Studium mit Kind?
Mit Kind zu studieren kann happig sein und auch anstrengender als ohne. Die finanzielle und auch die zeitliche Belastung ist viel größer. Aber es gibt viele Hilfsangebote, die man als Studierende:r nutzen kann.
Hilfestellungen für Studierende mit Kind
Beratung, Betreuungsangebote und vieles mehr – solltest du ein Kind erwarten oder haben und studieren, wirst du nicht alleine gelassen. Es gibt viel Unterstützungsangebote – um die meisten musst du dich aber auch aktiv kümmern.
Anlaufstellen
Wo kannst du hin, wenn du ein Kind erwartest oder hast? Befindest du dich noch vor dem Studium, sollte die erste Anlaufstelle das Studierendenwerk sein. Zu Informationen rund ums Studium sind die Berater:innen dort am besten aufgestellt. Sie können dir nicht nur sagen, welche weiteren Anlaufstellen und Hilfsangebote es gibt, sondern dich auch an interne oder externe Gruppen studentischer Eltern weitervermitteln.
Während oder vor dem Studium ist auch die Studiengangkoordination deines Fachs eine gute Anlaufstelle. Wieso? Vermutlich wirst du innerhalb der Fachrichtung nicht der erste Studierende sein, der ein Kind bekommt/hat. Das heißt, dass dich der bzw. die Fachkoordinator:in darüber aufklären kann, wie eine sinnvolle Studienplanung aussieht, welche Möglichkeiten dir in puncto Urlaubs- oder Freisemester offen stehen und wie du bestmöglich auch mit Kind dein Studium vorantreiben kannst, und es nicht abbrechen musst.
Auszeit
Neben dem gesetzlichen Mutterschutz – 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt – kann auch, für beide Elternteile, Elternzeit beantragt werden. Je nach Einkommen und Aufteilung können so 12 bis 24 Monate genommen werden. In dieser Zeit kannst du weiterstudieren, musst es aber nicht.
Es steht dir auch offen, während der Elternzeit ein Frei- oder Urlaubssemester zu nehmen. Das ist eine gute Möglichkeit für eine temporäre Auszeit, ohne das Studium abbrechen zu müssen. Deine vorher erbrachten Leistungen bleiben angerechnet und nach dem Frei-/Urlaubssemester kannst du meist nahtlos wieder dein Studium aufnehmen.
Betreuung
Auch für die Kinder-Betreuung bieten sehr viele Universitäten und Univerbände Hilfsangebote an, beispielsweise eine Campus-Krippe oder -Kita. Innerhalb der meisten Unis haben sich auch Gruppen von studierenden Eltern gebildet, die gut vernetzt sind und sich gegenseitig bei der Kinder-Betreuung unterstützen.
Staatliche Krippen oder Kindertagesstätten sind natürlich auch eine gute Möglichkeit, das Kind während den Vorlesungen und Seminaren unterzubringen. Auch Familie oder Freunde können vielleicht temporär bei der Betreuung unterstützen.
Leistungen für Studierende mit Kind
Auch finanziell werden Elternteile, die noch studieren, nicht komplett alleine gelassen. Es gibt einige allgemeine und spezielle Leistungen, die beantragt werden können.
Vergünstigungen
In vielen Universitätsstädten, so z.B. in München, können studierende Elternteile einen Familienpass beantragen und so diverse Rabatte und Vergünstigungen, Gutscheine und Angebote innerhalb des Stadtgebiets in Anspruch nehmen.
Hat man weder Familie noch einen großen Freundeskreis in der Umgebung und muss als Studierende:r für die Betreuung selbst aufkommen, kann Kommunikation alles sein. Es gibt Tagesmütter, die ein Kind auch einfach zu günstigeren Konditionen betreuen, wenn man ihnen die Lage klarmacht.
Finanzielle Hilfsangebote
Für (werdende) Eltern gibt es diverse finanzielle Unterstützungen. Zwar ist jede einzelne nicht super hoch angesetzt, zusammen gerechnet kommt aber wirklich etwas dabei raus.
Neben dem Mutter- und Elterngeld (je nach Einkommen) steht den Eltern noch das Kindergeld (250,- pro Monat für die ersten beiden Kinder; Stand 2023) und ab dem 13. bis zum 36. Lebensmonat das sogenannte Betreuungs- oder Familiengeld (250,- Euro pro Monat; Stand 2023) zu. Auch kann – v.a. bei sozial schwächeren Studierenden – ein Antrag auf Entlastung bei der Baby-Erstausstattung gestellt werden.
Auch, wenn BAföG bezogen wird, kann man einen monatlichen Kinderbetreuungszuschlag mit beantragen. Das geht aber nur nach den Urlaubssemestern.
Elternzeit und BAföG – Vorsicht!
- Wer mehr als 2 Urlaubssemester am Stück nimmt, riskiert seine BAföG-Zahlungen zu verlieren.
- Während der Urlaubssemester stoppen die Zahlungen, bei Wiedereintritt in das Studium werden diese aber wieder ausgezahlt.
Steuervorteile
Steuerlich können Studierende die Betreuungskosten ihrer Kinder geltend machen. Dabei spielt es keine Rolle, welche Art der Betreuung sie in Anspruch nehmen. In der Steuererklärung können die Kosten unter Sonderausgaben angegeben werden. Dabei werden 2/3 der Kosten rückerstattet, aber nur bis zu einer Obergrenze von knapp 4.000 Euro.
Die Kinderbetreuung betrifft nicht nur Kleinkinder. Steuerlich kann man die Betreuung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr absetzen.
(Studieren mit Kind/LMU/SALI)