Klausuren und Co.

Krank in der Prüfungsphase – und jetzt?

Junger Mann auf Bank vor Fakultät, der sich mit schmerzverzerrtem Gesicht den Bauch hält.
Ganz gleich ob Grippe, Migräne oder Magen-Darm-Probleme: wenn du dich für die Prüfung nicht fit fühlst, hol sie nach. (Foto: ©stock.adobe.com/Tetiana)
Du kannst aus gesundheitlichen Gründen nicht an den Prüfungen teilnehmen. Kein Problem, wenn du ein paar Dinge beachtest – und wir helfen dir dabei!
Freitag, 28.06.2024, 11:11 Uhr, Autor: Sandra Lippet

Genau in der Prüfungszeit wirst du krank und kannst deswegen nicht zur Klausur erscheinen. Wird dir das als Fehlversuch angerechnet, steht dir ein Nachholtest zu - und wen informierst du wie über deinen Krankheitsausfall?

Damit eine verpasste Prüfung für dich nicht zum Problem wird, haben wir dir die wichtigsten Fakts sowie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung explizit für den Fall erstellt, dass du aus gesundheitlichen Gründe eine oder mehrere Klausuren passen musst.

Wie und wo krankmelden?

Um dich für eine Prüfung krankzumelden, musst du auf jeden Fall einen Arzt/ eine Ärztin, aufsuchen und dir deinen gesundheitlichen Zustand attestieren lassen. Und das so frühzeitig wie möglich, aber immer am und für den Prüfungstermin. Heißt: Selbst, wenn deine Klausur erst am späten Nachmittag stattfindet, solltest du in der Früh schon eine Praxis aufsuchen und deinen Gesundheitszustand schnellstmöglich dem Prüfungsamt und deiner Prüfperson melden.

Prüfungstermin am Samstag – wie an ein Attest kommen?

In diesem Sonderfall raten die Prüfungsämter diverser Universitäten dazu, eine Bereitschaftspraxis oder einen ärztlichen Notdienst aufzusuchen und dir dort den Krankheitsfall bestätigen zu lassen.

Das Attest lässt du dann dem zuständigen Prüfungsamt, Prüfungssekretariat oder im besten Fall gleich de:r fachbezogenen Sachbearbeiter:in zukommen. Um sicherzugehen, solltest du es postalisch einreichen, gleich an der Uni abgeben oder abgeben lassen. Ob das Einsenden eines Scans per E-Mail auch möglich ist, kannst du über die Homepage deines Prüfungsamtes nachprüfen.

In der Regel hast du bis zu drei Werktage (wobei Samstage dabei von den meistens Unis nicht als solche gezählt werden) Zeit, dein Attest einzureichen. Der Prüfungstag gilt als der erste von den dreien. 

Vorsicht! Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist kein Attest!

Die meisten Prüfungsämter wollen eine detailliertere Symptombeschreibung, um die Prüfungsunfähig nachvollziehen zu können. Eine AU reicht dafür nicht aus. Es wird ein ausführlicheres Attest gefordert oder, dass der zuständige Arzt/die zuständige Ärztin ein Dokument ausfüllt, das du dir vorab auf der Homepage deines Prüfungsamtes downloaden kannst.

Für das geforderte Attest musst du den/die Mediziner:in teilweise von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden. Willst du dem Prüfungsamt keine privaten oder intimen Details für den Prüfungsrücktritt preisgeben, kannst du dir überlegen, ob du die Klausur nicht einfach als Fehlversuch zählen lassen möchtest – denn insgesamt hast du immer drei Versuche pro Modul(prüfung).

Detaillierte Informationen über den Krankheitsfall bei Prüfungen findest du für deine Uni und dein Fach bei dem für dich zuständigen Prüfungssekretariat. Da es je nach Bundesland Unterschiede bei der Regelung geben kann, empfehle ich dir auf jeden Fall die Homepage deines Prüfungsamtes zu besuchen.

Sonderfall: Haus- und Abschlussarbeiten

Solltest du dich aufgrund einer Krankheit nicht in der Lage sehen, die Abgabefrist für deine Haus-, Bachelor- oder Masterarbeit einzuhalten, hilft dir auch hier ein ärztliches Attest, dass du so schnell wie möglich einreichen solltest.

Du kannst dadurch zwar weder deine Bearbeitungszeit stoppen, noch deine wissenschaftliche Arbeit nochmal von vorne beginnen, aber eine Verlängerung beantragen, die sich von mehreren Wochen bis hin zu mehreren Monaten erstrecken kann. 

Gib in jedem Fall zusätzlich zum Prüfungsamt auch unbedingt immer deine:r Betreuer:in, Dozent:in über deinen Krankheitsfall und den Versuch eine Fristverlängerung zu bekommen Bescheid.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Krank am Prüfungstag

  • Suche so schnell wie möglich einen Arzt/eine Ärztin auf; samstags: suche eine Bereitschaftspraxis oder den ärztlichen Notdienst auf
  • Beschreibe in der Praxis deine Symptome, lass dir ein Attest (keine AU) ausstellen, auf der die Symptome enthalten sind (dafür Arzt/Ärztin teilweise von Schweigepflicht befreien)
  • Schicke das Attest am besten noch am selben Tag an das für dich zuständige Prüfungsamt; bring es selbst zum Prüfungsamt oder lass es dort abgeben
  • Informiere deine:n Prüfer:in über deine Abwesenheit bei der Klausur aufgrund von Krankheit

Vorsicht Krankheitsbild!

An vielen Universitäten werden Krankmeldungen aufgrund von chronischen Erkrankungen oder vererbten Leiden NICHT als Entschuldigungsgrund für Prüfungen anerkannt. Als Grund wird angegeben, dass bei länger andauernden Erkrankungen nicht von einer temporären Leistungsminderung auszugehen ist. 

Wie nachträglich die Prüfungsleistung erbringen?

Kommt es zu einem krankheitsbedingten Prüfungsausfall, gilt die Prüfung weder als Fehlversuch, noch bist du durchgefallen. Du kannst dich dann zum nächsten regulären Termin deiner (Modul-)Prüfung anmelden.

Sollten zwischenzeitlich Termine angeboten werden, bspw. Nachholklausuren, bist du aber verpflichtet an diesen teilzunehmen. Das heißt: wäre die regulär gesetzte nächste Prüfung erst Ende des kommenden Semesters, es werden aber für diesen Bereich schon unter dem Semester Nachholtermine angeboten, musst du an einem davon deine Prüfung ablegen.

Attest wird nicht anerkannt – was jetzt?

Wird dein Attest aus irgendeinem Grund vom Prüfungsamt nicht für die verpasste Prüfung anerkannt, gilt die verpasste Klausur als Fehlversuch. Da du für jede (Modul-)Prüfung aber insgesamt drei Versuche hast, bleiben dir noch zwei übrig, außer natürlich, du bist schon mal durchgefallen.

Sollte der Sonderfall eintreten, dass du zu deinem letzten Klausurversuch, weil du bspw. schon zweimal durchgefallen bist, aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten kannst und dein Attest wird vom Prüfungsamt nicht anerkannt, hast du noch die Möglichkeit Widerspruch einzulegen und dein Attest vom Amtsarzt/ von der Amtsärztin prüfen zu lassen. 

Schon dreimal wegen Krankheit Prüfung versäumt?

Hast du insgesamt dreimal wegen einer Erkrankung ein Attest für deine Prüfungsunfähigkeit eingereicht, fordern einige Universitäten für das vierte Mal ein vom Amtsarzt/der Amtsärztin ausgestelltes Attest. Dabei spielt es keine Rolle, ob die drei Krankheitsausfälle bei derselben oder bei unterschiedlichen Klausuren stattgefunden haben.

Um herauszufinden, welche:r Mediziner:in für das amtsärztliche Attest zuständig ist, kannst du dich an dein Prüfungsamt wenden.

(Uni Passau/Hochschule Trier/Uni Bamberg/Uni Regensburg/SALI)

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