Studium in der Regelstudienzeit meistern?
Ein gutes Zeitmanagement im Studium ist Gold wert. Nicht, dass ihr vom Ende der Regelstudienzeit überrascht werdet.
Aber keine Sorge! Die Regelstudienzeit gibt lediglich an, wie lange das Studium in der Regel dauern sollte. Es handelt sich dabei folglich nur um eine Richtlinie: Es ist also kein Drama, wenn die angegebene Semesteranzahl überschritten wird.
In sehr lernintensiven Studiengängen wie Mathe, Physik, Medizin oder Jura ist es sogar meistens die Ausnahme, dass Studierende das Studium innerhalb der Regelstudienzeit bewältigen.
Aber gibt es dennoch irgendwelche Konsequenzen, mit denen ihr rechnen müsst, wenn ihr die Regelstudienzeit überschritten habt?
Regelstudienzeit überschritten und jetzt?
Don’t panic! Ihr müsst euch keine Gedanken machen, wenn ihr die Regelstudienzeit überschreitet. Euch wird weder ein „Blauer Brief“ von der Universität oder Fachhochschule nach Hause geschickt, noch mit der Exmatrikulation gedroht. Die Bildungseinrichtung bleibt cool und reagiert einfach nicht.
Das Studierendenleben auf dem Campus geht für euch also zunächst wie gewohnt weiter, sofern ihr nicht vergesst, den fälligen Semesterbeitrag rechtzeitig zu überweisen.
Aber Vorsicht: In einigen Fällen ist für ein Studium eine Maximalstudiendauer angegeben, die ihr stets im Auge behalten und nicht unbedingt überschreiten solltet.
Wird diese überschritten, können Langzeitstudiengebühren anfallen. Im schlimmsten Fall kann die Bildungseinrichtung euch dann sogar zwangsexmatrikulieren.
Regelstudienzeit und BAföG
Auch wenn ihr BAföG beantragt habt, tut ihr gut daran, euer Studium nach Möglichkeit innerhalb der angegebenen Regelstudienzeit zu meistern.
Denn die Überweisung der finanziellen Unterstützung ist in jedem Fall abhängig von der Anzahl der idealerweise benötigten Semester. Eine Verlängerung der Bezüge ist bei Überschreiten der Regelstudienzeit nur unter Berücksichtigung triftiger Gründe möglich.
Bezieht ihr BAföG? Dann seid ihr im fünften Semester dazu angehalten, das BAföG-Amt über eure bisher erbrachten Leistungen zu informieren.
So könnte die Verlängerung der finanziellen Unterstützung beispielsweise genehmigt werden, wenn ihr den Nachweis erbringen könnt, dass ihr ein Auslandssemester absolviert habt, euch in einer Fachschaft engagiert oder aufgrund einer Schwangerschaft das Studium hinten anstellen musstet.
Wieso gibt es die Regelstudienzeit eigentlich?
Ursprünglich wurde die Regelstudienzeit aus juristischen Gründen eingeführt. Studierenden sollte die Sicherheit garantiert werden, innerhalb der angegebenen Semester ein Studium sicher abschließen zu können, ohne davon überrascht zu werden, dass der Studiengang plötzlich nicht mehr angeboten wird.
Des Weiteren gibt die Regelstudienzeit einen straffen Zeitplan vor. Daran solltet ihr euch orientieren. Denn der Staat hat kein Interesse daran, dass junge, arbeitsfähige Menschen ewig die Schulbank drücken oder Plätze auf Gebühr belegen.
Dementsprechend wurde die Regelstudienzeit für die meisten Studiengänge auf eine Semesteranzahl von ca. zehn Semestern für Bachelorstudiengänge festgelegt. Für Diplom- und Masterstudiengänge beträgt sie in der Regel acht Semester.
Wie wichtig ist das Einhalten der Regelstudienzeit für den Arbeitgeber?
Selbstverständlich ist es auf dem Arbeitsmarkt eher ungünstig, wenn ein Absolvent viele Studiengangwechsel hinter sich hat, sich nie festlegen konnte, was er eigentlich studieren wollte und dann auch noch sehr lange für seinen Abschluss gebraucht hat.
Bleibt das Überschreiten der Regelstudienzeit dagegen im Rahmen, stellt das nicht zwangsläufig einen Nachteil auf dem Arbeitsmarkt dar. Mit sozialem Engagement in einer Fachschaft, Praktika oder einem Auslandssemester können Bewerber und Bewerberinnen immer punkten.
(unicum.de/THWA)