrundlage jeweils nach Ablauf eines Kalenderquartals einen Bericht über den jeweils möglichen Eintritt eines Equal-Pay-Anspruchs. Die Unterstützung von STUDENTpartout befreit den Kunden ausdrücklich nicht von seiner gesetzlichen Pflicht zur Überwachung eines Equal-Pay-Anspruchs.
- STUDENTpartout verpflichtet sich, sofern die vorstehende Ziffer 4.7 erfüllt ist, eine gesetzliche Höchstüberlassungsdauer zu überwachen und diese dem Kunden spätestens 4 Wochen vor Ablauf dieser Höchstüberlassungsdauer mitzuteilen. Von einer gesetzlichen oder branchentarifvertraglich abweichenden Höchstüberlassungsdauer hat der Kunde STUDENTpartout unverzüglich zu informieren. Die Unterstützung von STUDENTpartout befreit den Kunden ausdrücklich nicht von seiner gesetzlichen Pflicht zur Überwachung einer Höchstüberlassungsdauer.
- Auswahl der STUDENTpartout-Mitarbeiter
- STUDENTpartout stellt dem Kunden nur sorgfältig ausgesuchte und auf die erforderliche berufliche Qualifikation überprüfte Mitarbeiter zur Verfügung.
- STUDENTuelle Beanstandungen der Eignung des überlassenen STUDENTpartout-Mitarbeiters muss der Kunde umgehend melden. Dies gilt insbesondere für die Feststellung, dass die Leistung eines STUDENTpartout-Mitarbeiters für die in seiner Anforderung genannte Tätigkeit nicht ausreicht. Bei berechtigten Beanstandungen innerhalb der ersten 4 Stunden nach Arbeitsaufnahme des STUDENTpartout-Mitarbeiters werden dem Kunden bis zu 4 Stunden nicht berechnet.
- Zeigt der Kunde Mängel nicht innerhalb einer Woche nach Entstehen des die Reklamation begründenden Umstandes an, sind sämtliche sich hieraus ergebende Ansprüche ausgeschlossen.
- STUDENTpartout ist berechtigt, seine Mitarbeiter in Absprache mit dem Kunden aus laufenden Aufträgen abzuberufen und durch gleichwertiges Personal zu ersetzen.
- STUDENTpartout verpflichtet sich, die Auswahl seiner Arbeitnehmer für den Kunden unter Beachtung und Einhaltung der Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) durchzuführen.
- Einsatz der STUDENTpartout-Mitarbeiter
- Der Kunde darf STUDENTpartout-Mitarbeiter nur im Rahmen der vereinbarten Tätigkeit einsetzen und hierfür übliche Arbeitsmittel bzw. Maschinen verwenden oder bedienen lassen. Bei einer beabsichtigten Veränderung im Arbeitsbereich des STUDENTpartout-Mitarbeiters muss der Kunde STUDENTpartout vorab hierüber nachweislich informieren.
- Der Kunde verpflichtet sich, keinerlei Geldbeträge (z. B. Löhne, Reisekostenvorschüsse etc.) auszuzahlen sowie STUDENTpartout-Mitarbeiter nicht für die Beförderung von Geld oder Geldinkasso einzusetzen, mit Ausnahme des Inkassos durch Service(-fach)kräfte im Rahmen ihrer Tätigkeit. Der Kunde stellt STUDENTpartout insoweit ausdrücklich von allen Ansprüchen frei.
- Läuft die Überlassung auf unbestimmte Zeit, so kann der Auftrag von beiden Seiten mit einer Frist von einer Woche zum Wochenende gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Eine Kündigung durch den Kunden ist nur wirksam, wenn sie gegenüber STUDENTpartout ausgesprochen wird. Sie ist unwirksam, wenn sie dem STUDENTpartout-Mitarbeiter mitgeteilt wird.
- Der Kunde kann die Abberufung eines STUDENTpartout-Mitarbeiters für den nächsten Arbeitstag aus Gründen verlangen, die STUDENTpartout selbst zu einer ordentlichen personen- und/oder verhaltensbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem STUDENTpartout-Mitarbeiter berechtigen würden. Eine sofortige Entfernung des STUDENTpartout-Mitarbeiters kann der Kunde nur verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der STUDENTpartout selbst zu einer außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem STUDENTpartout-Mitarbeiter berechtigen würde.
- Treten durch höhere Gewalt außergewöhnliche Umstände ein, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, wie z.B. Krankheiten, innere Unruhen, Katastrophen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Streiks, durch die eine ordnungsgemäße Auftragsausführung durch STUDENTpartout ganz oder teilweise unmöglich wird, ist STUDENTpartout zu Absagen und/oder Änderungen berechtigt. In diesen Fällen liegt die Gefahrtragung beim Kunden. Schadensersatzansprüche hierwegen sind ausgeschlossen.
- Leistungsabwicklung
- Personalanforderungen/-bestellungen durch den Kunden erfolgen unter Angabe des Anforderungsprofils bei der zuständigen STUDENTpartout-Zweigstelle in Text- oder Schriftform. Telefonische oder mündliche Bestellungen bei unplanmäßigen Ad-hoc-Einsätzen müssen vom Kunden spätestens am Folgetag in der vorgenannten Form nachgereicht werden.
- Mit dem STUDENTpartout-Einsatznachweis/Einzel-AÜG-Vertrag werden die/der STUDENTpartout-Mitarbeiter konkretisiert und der Kunde, bzw. auf dessen Wunsch auch ein STUDENTpartout-Mitarbeiter, kann die Einsatzzeiten dokumentieren. Diese Dokumentation und deren Übermittlung in Textform erfolgt grundsätzlich auf elektronischem Weg, womit sowohl der Kunde wie auch STUDENTpartout im Besitz jeweils desselben ausgefüllten Einsatznachweises sind.
- Die Mindesteinsatzdauer beträgt grundsätzlich pro Mitarbeiter 4 Stunden am Tag. Bei Einsätzen bis zu 4 Stunden Dauer wird keine Pause berechnet. Bei längeren Einsätzen kommt mindestens eine halbe Stunde Pause zum Abzug, vorausgesetzt, die Pause wurde tatsächlich gewährt.
- Bei Einsätzen ab 6 Stunden Dauer ist der Kunde für die Gewährung der gesetzlich vorgeschriebenen Pausen verantwortlich. STUDENTpartout-Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf eine unentgeltliche Pausenverpflegung. Der Kunde muss diesen allerdings die Möglichkeit eines Erwerbs von Pausenverpflegung gewährleisten.
- Der Genuss alkoholischer Getränke ist STUDENTpartout-Mitarbeitern während der gesamten Einsatzzeit strikt untersagt. Sollte ein STUDENTpartout-Mitarbeiter gegen dieses absolute Alkoholverbot verstoßen, ist der Kunde zur sofortigen Entfernung des Mitarbeiters befugt.
- Der Kunde verpflichtet sich, die Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) einzuhalten und den STUDENTpartout-Mitarbeitern insbesondere angemessene Umkleideräumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.
- Leistungsabrechnung
- Basis der Abrechnung ist der ausgefüllte Einsatznachweis nach Ziffer 7.2. Längere Einsätze werden spätestens zum jeweiligen Monatsende abgerechnet. Maßgebend für die Berechnung sind die jeweils vereinbarten Konditionen zuzüglich der am jeweiligen Leistungstag gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- STUDENTpartout behält sich eine entsprechende Erhöhung der Stundensätze vor, wenn durch die Anwendung des Tarifvertrags Lohnerhöhungen eintreten, wenn STUDENTpartout-Mitarbeiter gegen andere solche mit höherer Qualifikation ausgetauscht werden oder wenn Umstände, die STUDENTpartout nicht zu vertreten hat, eine Kostensteigerung verursachen.
- Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug 14 Tage ab Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Bei Überschreiten des Zahlungszieles ist STUDENTpartout berechtigt, Verzugszinsen nach § 288 BGB zu berechnen. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, ist STUDENTpartout darüber hinaus berechtigt, auch Fälligkeitszinsen nach den Vorschriften der §§ 352, 353 HGB zu fordern.
- Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur gegen unbestrittene oder gerichtlich festgestellte Ansprüche oder Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis möglich.
- Zuschläge für Mehr-, Sonntags-, Nacht- und Feiertagsarbeit oder weitere Zuschläge sind in den Verrechnungssätzen nicht enthalten. STUDENTpartout berechnet anfallende Zuschläge als Aufschlag auf den vereinbarten Kundenverrechnungssatz weiter. Der Kunde verpflichtet sich insoweit, solche vollumfänglich zu übernehmen und zu bezahlen, sofern angefallen. Nach dem für STUDENTpartout geltenden Tarifvertrag betragen die Zuschläge für Mehrarbeit 25 Prozent, für Nachtarbeit zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr, sofern diese länger als zwei Stunden andauert, 25 Prozent. Bei Sonntagsarbeit beträgt der Zuschlag 50 Prozent und an Feiertagen 100 Prozent, sofern die Arbeit an solchen Tagen nicht zur Regelarbeitszeit zählt. Bei Einsätzen im gastronomischen Bereich richten sich Art und Höhe solcher Zuschläge, insbesondere auch etwaiger tarifvertraglicher Branchenzuschläge, nach den Regelungen für die Arbeitnehmer im Kundenbetrieb. Sofern kundenseitig keine höheren Zuschläge vorgegeben sind, berechnet STUDENTpartout unabhängig vom Tarifvertrag für Einsätze am Heiligabend, Arbeiten am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag, Silvester und Neujahr stets einen Zuschlag von 100 Prozent. Treffen mehrere Zuschläge für die gleiche Arbeitszeit zusammen, so wird nur der jeweils höhere Zuschlag bezahlt. Der Kunde verpflichtet sich, STUDENTpartout die benötigten Informationen hierzu zu überlassen und über etwaige Änderungen rechtzeitig zu informieren.
- Bei Einsätzen an den Standorten der jeweiligen STUDENTpartout-Zweigstellen fallen in der Regel keine Fahrtkosten an. Dies trifft zu, wenn der Einsatzort mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar ist und die Arbeitszeiten innerhalb der Betriebszeiten der öffentlichen Verkehrsmittel liegen.
- Wenn der am Zweigstellenstandort gelegene Einsatzort mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist und/oder die Arbeitszeiten außerhalb der Betriebszeiten der öffentlichen Verkehrsmittel liegen und/oder der Einsatzort nur mit erheblichem Zusatzaufwand erreichbar ist, sind Fahrtkosten nach individueller Vereinbarung zu entrichten.
- Sollten STUDENTpartout-Mitarbeiter aus anderen Zweigstellen zum Einsatz kommen, werden die anfallenden Fahrtkosten berechnet.
- Bei außerhalb der STUDENTpartout-Standorte gelegenen Einsatzorten werden generell Fahrt- bzw. Reisekosten berechnet. Sofern im Einzelauftrag oder in einem Rahmenvertrag keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, fallen Reisekosten in Höhe der ortsüblichen Beförderungsentgelte an.
- Haftung
- STUDENTpartout haftet für die ordnungsgemäße Auswahl seiner Mitarbeiter im Hinblick auf die vertraglich vereinbarte Tätigkeit. Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der vorstehenden Auswahlverpflichtung entstehen. Für weitergehende Ansprüche haftet STUDENTpartout nicht.
- Vermittlung bzw. Übernahme aus Arbeitnehmerüberlassung
- Der Entleiher verpflichtet sich zur Zahlung einer Vermittlungsprovision an STUDENTpartout für die nach vorangegangenem Verleih oder mittels vorangegagenem Verleih erfolgte Vermittlung (§ 9 Nr. 3 AÜG).
- Der Entleiher verpflichtet sich zur Zahlung einer solchen Vermittlungsprovision an STUDENTpartout auch für den Fall, dass ein Vermittlungsvertrag nicht abgeschlossen wurde und/oder der Entleiher den STUDENTpartout-Arbeitnehmer mittels einer Vorstellung durch STUDENTpartout kennengelernt hat.
- Die Höhe der Vermittlungsprovision beträgt dabei 2.000,00 Euro, ab 40 Einsatztagen reduziert sich diese auf 1.500,00 Euro bzw. ab 80 Einsatztagen auf 1.000,00 Euro, ab 120 Einsatztagen ist sie kostenfrei.
- Sonstiges
- Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Bestätigung durch STUDENTpartout. Auch diese Schriftformklausel kann nicht durch mündliche Vereinbarung aufgehoben werden.
- Diese AGB bleiben auch dann gültig, wenn einzelne Bestimmungen hiervon sich als unwirksam oder nichtig erweisen sollten (§ 306 BGB). Die betreffende Bestimmung ist dann so auszulegen oder durch eine solche zu ersetzen, dass die mit ihr ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecke so weit wie möglich erreicht werden.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, ausfüllend das Recht der EU, unter Ausschluss des UN-Rechts.
- Erfüllungsort ist der Standort der jeweils zuständigen STUDENTpartout-Zweigstelle. Gerichtsstand ist Augsburg.
- Alle in diesen AGB angegebenen Beträge sind Nettopreise, zu denen die jeweils am Leistungstag gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt.
- Sollte sich der Kunde nicht nur unerheblich im Zahlungsverzug befinden, behält sich STUDENTpartout vor, bereits bestätigte Aufträge nicht zu besetzen. STUDENTpartout wird dem Kunden die Ausübung eines solchen Zurückbehaltungsrechtes rechtzeitig ankündigen. Für Schäden, die dem Kunden hierdurch entstehen, trifft STUDENTpartout keinerlei Haftung.