Regelstudienzeit

Plötzlich im letzten Semester und zu wenig ECTS

Junge Frau mit Dutt im Blazer vor Steinwand, schlägt sich Buch an den Kopf.
Dir wächst das Studienende über den Kopf? ( Foto: ©unsplash/Siora Photography)
Deine Regelstudienzeit nähert sich dem Ende, aber du hast noch nicht ansatzweise genug ECTS gesammelt? Wir verraten dir, was du jetzt tun kannst. 
Mittwoch, 13.03.2024, 13:17 Uhr, Autor: Sandra Lippet

Dir Zeit rennt dir sprichwörtlich davon, aber deine Punkte-Rechnung geht nicht auf - keine Panik! Wie du deine Regelstudienzeit verlängern kannst und wie du fix an deine fehlenden ECTS kommst?

Regelstudienzeit verlängern – ist das möglich?

Um dich gleich zu beruhigen: die Antwort ist ‚ja‘. Du hast sogar mehrere Möglichkeiten, die Regelstudienzeit zu verlängern:

  • Antrag auf Verlängerung: Wenn du dich noch innerhalb der Regelstudienzeit befindest, aber absehen kannst, dass du dein Studium in der Zeit nicht schaffen wirst, ist das die beste Möglichkeit. Den Antrag kannst du bei deinem Prüfungsamt stellen – im Normalfall kannst du dein Studium um maximal dieselbe Semesteranzahl verlängern, die deine Regelstudienzeit hat. Natürlich kann die genaue Zahl hier je nach Bundesland und Universität variieren. Wenn du eine Verlängerung beantragen musst, setz dich so schnell wie möglich mit dem zuständigen Prüfungsamt in Verbindung!
  • Härtefallantrag: Wenn du während der Abschlussarbeit merkst, dass es mit der Abgabefrist und/oder der Regelstudienzeit nicht klappen wird – oder beides schon abgelaufen ist, hast du noch die Möglichkeit eines sogenannten Härtefallantrags. Dafür brauchst du aber einen wirklich triftigen Grund, den du angeben musst, bspw. eine längere psychische Erkrankung, ein Todesfall im engeren Familienkreis etc. Oft musst du mit dem Antrag auch Beweise, wie ein ärztliches Attest, einreichen. Je nach Bundesland und Uni kannst du hier in der Regel mit drei Monaten Verlängerung rechnen – bei Spezialfällen sogar mit mehr. Auch hier gilt, so früh wie möglich einen Antrag zu stellen.

BAföG und Stipendien

Wenn dir BAföG zusteht, bekommst du die Zahlungen für jedes Semester deiner Regelstudienzeit. Überschreitest du diese aber, bekommst du kein BAföG mehr, außer es liegen schwerwiegende Gründe für deine Studienverlängerung vor, bspw. durch einen genehmigten Härtefallantrag. Dann kannst du weiterhin, auch während den verlängerten Semestern, BAföG beziehen.

Bei ganz vielen Stipendien läuft es leider ähnlich wie beim BAföG: Zahlungen erhältst du hier nur bis zum Ablauf der Regelstudienzeit. Ob du bei einer Verlängerung oder mit einem Härtefallantrag weiterhin dein Stipendium bekommst, solltest du dringend mit eine:r Ansprechpartner:in der stipendiengebenden Organisation abklären. Beim Deutschlandstipendium ist eine Auszahlung nach dem Ablauf der Regelstudienzeit bspw. nicht mehr möglich.

Wie lange/oft kann man verlängern?

An den meisten Universitäten hast du durch eine Verlängerung die doppelte Zeit, um dein Studium abzuschließen. Das heißt: hat dein Bachelor eine Regelstudienzeit von 8 Semestern, hast du insgesamt 16 Semester, um ihn abzuschließen. Natürlich ist die Regelstudienzeit je nach Fach und Studiengang, bspw. Bachelor oder Master, unterschiedlich lang.

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Wie viel Zeit für dein Studium vorgesehen ist, kannst du über den Modulplan und die Prüfungsordnung deines Studienfaches herausfinden.

Du kannst zwar nicht unendlich oft verlängern, eine genaue Anzahl kann dir auch nur das für dich zuständige Prüfungsamt geben – aber du hast im Zweifelsfall immer noch die Möglichkeit einen Härtefallantrag zu stellen, selbst, wenn du davor schon mal deine Studienzeit verlängert hast. 

Was, wenn die Verlängerung nicht klappt?

Normalerweise klappt eine Verlängerung der Regelstudienzeit um mindestens ein Semester eher problemlos. Wichtig ist nur, dass du die Zeit dann nutzt, um wieder auf die Spur zu kommen und die fehlenden ECTS zu sammeln. 

Du musst da nicht alleine durch! Die Studiengangskoordinator:innen und die Mitarbeitenden vom Prüfungsamt werden dich dabei unterstützen, dein Studium bestmöglich abzuschließen!

Wie möglichst schnell ECTS bekommen?

Ganz gleich, ob deine Verlängerung schon genehmigt wurde oder der Antrag noch läuft, solltest du dir Gedanken darüber machen, wie du deine fehlenden Punkte zeitig zusammenbekommst. Deswegen haben wir dir eine kleine Schritt-für-Schritt-Anleitung erstellt:

  • Besorg dir die Prüfungsordnung und den Modulplan deines Studiengangs. Beides findest du online über deine Universität. Die Prüfungsordnung ist in der Regel über das Prüfungsamt abrufbar – den Modulplan findest du ebenfalls dort oder über die Homepages deines Lehrstuhls.
  • Schau dir beide Dokumente ganz genau an und gleich ab, welche Module und Prüfungen du schon bestanden hast.
  • Rechne dir die ECTS aus, die du bis jetzt erbracht hast. Achte auf die Aktualität: ECTS, die erst nächstes Semester angerechnet werden, bringen dir jetzt für deinen Status Quo noch gar nichts.
  • Schreib dir genau auf, welche Module/Prüfungen du noch brauchst, um auf die geforderten ECTS zu kommen, die dich dein Studium abschließen lassen.
  • Vereinbare so schnell wie möglich jeweils einen Termin mit eine:r Mitarbeiter:in des Prüfungsamtes und mit eine:r Studiengangskoordinator:in deines Faches.
  • Bring zu den Terminen die Prüfungsordnung, dein Modulhandbuch und die Notizen über abgelegte Prüfungen und erworbene ECTS, sowie die Module, die du noch brauchst, mit.
  • Lass dich beraten, frag aber auch unbedingt, ob die Möglichkeit besteht bestimmte Module zu wechseln (Stichwort: nicht alle werden jedes Semester angeboten) oder, ob es gesonderte Optionen gibt ECTS zu erwerben, wie bspw. durch Praktika oder Co. 

Beratung und Hilfe: Prüfungsamt, Studiengangskoordinator:in

Je früher du dich mit den Menschen an deiner Uni in Verbindung setzt, die sich mit ECTS, deinen Modulplänen und Prüfungen auskennen, desto besser – nur so kann dir schnell und effektiv geholfen werden.

Vor allem Mitarbeitende im Prüfungsamt und deine Studiengangskoordinator:innen sollten sich mit fehlenden ECTS auskennen. Du wirst nicht der/die erste Studierende sein, dem/der sowas passiert.

Informiere dich vorab immer genau über die Seite des Prüfungsamtes deiner Uni, welche:r Mitarbeiter:in für dein Studienfach/-gebiet zuständig ist. 

In dringenden Fällen würde ich dir raten, den/die Berater:in auch gleich telefonisch zu kontaktieren und/oder online einen Termin zu vereinbaren. E-Mails werden oft erst nach Tagen, manchmal sogar erst nach Wochen, beantwortet.

Wie oben in der Schritt-für-Schritt-Anleitung aufgezeigt, solltest du dich für den Termin unbedingt vorbereiten. Mit leeren Händen und keinem Plan kann dir wirklich schlecht geholfen werden.

Es wird ganz bestimmt eine Lösung für deinen Fall geben. Die wenigsten Studierenden werden einfach exmatrikuliert, nur weil ihnen am Ende der Studienzeit ein paar ECTS fehlen. Aber es ist auch Eigeninitiative von dir gefragt, heißt: unterstütze die Mitarbeiter:innen vom Prüfungsamt/deine Studiengangskoordinator:innen, damit sie dich bestmöglich unterstützen können!

Weiteres Studium sinnvoll planen

Wichtig, um deine Verlängerung bestmöglich zu nutzen, oder dich auf ein weiterführendes Studium wie den Master vorzubereiten, ist, dass du effektiv planst, was du demnächst belegen musst.

Du kannst dir dabei bei den oben genannten Stellen Hilfe suchen, selbst erstmal einen Plan entwickeln oder beides zusammen. Sei dabei realistisch und genau: Schau dir an, wie viele ECTS du noch brauchst, welche Module und Prüfungen, du noch abschließen musst – und plane das nächste Semester/die nächsten Semester vor.

Plan dir auch einen Zeitpuffer für schwierigere Prüfungen oder Abschlussarbeiten ein, damit es hinten raus nicht wieder zeitlich zu knapp wird.

(LMU/HU Berlin/Uni Köln/Uni Stuttgart/SALI)

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