Dos & Don’ts

Dinge, die im Büro erlaubt sind oder auch nicht

Sektflöten stehen auf einem Tisch, im Hintergrund Männer und Frauen in Arbeitskleidung, die in die Hände klatschen
Bei kleinen Feiern im Büro gibt´s gerne mal ein Schlückchen Sekt. Mitdringen oder sein lassen, wir geben Rat. (Foto: © Svyatoslav Lypynskyy/stock.adobe.com)
Unternehmen sind oft ein Mikrokosmos mit ganz eigenen Regeln und Gesetzen. Wir geben dir einen Einblick in spannende Office-Facts.
Freitag, 03.01.2025, 09:45 Uhr, Autor: Christine Hintersdorf

Am Arbeitsplatz herrschen ganz eigene Regeln. Manche erschließen sich dir sofort, andere sind vielleicht eher unerwartet. Wenn du einmal in die Bubble Büro eingetaucht bist, erlebst du spannende kleine Welten. Wir erzählen dir hier, was du im Büro darfst und was du eher lassen solltest

Lies deinen Arbeitsvertrag und falls gegeben die Betriebsordnung gründlich durch. Vieles klärt sich schon durch diese Lektüre.

Interessanterweise gibt es neben den Arbeitsverträgen noch die sogenannte betriebliche Duldung. Das heißt, wenn dein:e Arbeitgeber:in ein Verhalten lange duldet und du als Angestellte:r deshalb davon ausgehen kannst, dass es erlaubt ist. Hierbei handelt es sich um ein sehr schwieriges Terrain – daher ist dieser Grundsatz mit Vorsicht zu genießen. Ein Beispiel für eine solche Duldung könnte unser nachfolgender Punkt sein – Alkohol am Arbeitsplatz bei Weihnachtsfeiern. Eigentlich verboten, zu Weinachten akzeptiert.  

Grundsätzlich gilt: Privates hat am Arbeitsplatz nichts verloren. In jeder Hinsicht. 

Regeln und Tabus am Arbeitsplatz

Das Verbot privater Angelegenheiten auf der Arbeit hat durchaus logische Gründe. Zum Beispiel in Bezug auf die Sicherheit:
•    Gelangen durch die private Nutzung Viren oder andere Schadsoftware auf die dienstlichen Geräte, drohen dir nicht nur berufliche, sondern auch finanzielle Konsequenzen durch mögliche Schadenersatzforderungen.
•    Löst ein von dir mitgebrachtes elektronisches Gerät einen Kurzschluss aus, können Schäden an Unternehmenseigentum die Folge sein.
•    Stürzt du betrunken die Treppe während deiner Arbeitszeit herunter brennt die Hütte. 
•    Dein Döner ist schön saftig und tröpfelt dir in die Tastatur – herzlichen Glückwunsch, die neue geht auf dein Konto.

Alkohol am Arbeitsplatz

Alkohol trinken während der Arbeitszeit – keine gute Idee. Hochprozentiges kann die Konzentration und Koordination beeinträchtigen, was zu Unfällen oder Fehlern führen kann. Gerade wenn du einen Job hast, in welchem du mit Maschinen arbeitest oder mit gefährlichen Substanzen, beispielsweise in einem Labor, ist das ziemlich ungut. Selbst ein reiner Bürojob wird mit Alkohol im Blut nicht mehr ganz so 100 % gut laufen. Hier zählt übrigens auch nicht, wie viel du verträgst. Produktivität und Effizienz leiden immer.

Dein Arbeitsvertrag wird höchstwahrscheinlich einen Passus enthalten, der den Genuss während der Arbeitszeit untersagt. Eventuell gibt es eine Betriebsordnung, in dieser wird auf jeden Fall dazu Stellung genommen. Solltest du dagegen verstoßen, droht dir sogar die Kündigung. Bis hier hin ist alles glasklar. Blöd nur, dass das Leben selten schwarz oder weiß ist. Denn:

  • Was tun, wenn du gemeinsam mit Kollegen zu Mittag bist und die bestellen Bier oder einen Verdauungsschnaps?
  • Oder du bist mit dem Chef beim Essen und der genehmigt sich ein Bier?
  • Vielleicht hat auch Sabine aus der Rechnungsabteilung Geburtstag und stößt mit Sekt an und du bist eingeladen.
  • Du arbeitest in einem Bereich, der mit Alkohol zu tun hat – Gastro zum Beispiel, oder – mega – Brauerei?
  • Nicht zu vergessen Betriebsfeiern. Wie solltest du dich da verhalten? 

Jede Situation für sich ist hier mit Bedacht zu behandeln. Deine Kolleg:innen trinken in der Mittagspause? Lass es im Zweifelsfall lieber sein. Nur weil andere es tun, muss es nicht erlaubt oder akzeptiert sein. Der eigene Ruf im Unternehmen ist schnell angeschlagen, wenn du mit Fahne im Büro hockst. Zumal sich für dich kein Mehrwert ergibt.

Angetüddelt vorm PC arbeitet es sich ganz sicher nicht gut. Und auch wenn der/die Chef:in sich ein Bier bestellt, ist das noch lange kein Freifahrschein für dich. Wahrscheinlich würde ein Bier nichts an deinem Verhalten ändern, dennoch solltest du es sein lassen. Es hinterlässt keinen guten Eindruck.

Es gibt immer Ausnahmen von der Regel

Bürofeiern hingegen sind so eine Sache. Klar willst du dich nicht zum Außenseiter machen und das Gläschen Sekt mit Sabine ablehnen. Vielleicht reicht aber auch ein halbes mit freundlichem dran nippen? Hier gilt dann auch das Prinzip der Duldung. Sagt keiner was, geht es wohl ok. Übertreiben solltest du es allerdings nicht.

Gerade sehr zuckerhaltige alkoholische Getränke hauen ja voll rein. Gehörst du zu den Menschen, die schwatzhaft werden oder anhänglich, wenn sie leicht einen Sitzen haben? Dann sei besser vorsichtig. Wenn es blöd läuft, erzählst du was von dir, was du im nüchternen Zustand nicht preisgegeben hättest, oder wirst touchy mit Uwe aus der Buchhaltung, der nüchtern betrachtet, gar nicht mal so hot ist.

 Alkohol im Blut tut dem eigenen Image nicht gut. 

Das Gleiche gilt für Betriebsfeiern im großen Maßstab, zum Beispiel Weihnachtsfeiern. Da zu eskalieren und spontan Feliz Navidad für alle zu performen, ohne dass du ein Wort des Liedtextes, geschweige denn ein veritables Englisch könntest, ist suboptimal. Kurz und im Augenblick sicherlich sehenswert, auf längere Sicht aber eher nicht. Deswegen gilt auch hier: am besten gar nicht oder wirklich in Maßen mittrinken.

Tu dir einfach selbst den Gefallen, du willst schließlich nicht als Schnapsdrossel der Firma gelten. Sollten die anderen um dich herum wegkippen, was die Bar hergibt, genieß einfach die Show – als Publikum, nicht als Mitspieler:in. 

Drogen am Arbeitsplatz

Bist du närrisch? Auf gar keinen Fall! Nein. Einfach nein. Und auch sonst solltest du dein Leben überdenken, wenn du das überhaupt kurz in Erwägung ziehst. Klar, Cannabis wird gerade gesellschaftsfähigaber so nun auch wieder nicht. Mal eben in der Pause am Joint ziehen, ist eine überragend dämliche Idee. Du denkst, das merkt eh keiner?

Doch, wenn nicht an deinem Verhalten, dann reicht ein Blick in deine Augen. Auch von sonstigen Formen von Rauschmitteln oder bewusstseinsverändernden Stoffen solltest du während der Zeit am Arbeitsplatz die Finger lassen. Nicht nur bist du unter dem Einfluss von Rauschmitteln oder auch von bestimmten Medikamenten wie Tavor (Beruhigungsmedikament) nicht mehr voll zurechnungsfähig, sondern du hast dir sofort einen hervorragenden Kündigungsgrund geschaffen.

Onlineshopping im Büro

Es ist Sale! Super, warum nicht den Leerlauf im Büro nutzen für eine kleine Shoppingtour durchs Internet? Leider ist auch das eine schlechte Idee. Eventuell steht es schon in deinem Arbeitsvertrag, dass dies nicht erlaubt ist. Generell gilt, gehört das nicht zu deinen Aufgaben, bringst du dich damit in Teufels Küche. Das kann dir sogar als Arbeitszeitbetrug ausgelegt werden. Vergiss nicht, IT is watching you. Selbst wenn du regelmäßig deinen Browserverlauf löschst, kann die IT problemlos deine Einkaufstour nachvollziehen.

Zumal, überleg dir, welches Bild dabei entsteht – offensichtlich hast du nicht genug zu tun bzw. nimmst deine Aufgaben nicht ernst. Was wiederum in Frage stellt, ob es deine Stelle überhaupt braucht. Das kann einen ganzen Rattenschwanz nach sich ziehen. Ok, das ist jetzt ein wenig dramatisch dargestellt, aber du verstehst sicherlich, worauf wir hinauswollen. Verleg deine Einkäufe lieber in die Mittagspause. Da kannst du tun und lassen, was du willst. Behalte aber dennoch im Hinterkopf: Was du am Arbeitscomputer tust, kann die IT jederzeit sehen. 

Raucherpausen

Ein hervorragendes Thema, um die Büroatmosphäre anzuheizen. Grundsätzlich hast du kein Anrecht auf eine Raucherpause und müsstest das schmökern in deine regulären Pausen verlegen. Hier solltest du unbedingt nach den Gegebenheiten im Unternehmen nachfragen. In manchen Firmen sind kleine Raucherpausen kein Problem. In anderen sind sie ein hochexplosives Thema. Verständlich, wenn die Raucher jede Stunde 10 Minuten kurz verschwinden, haben sie am Ende des Tages über eine Stunde weniger gearbeitet. Gegenüber den Kollegen nicht besonders fair. 

Zwei- und vierbeinige Bürogäste

Du bist Mama oder Papa und hast partout keine Kinderbetreuung gefunden? Sprich mit deinen Bürokolleg:innen und deinem:r Chef:in. Sicher geht das mal für einen Tag klar. Fragen vorher ist aber unerlässlich. Einfach mitbringen darfst du deine Kinder nicht. Dasselbe gilt für Tiere. Ein Bürohund oder gar Katze ist toll. Wenn das Unternehmen das nicht will, hast du jedoch keine Chance es durchzusetzen. Ausnahme sind Servicehunde, die sind immer erlaubt. 

Essen am Schreibtisch

Ebenfalls gar nicht mal so einfach einzuschätzen. Dein:e Arbeitgeber:in darf dir tatsächlich das Essen am Arbeitsplatz verbieten. Besonders wenn du Kundenverkehr hast oder mit empfindlichen Geräten arbeitest. Theoretisch hat das Unternehmen sogar das Recht, dir während der Pausenzeiten das Essen am Schreibtisch zu verbieten, vor allem dann, wenn es einen Pausenraum gibt.

Anders sieht es bei Getränken aus. Niemand darf dir verbieten zu trinken. Behalte aber im Hinterkopf, sollte dir der Kaffee über die Tastatur laufen, musst leider du selbst für den Schaden aufkommen. Also immer schön die Tasse festhalten und konzentriert trinken. Zusammenfassend kann man sagen, im normalen Alltag hat sicherlich niemand etwas dagegen, wenn du eine Banane snackst. Beim Döner kann die Stimmung allerdings eskalieren. Kommunikation hilft aber. 

Social Media und Handy

Niemand wird dir den Kopf abreißen, wenn du mal eben kurz checkst, was Mutti geschrieben hat. Es ist bestimmt auch vertretbar, kurz ans Telefon zu gehen, wenn es dringlich erscheint. Was nicht geht, ist permanent am Handy hängen. Private Telefongespräche führst du besser in der Pause und nicht im Büro. Zum einen störst du die anderen, zum anderen willst du bestimmt nicht, dass alle Kolleg:innen mithören. Social Media gehört definitiv in dein Privatleben. E-Mails beantworten ist ebenfalls grenzwertig. Kein Problem, wenn es nötig ist, nur zur Gewohnheit solltest du es nicht werden lassen.

Achtung auch beim Aufladen deines Handys. Du musst tatsächlich vorher das OK dafür einholen. Einfach so ran an die Steckdose kann dir dein:e Arbeitgeber:in untersagen, da der Strom auf Firmenkosten geht.

Ob du private Gespräche mit dem Arbeitshandy führen darfst, müsstest du gegebenenfalls vorher abklären. Grundsätzlich gilt erstmal nein. Da es sich nicht um dein Eigentum handelt. Es gibt in manchen Unternehmen Vereinbarungen über den privaten Gebrauch. Hier solltest du dich vorher erkundigen. Einfach coole Apps installieren geht übrigens auch nicht. Das musst du ebenfalls vorher abklären.

Gespräche über das Gehalt

Das mögen die wenigsten Chefs und gerne steht es noch als Verbot in Arbeitsverträgen. Dennoch gilt, du darfst mit deinen Kolleg:innen über eurer Gehalt sprechen. Das ist arbeitsrechtlich festgelegt. Vertragsklauseln, die solche Gespräche verbieten, sind rechtlich unwirksam. Das Gleiche gilt für Gespräche über eure Arbeitsbedingungen. Die darf ebenfalls niemand verbieten. 

Private Termine in der Arbeitszeit

Grundsätzlich muss dein:e Chef:in Sachen wie Handwerkerbesuch, Arzttermin oder Kind früher abholen nicht erlauben. Die Erlaubnis liegt in seinem/ihrem Wohlwollen. Einzig wenn eine gewisse Dringlichkeit besteht, sieht es anders aus. Beispielsweise wenn der Nachbar anruft, weil das Haus unter Wasser steht oder eine Familienmitglied einen Unfall hatte. Dann kannst du auf jeden Fall deinen Platz verlassen. Hier, again, der Hinweis: Kommunikation hilft.

Private Pakete ins Büro liefern lassen

Das kannst du auf jeden Fall machen. Aufpassen solltest du, dass es nicht überhandnimmt. Also jeden Tag eine Schubkarre voll mit deinen Onlinebestellungen könnte bei den Kolleg:innen schon für Verwirrung sorgen. Auch das Anliefern lassen von Großgeräten ist nicht zu empfehlen. Solange du alles in Maßen machst, wird niemand meckern – vorausgesetzt du störst nicht den Arbeitsfluss.

Das heißt, wenn der Empfang dir ständig private Pakete bringen muss oder vier verschiedene Lieferservices im Büro stehen, könnte es Ärger geben. Zu Recht, wenn wir ehrlich sind. Schlussendlich darf dein:e Chef:in dir den Postservice untersagen, wenn dadurch die Abläufe gestört werden. 

Dekoqueen/king

Du möchtest dich an deinem Arbeitsplatz wohlfühlen und richtest dich gemütlich ein? Kein Problem, solange du die anderen nicht belästigst. Abzuraten ist von überhängender Deko, die dann schon den Nachbarschreibtisch mit schmückt. Man sollte dich auch noch sehen können, daher Pflanzen in Maßen. Von blinkenden Lichtern ist, außer an Weihnachten, eher abzusehen – gib deinen:r Kolleg:in die Chance nicht permanent abgelenkt zu werden. Der Spaß hört wahrscheinlich auf bei Duftlampen und ähnlichem. Wenn du kein Einzelbüro hast, lass die Finger davon oder Frage vorher explizit nach.

In den meisten Unternehmen, ist der Gebrauch von eigenen strombetriebenen Geräten untersagt bzw. muss vom Hausmeister erlaubt werden!

Die Geräte müssen bestimmten Kriterien gerecht werden, das hat zumeist Versicherungsgründe. Was du aber auf jeden Fall tun darfst, sind Fotos aufstellen, Pflanzen, kleiner Nippes. Bedenke nur, dass das dein Arbeitsplatz ist. Du möchtest sicher nicht, dass deine Kolleg:innen dich für einen Messi halten, weil du bis auf den letzten Zentimeter alles vollgestellt hast. 

Wenn du auf Vogelgezwitscher oder Dauerbeschallung aus dem Radio stehst, solltest du das ebenfalls mit deinen Teammitgliedern klären. Was für dich angenehm ist, kann für andere eine Tortur sein. Grundsätzlich ist es aber erlaubt. Hier noch mal der Hinweis – nutzt du private elektronische Geräte musst du das vorher mit deinem Chef abklären. Stichwort: Stromdiebstahl

Kleines Päuschen zwischendrin

Kann dir niemand verbieten. Mal kurz durchstrecken, einen Kaffee holen oder einfach mal für ein paar Minuten aus dem Fenster schauen, das alles ist erlaubt. Du bist schließlich keine Maschine. Allerdings gilt auch hier, übertreibe es nicht. Ständig an der Kaffeemaschine kleben geht natürlich nicht. Kreative Pausen sind jedoch erlaubt und sinnvoll. 

Nein zu Überstunden

Ganz heikles Thema! Dein:e Chef:in möchte gerne, dass du länger bleibst bzw. noch kurz etwas erledigst. Blöde Situation. Rein rechtlich, kannst du es ablehnen. In deinem Arbeitsvertrag steht eine bestimmte Stundenzahl, die du wöchentlich liefern musst. Mehr als 10 Stunden am Stück darfst du aus Sicht des Gesetzgebers nicht arbeiten. 

Leider sieht die Realität oft anders aus. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt. Gibt es ab und zu Mehrarbeit, oder lässt sich ein Projekt nicht 9 to 5 organisieren, können Überstunden anfallen. Es liegt an dir, ob du sie in Kauf nimmst.

Ein Kündigungsgrund ist deine Ablehnung offiziell nicht. Du solltest jedoch die Verhältnismäßigkeit im Auge behalten. Wenn es dir möglich ist, solltest du hin und wieder Überstunden akzeptieren. Hast du aber das Gefühl, es wird von dir dauerhaft erwartet, dann stimmt etwas nicht. Es ist deine Lebenszeit. Überlege dir gut, ob du sie dem Unternehmen schenken möchtest. 

Handeln, wo es nötig ist

Du hast das Gefühl, dass etwas nicht stimmt? Beispielsweise beobachtest du Fälle von Diskriminierung, Mobbing oder Übergriffigkeit? Dann ist es dein gutes Recht, dich an die HR zu wenden. Betrifft es dich selbst, ist es nicht nur ratsam, dich an deine:n Vorgesetze:n, den Betriebsrat oder die HR zu wenden, du darfst sogar klagen. Natürlich will keine Firma der Welt, dass solche Situationen an die Öffentlichkeit geraten. Das ist allerdings nicht dein Problem. Passiert intern nichts, liegt es in deinem Ermessen, vor Gericht zu gehen. 

Urlaubszeit ist Erholungszeit

In deinem Vertrag ist festgehalten, wie viel Urlaub dir zusteht. Mitunter gibt es Fristen, bis wann du deine Urlaubstage anzumelden hast. Sperrzeiten sind vom Unternehmen frühzeitig bekanntzugeben. Das gleiche gilt für Betriebsurlaube.

Wurde dein Urlaubsantrag genehmigt, darf er nicht einfach widerrufen werden. Dafür bräuchte es dann wirklich massive Gründe. Außerdem darf dich dein:e Chef:in nicht mitten im Urlaub anrufen und deine Rückkehr an den Arbeitsplatz einfordern. Hier kannst du ebenfalls höflich ablehnen. Liegt kein triftiger Grund vor, solltest du solche Ansinnen weit von dir weisen. Wenn du einmal zusagst, wirst du sehr wahrscheinlich immer wieder in solche Situationen gebracht. 

Merke: im Urlaub musst du absolut nichts für deine Firma tun. Diese Zeit ist einzig zu deiner Erholung da. 

Erreichbar sein musst du ebenfalls nicht. Du darfst getrost alles abstellen – Emails, Firmentelefon, Türklingel whatever. Du musst überhaupt nicht ans Telefon gehen, wenn du absolut keinen Bock hast. Sollte es in deinem Unternehmen zum guten Ton gehören in den Ferien selbstverständlich erreichbar zu sein – break the habit! Es ist deine freie Zeit, in der du dich erholen sollst. Spielst du das Spiel mit, wirst du früher oder später wahrscheinlich ein ziemliches Problem mit deiner Work-Life-Balance bekommen.  

Minenfeld Homeoffice

Gibt es in deinem Unternehmen noch die Option auf Homeoffice, kannst du dich zu den Glücklichen zählen. Das Homeoffice ist allerdings kein Tag für die Hausarbeit oder zum Ausruhen. Es ist im Gegenteil ein ganz normaler, vollwertiger Arbeitstag. Falls dein Unternehmen das Gefühl hat, dass deine Arbeitsleistung im Homeoffice signifikant nachlässt, wird es problematisch.

Eine Kündigung wegen Arbeitszeitbetruges ist in solch einem Fall durchaus berechtigt. Du musst innerhalb deiner Arbeitszeit erreichbar sein und deine Augaben erfüllen. Natürlich steht dir deine reguläre Mittagspause und Klopäuschen zu. Aber mal eben den Abwasch erledigen, gründlich durchwischen oder ein Regal aufbauen – nicht Teil deines Arbeitsauftrags. Manche Arbeitgeber:innen kontrollieren auch mithilfe von Softwareprogrammen, ob du arbeitest oder nicht. 

Fazit: 
Ganz allgemein empfehlen wir dir, immer mit gesundem Menschenverstand ans Werk zu gehen. Es gibt Dinge, die erschließen sich von selbst. Wenn du unsicher bist, dann frag nach. Oder schau in deinem Arbeitsvertrag nach.  

(IKK Reutlingen/CHHI)

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