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Ungerecht benotet, was jetzt?

Junge Studentin mit Rucksack auf dem Boden sitzend. Sie lehnt an einer Wand und hat die Hände vor dem Gesicht zusammengeschlagen.
Du hast eine schlechte Note bekommen, deiner Meinung nach unberechtigt. Was kannst du trun? (Foto: ©stock.adobe.com/Siphosethu Fanti/peopleimagescom)
Noten sind zwar nicht alles, aber an der Uni vor allem wichtig, wenn es um den Abschluss geht. Was aber, wenn du falsch benotet wirst? Wir klären dich auf.
Mittwoch, 16.04.2025, 10:00 Uhr, Autor: Sandra Lippet

Schon eine richtig schlechte Note kann im Studium deinen Schnitt gehörig runterziehen. Und weil am Ende deine Abschlussnote nicht unwichtig für deinen weiteren Weg ist, solltest du darauf achten, dass alles im Rahmen bleibt.

Besonders schlimm kann es da werden, wenn du eine schlechte Prüfungsleistung kassierst und dir dann denkst: Moment mal, das kann jetzt gar nicht sein – das ist eine ungerechtfertigte Benotung! Wieso das ab und an passiert und was du dagegen unternehmen kannst? Wir haben uns für dich genau darüber schlau gemacht:

Ungerecht benotet

Du hättest dich bei der Prüfung besser eingeschätzt, dachtest du hättest bei der Hausarbeit besser abgeschnitten – aber die Note sagt was anderes. Jetzt gilt es zu klären, ob du dich einfach verschätzt hast, kann mal passieren, oder ob die Benotung deiner Prüfungsleistung ungerechtfertigt ist. 

Selbst, wenn es sich um Zweiteres handelt, also du ungerecht benotet wurdest, muss das nicht immer persönliche Gründe haben, sondern kann auch an etwas anderem liegen.

Was sind die häufigsten Gründe für ‚falsche‘ Benotung?

  • Falscher Bewertungsspielraum: vor allem bei schriftlichen Prüfungen mit offenen Fragen (kein Multiple Choice) gibt es einen bestimmten Spielraum. Manchmal wird der zu streng betrachtet und dann fallen bestimmte Antworten raus, obwohl auch in ihnen richtige Ansätze enthalten sind. 
  • Unsachliche Bewertung: Antworten und Aufgaben spiegeln nicht die Meinung des/der Prüfer:in wider, gefallen ihm/ihr nicht oder werden aus einem anderen nicht objektiv und fachlich nachvollziehbaren Grund schlechter bewertet.
  • Fehler bei der Korrektur: auch Dozierende sind nur Menschen und können mal etwas übersehen/überlesen oder schlicht missverstehen. Vor allem bei Prüfungen mit mehreren hundert Teilnehmer:innen kann das schon mal passieren. Das ist dann zwar ärgerlich, aber in den allermeisten Fällen eben keine böse Absicht.
  • oder wirklich persönliche Problematiken wie Voreingenommenheit, Befangenheit oder Ähnliches.

Um solche Fehler auszuschließen, solltest du deine Prüfungen eigentlich immer einsehen. Kann jedenfalls nicht schaden, denn auch die zuständigen Dozierenden haben mal einen schlechten Tag oder machen was falsch … 

Note/Prüfung anfechten: Was kannst du tun?

Grundlegend können Prüfungsleistungen immer angefochten werden. Voraussetzung ist natürlich, dass man einen Grund hat und die Widerspruchsfrist, meistens ein Monat nach Erhalt der Note, nicht verstreichen lässt.

Da das Prüfungsrecht in jedem Bundesland und auch an jeder Uni unterschiedlich sein kann, können wir dir aber nicht im Detail sagen, wie das an deinem Prüfungsamt abläuft. Informiere dich also immer über die Seite und Berater:innen des Prüfungsamts deiner Uni und/oder die Studiengangskoordinator:innen deines Studienfachs. Was aber bei allen Studienprüfungen gleich ist und gilt, ist Folgendes:

Good to know

Eine Note an sich kannst du nicht offiziell anfechten und auch nicht korrigieren lassen. Du kannst aber das Prüfungsergebnis und dadurch die Prüfung an sich anfechten und sie dann, falls bewilligt, einfach wiederholen

Hast du also den begründbaren Verdacht, dass deine schriftliche Prüfung, egal welcher Art, Modulprüfung, Bericht, Hausarbeit oder Abschlussarbeit, falsch oder unberechtigt schlecht benotet wurde, kannst du Widerspruch einlegen. Das passiert, indem du einen Antrag beim Prüfungsamt einreichst, in welchem du schilderst, wieso du denkst, dass die Benotung nicht stimmen kann.

Es wird dann geprüft, ob deine Vorwürfe anerkannt werden. Falls ja, darfst du die Prüfungsleistung i.d.R. wiederholen. Das heißt aber bei Abschlussarbeiten: Du musst die Arbeit nochmal schreiben, aber neu, also mit neuem Thema und neuer These – und hast dafür wieder dieselbe Bearbeitungszeit.

Falls dein Widerspruch abgelehnt wird, gilt die Prüfungsleistung weiterhin und die einzige Möglichkeit, die dir dann noch bleibt, ist rechtlich dagegen vorzugehen, also zu klagen. Dafür bräuchtest du aber eine:n Anwalt/Anwältin und das kann schnell teuer werden. Überleg dir also, ob das wirklich notwendig ist oder du mit der falschen Note leben kannst.

Bei einer schriftlichen Prüfung ist es relativ einfach, Bewertungsfehler wie Überlesen oder Spielraum zu eng betrachtet oder Ähnliches nachzuweisen, weil der Test schriftlich vorliegt und als Beweis hergenommen werden kann. Bei mündlichen Prüfungen ist das hingegen schwer bis unmöglich, weil oft auch das Auftreten und das rhetorische Geschick in die Benotung miteinfließen – und das kann man nachträglich nicht nochmal ansehen.

Tipp am Rande

Sprich bei unerwartet schlechten Prüfungsergebnissen nach der Einsicht in die Prüfung auch mal mit de:r Dozierenden/ de:r Prüfer:in. Vor allem bei Hausarbeiten haben diese einen Bewertungsspielraum, der auch eine Fristverlängerung und damit Überarbeitung enthalten kann. Das können Dozierende tun, müssen es aber nicht. 

(hochschulinitiative-deutschland/staufenbiel/anwaltauskunft/SALI)

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