Tipps & Tricks

Betriebsrat gründen oder Teil davon werden

Vier junge Mitarbeitende verschiedener Ethnien diskutieren an einem Tisch.
Regelmäßiger Austausch ist im Betriebsrat sehr wichtig. (Foto: ©stock.adobe.com/Lomb)
Deine Firma bräuchte einen Betriebsrat oder hat schon einen und du willst Teil davon werden – dann lies hier mehr über die Voraussetzungen und Aufgaben. 
Dienstag, 22.10.2024, 13:00 Uhr, Autor: Sandra Lippet

Viele Betriebe besitzen ihn und ermöglichen Mitarbeitenden damit eine bessere Unterstützung: ein Betriebsrat. Wir haben uns gefragt:

Durch die Antworten wollen wir dir einen Überblick verschaffen. 

Was genau ist ein Betriebsrat?

Ein Betriebsrat ist eine Mitarbeitervertretung für den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern. Er macht sich für die Belegschaft stark, die durch ihn mehr Mitspracherecht bekommt. Dabei nimmt er eine Art Kontroll- und Vermittlungsfunktion zwischen Geschäftsführung und den Mitarbeitenden ein und wird von letzteren in einem Vier-Jahres-Intervall gewählt. 

Die Betriebsratsmitglieder sorgen dafür, dass Betriebsverordnungen, Gesetze und Vereinbarungen im Unternehmen eingehalten werden; andererseits sind sie Ansprechpartner:innen für Mitarbeitende, die Hilfe, Rat oder Ähnliches suchen, bspw. für ein Gespräch mit dem/der direkten Vorgesetzten, Gehaltsverhandlungen, Diskriminierung am Arbeitsplatz u.v.m. 

Wahlturnus

Betriebsräte werden alle 4 Jahre zwischen 01. März bis 31. Mai gewählt, wieder 2026, 2030 u.s.w.

Einen neuen Betriebsrat gründen kann man aber immer!

Was darf ein Betriebsrat und was darf er nicht?

Ein Betriebsrat bestimmt mit bei den folgenden Angelegenheiten:

  • Gestaltung der Arbeit (auch Arbeitsplätze)
  • Maßnahmen zur Berufsbildung, Aus- und Weiterbildung
  • und bei der Leistungsüberwachung, bspw. durch digitalisierte Programme.

Betriebsräte haben ein gesetzlich verankertes Mitbestimmungsrecht, bei dessen Missachtung sie ihre Rechte auch vor Gericht durchsetzen können. 

Wobei ein Betriebsrat genau mitbestimmen darf, dafür gibt es genau festgelegte und sehr lange Listen. Für bestimmte Punkte auf der Liste, hat er sogar das sog. Initiativrecht, d.h. er kann Verhandlungen auch ohne Beteiligung der Arbeitgebenden fordern und in die Wege leiten. 

Kein Mitspracherecht hingegen hat der Betriebsrat bei den Themen Schließung oder Verlegung des Betriebs, Outsourcing oder Personalabbau und mehr. Diese Angelegenheiten bestimmen die Geschäftsführung, die Arbeitgebenden, ohne ihn hinzuzuziehen.

Betriebsräten ist es verboten, Informationen über die Firma, die sie während ihrer Betriebsratsarbeit gewonnen haben, an andere weiterzugeben!

Voraussetzungen, um einen Betriebsrat zu gründen

Im Grunde kann jeder Betrieb, jede Firma, jedes Unternehmen einen Betriebsrat gründen, wenn sie aus mindestens 5 wahlberechtigten Arbeitnehmer:innen besteht, die bis zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, und 3 wählbare Arbeitnehmerinnen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 6 Monate zum Betrieb gehören.

Wie viele Mitarbeiter braucht man für einen Betriebsrat?

Insgesamt 5: 2 davon müssen das 16. Lebensjahr, drei das 18. vollendet haben. Letzteres müssen schon mind. 6 Monate für das Unternehmen arbeiten. 

Erfüllt das Unternehmen diese Mindestanzahl, kann ein Betriebsrat in drei Schritten gegründet werden:

  1. Initiative ergreifen: mindestens 3 Arbeitnehmer:innen müssen als Intiator:innen auftreten und die Arbeitnehmenden zu einer Betriebsversammlung einladen, bei der sie über ihr Vorhaben informieren und dort den Wahlvorstand wählen.
  2. Wahl organisieren: der gewählte Wahlvorstand, i.d.R. auch 3 Personen, bereitet und führt die Betriebsratswahlen durch. Da es viele Gesetze und Vorschriften gibt, ist eine rechtzeitige Schulung ratsam oder die Unterstützung durch Organisationen wie Verdi
  3. Betriebsratsamt übernehmen: von den gewählten muss sich einer oder mehrere – genaue Anzahl richtet sich nach Betriebsgröße – dazu bereiterklären, Betriebsrat/-rätin zu sein. 

In der Theorie mag das jetzt aber leichter wirken als es in der Realität ist, denn v.a. Schritt 2 hat es in sich. Dafür ist eine ordentliche Vorbereitung und Einarbeitung in Gesetze und Formalien notwendig – und zwar am besten für alle Beteiligten. Denn bei den Wahlen und Co. muss alles mit rechten Dingen zugehen, richtig dokumentiert und durchgeführt werden, damit die Ergebnisse auch rechtens sind.

Kann der/die Arbeitnehmer:in verbieten, einen Betriebsrat zu gründen?

Nein. Niemand, auch nicht die Geschäftsführung, darf eine Betriebsratswahl behindern. Das ist gesetzlich so geregelt

Vorsicht! Kündigungsschutz für die Initiator:innen gilt nur eine bestimmte Zeit lang und man sollte bei dem Vorhaben vorsichtig und geschickt vorgehen. 

Vorsicht! Viele Arbeitgebende sind keine Fans von Betriebsräten und Mitgliedern davon – das heißt: es kann sein, dass du dich bei der Geschäftsführung und deinen Vorgesetzten erstmal ein wenig unbeliebt machst. 

Aufgaben: Was erwartet dich als Betriebsratsmitglied?

Im Grunde kann man die Aufgaben eines Betriebsrates in vier große Bereiche untergliedern:

  • Überwachung und Kontrollfunktion: du sorgst mit dafür, dass innerhalb deines Betriebs die geltenden Regeln, Vorschriften, Verordnungen, Vereinbarungen, Gesetze und Co. eingehalten werden. Wichtige Themen hierbei u.a.: Kündigungsschutz, Mutterschutz, Arbeits- und Gesundheitsschutz.
  • Schutz und Unterstützung: besonders bei schutzbedürftigen Personen wie minderjährigen, eingeschränkten oder älteren Mitarbeiter:innen; Umsetzung und Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen. Wichtige Themen hierbei u.a.: Diskriminierung, Behinderung
  • Gestaltung der Arbeitsverhältnisse: Ansprechpartner:in und Vermittlungsperson bei Beschwerden oder Anregungen – diese werden dann auch an die Arbeitgebenden weitergegeben und durchgesetzt. Wichtige Themen hierbei u.a.: Gesundheitsförderung, Arbeitsmaterialien
  • Förderung: Gleichstellung, Arbeitsplatzsicherung, Umweltschutz – hier lassen sich viele Themengebiete ansiedeln, u.a. Vereinbarkeit von Familie und Beruf.  

Als Mitglied des Betriebsrates triffst du dich mit den anderen Mitgliedern in einem regelmäßigen Turnus, oft einmal pro Woche, um über Maßnahmen und Co. zu sprechen und sich die anfallenden Aufgaben gegebenenfalls auch aufzuteilen. Je nachdem, wie groß der Betriebsrat ist, wie viele in ihm ein Amt bekleiden, kann es sein, dass ihr euch in kleinere Gremien aufteilt, bspw. ein Gremium für Gendergleichheit, eins für den betrieblichen Arbeitsschutz, eins für die Einführung der Arbeitszeiterfassung u.s.w.

Verantwortung

Als Betriebsrat/-rätin hast du eine Verantwortung – und das nicht nur dir gegenüber, sondern auch den Kolleg:innen, die dich gewählt haben. Die Aufgaben sind vielschichtig, aber auch fordernd und zeitaufwendig – du kannst aber so einiges bewegen!

Welche Vorteile hat man, wenn man im Betriebsrat ist?

Deine Aufgaben fallen in die Arbeitszeits- heißt theoretisch entsteht dir keine Mehrarbeit durch dein Mitwirken im Betriebsrat. Du hast außerdem die Möglichkeit, aktiv das Unternehmen mitzugestalten, dich für deine Kolleg:innen einzusetzen und dich auf verschiedenen Gebieten weiterzubilden.

Damit meine ich nicht nur die Weiter- und Fortbildungen im Bereich Betriebsverfassungsrecht und Co., sondern auch die Einarbeitung in verschiedenartige Themenbereiche, die Mitarbeitende beschäftigen und die oft mit deinem eigentlichen Beruf nicht viel zu tun haben

Kündigungsschutz?

Betriebsratsmitglieder haben einen besonderen Kündigungsschutz, d.h. sie können während ihrer gesamten Amtszeit nicht ordentlich gekündigt werden. Und auch wer sich zur Wahl aufstellen lässt, darf, auch wenn er/sie nicht gewählt wird, für 6 Monate nicht gekündigt werden.

Vorsicht bei Bewerbungen! Nicht jede neue Arbeitsstelle sieht es positiv, wenn du schonmal in einem Betriebsrat tätig warst – versuch also erstmal deine Fühler auszustrecken, bevor du das Thema in deine Unterlagen aufnimmst oder ansprichst. 

(verdi/brwahl/DGB/SALI)

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