Abmahnung, was nun?
Post von der Arbeit ist eigentlich keine große Sache – außer es handelt sich um eine Abmahnung, denn das ist der erste Anhaltspunkt dafür, dass es gerade nicht so gut läuft.
Zwar werden sie nicht oft verschickt, ich selbst kenne nur einen Menschen, der jemals eine Abmahnung bekommen hat, aber es gibt sie. Damit du dich für den Fall der Fälle informieren kannst, haben wir dir hier zusammengefasst:
- Was ist eine Abmahnung?
- Was sind Gründe für eine Abmahnung?
- Wann ist eine Abmahnung ungültig?
- Was kannst du gegen eine Abmahnung tun?
Was ist eine Abmahnung?
Bei einer Abmahnung handelt es sich um eine Ermahnung mit Konsequenzen, die in letzter Konsequenz die Kündigung zur Folge haben kann. Grundlegend hat sie den Zweck, Arbeitnehmer:innen auf vertragswidriges Verhalten im Job hinzuweisen und sie davor zu warnen, dass eine Kündigung droht, wenn sich ihre Handlungsweise nicht zum Positiven verändert.
Das klingt jetzt erstmal schlimmer als es ist, denn
- nach einer Abmahnung muss Arbeitnehmenden eine sog. Bewährungszeit eingeräumt werden – mindestens 4 Wochen – in der sie ihr Fehlverhalten ändern und sich bessern können.
- es besteht die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Abmahnung einzulegen und zu beweisen, dass die in ihr enthaltenen Anschuldigungen falsch sind.
- in der Regel folgt auf die erste Abmahnung noch keine Kündigung, sondern erst nach mehreren.
Wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung?
Vorsicht! Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, wie viele Abmahnungen vor der Kündigung erteilt werden müssen, heißt im Extremfall kann auch nach der ersten schon das Arbeitsverhältnis gekündigt werden.
Was sind Gründe für eine Abmahnung?
Abmahnung sind immer verhaltensbedingt, d. h. sie beziehen sich auf das Fehlverhalten von Arbeitnehmer:innen. Verhaltensweisen, die einen Grund für sie bieten können, sind:
- Arbeitszeiten werden nicht eingehalten/wahrgenommen: ständige Unpünktlichkeit, unentschuldigtes Fehlen oder Verschwinden vom Arbeitsplatz, unabgesprochener Urlaub, wiederholte Unerreichbarkeit innerhalb der Arbeitszeiten und Ähnliches.
- Arbeitsleistung erfüllt nicht die Anforderungen: schlechte Arbeitsqualität, unvollständiger Aufgabenabschluss, Nichteinhalten von wichtigen Fristen etc.
- Verstöße gegen die Betriebsordnung: bspw. Missachtung von Sicherheitsregelungen/-vorkehrungen oder den Anweisungen Vorgesetzter, Alkohol am Arbeitsplatz.
Aus gesundheitlichen Gründen, bspw. aufgrund einer längeren Erkrankung, darfst du aber nicht abgemahnt werden, denn Fehlverhalten können nur arbeitsfähige Menschen an den Tag legen.
Wann ist eine Abmahnung nicht gültig?
Eine Abmahnung muss bestimmte formelle und inhaltliche Kriterien erfüllen, um wirksam zu sein. Zum einen müssen die Verstöße der Arbeitnehmenden genau aufgeführt sein, allgemeine Floskeln wie ‚wiederholtes Zuspätkommen‘ oder ‚unkollegiales Verhalten‘ reichen dabei nicht aus. Das Fehlverhalten muss detailliert aufgeführt sein, mit der Angabe vom Zeitpunkt, dem Ort, potenziellen Zeug:innen und Co.
Zum anderen müssen die Anschuldigungen natürlich stimmen und nachweisbar sein, ansonsten ist eine Abmahnung nicht gerechtfertigt und auch nicht wirksam.
Eine Abmahnung ist also nicht gültig, wenn sie
- nur pauschale Vorwürfe enthält,
- nicht der Wahrheit entspricht,
- das Fehlverhalten nicht beweisen kann, bspw. durch Dokumente, Zeiterfassung, Zeug:innen,
- den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht wahrt.
Schriftliche oder mündliche Abmahnung?
Rechtlich betrachtet ist beides gültig, wenn die Formalien und Inhalte stimmen. Für die Beweisführung und die weitere Kommunikation, bzw. Klärungsversuche, zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmenden, solltest du aber auch bei einer mündlich ausgesprochenen Abmahnung auf eine schriftliche Zusammenfassung bestehen.
Was kannst du gegen eine Abmahnung tun?
Verstehst du die Gründe der Abmahnung und gibst ihnen ganz oder zum Teil recht, solltest du mit deine:r Arbeitgebenden reden und versuchen gemeinsam mit ihr/ihm Lösungen zu finden, um dein Verhalten zu verbessern – natürlich nur, wenn du die Stelle auch behalten möchtest.
Ist die Abmahnung für dich aber ungerechtfertigt, du kannst die dargelegten Sachverhalte nicht nachvollziehen, sie geben nicht die Realität wieder oder sind sogar falsch – dann kannst du gegen eine Abmahnung vorgehen.
Wie schnell muss man auf Abmahnung reagieren?
Dazu gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Wir würden dir aber raten, es zeitnah zu tun und nicht zu lange zu warten. Suche das Gespräch mit deine:r Arbeitgeber:in oder nimm anderweitig Kontakt auf.
Wie kann man sich gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung wehren?
Du kannst der Abmahnung widersprechen, eine Antwort aufsetzen, die deine Gegenposition ausdrückt und Nachweise enthält, die bestenfalls beweisen, dass die Anschuldigungen aus der Abmahnung nicht zutreffen. Da Abmahnungen in die Personalakte aufgenommen werden, solltest du so oder so deine eigene Position schildern und sie ebenfalls in die Akte aufnehmen lassen.
Wichtig ist das Ganze, also Abmahnung und Gegendarstellung, zu dokumentieren und dir Nachweise zu sammeln, die deine Darstellung unterstützen, bspw. Auszüge aus dem Arbeitszeiterfassungsprogramm, falls es um die Arbeitszeit geht oder Aussagen von Kolleg:innen, die in der Situation, in der du dich falsch verhalten haben sollst, anwesend waren und deine Sicht bestätigen.
Sollte deine Firma/dein Betrieb einen Betriebsrat haben, kannst du Kontakt mit diesem aufnehmen und dir Unterstützung bei deinem Widerspruch holen. Betriebsräte sind quasi Spezialisten für so ziemlich alles, was mit Arbeitsrecht, vor allem Kündigung, Einstellung und Co. zu tun hat.
Trifft der Fall ein, dass dein:e Chef:in die ungerechtfertigte Abmahnung weder zurücknehmen noch aus der Personalakte löschen möchte, und auch der Betriebsrat dir nicht helfen kann, solltest du dir – jedenfalls bei einer Abmahnung, die direkt eine Kündigung androht – einen Anwalt nehmen.
(IHK/verdi/afa-anwalt/arbeitnehmerkammer/hwk-stuttgart/SALI)