Krank im Nebenjob – was tun?
Jede:r wird mal krank. Da es in der Uni keine Anwesenheitspflicht gibt, kann es leichter sein dort mal ein paar Tage zu fehlen als in deinem Nebenjob oder deiner Werkstudierendenstelle.
Krank was jetzt?
Du fühlst dich unwohl und weißt: mindestens heute kann ich nicht arbeiten? Dann solltest du dich krankmelden – und das am besten telefonisch bei deine:r Vorgesetzten.
Wieso telefonisch? So kannst du sicherstellen, dass deine Krankmeldung gleich ankommt und wichtige Aufgaben absprechen, die jetzt jemand anderes machen muss. Auch solltest du dabei schon ungefähr angeben können wie lange du denkst krank zu sein.
Brauchst du ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest? Bei den meisten Arbeitger:innen nicht. Wichtig ist, was in deinem Arbeitsvertrag steht – ansonsten gilt die allgemeine gesetzliche Regelung: ein Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss vorgelegt werden, wenn du länger als drei Kalendertage krank bist.
Schritt für Schritt Anleitung:
- überleg dir wie du dich fühlst und ob du glaubst, dass du nur heute krank sein wirst oder länger
- mach dir kurz bewusst, ob du eine Vertretung brauchst für berufliche Aufgaben, die heute oder während deiner Krankheit unbedingt erledigt werden müssen
- melde dich telefonisch bei deine:r Vorgesetzten (am besten vor 09:00 Uhr)
- sprich mit deine:r Vorgesetzten über die vermutliche Länge deines Ausfalls und potenzielle Aufgaben, die vertreten werden müssen
Du musst keinen expliziten Grund für eine Krankmeldung angeben – kannst es aber, wenn du möchtest.
Hast du dich nur für einen Tag krankgemeldet und fühlst dich am nächsten auch nicht besser, musst du dich nochmal telefonisch krankmelden und oben beschriebenes abklären. Spätestens ab dem dritten Tag brauchst du dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt.
Lohnfortzahlung trotz Krankheit?
Ja, auch als Minijober:in, Werkstudent:in oder Aushilfe bekommst du im Krankheitsfall deinen Lohn weiter ausgezahlt – für die Krankheitstage, die auf deine Arbeitstage fallen.
Dein Lohnanspruch gilt für bis zu 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit am Stück. Er ist aber erst gültig, wenn du länger als vier Wochen eingestellt bist.
(Jurarat/SALI)