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Tätigkeit als Werkstudent:in – was solltest du beachten?

Werkstudent in der IT, der an seinem Schreibtisch sitzt und in die Kamera lächelt.
Werkstudenten:innen-Stellen sind vielfältig – die rechtlichen Bedingungen aber sind bei allen gleich. (Foto: © stock.adobe.com/Pixel-Shot)
Die meisten Studierenden sind nebenbei als Werkstudenten:innen tätig. Das möchtest du auch? Klasse! Hier erfährt du, was du dabei wissen solltest.
Dienstag, 18.10.2022, 10:07 Uhr, Autor: Sandra Lippet

Kurz & knapp!

  • Um als Werkstudent:in tätig zu sein, musst du eigentlich nur an einer Universität oder Hochschule immatrikuliert sein.
  • Die Arbeitszeit für eine solche Stelle beträgt in der Regel 20 Wochenstunden während dem Semester und bis zu 40 Wochenstunden in den Semesterferien.
  • Seit 2015 müssen Werkstudenten:innen (mindestens) den Mindestlohn erhalten.
  • Steuern musst du erst unter bestimmten Voraussetzungen zahlen.

Tätigkeit als Werkstudent:in

Du kannst den Werkstudenten:innen-Job als Minijob, Midijob, kurzfristige Beschäftigung, als Aushilfsjob oder in Form einer regelmäßigen Beschäftigung ausüben. Die einzige Voraussetzung ist deine Immatrikulation.

Du kannst nicht als Werkstudent:in tätig werden, wenn

  • du bereits länger als 25 Semester studiert hast
  • du zwar noch immatrikuliert bist, aber bereits alle Scheine / alle Prüfungen bestanden hast

Mehr als 20 Stunden pro Woche kannst du nur innerhalb der Semesterferien arbeiten (bis zu 40 Stunden). Unter dem Semester darfst du die 20 Stunden aber nicht überschreiten.

Sozialversicherung notwendig?

Als Werkstudent:in bist du bei einem Verdienst über 520 Euro brutto verpflichtet, die Rentenversicherung zu zahlen. Der Versicherungsbetrag ist dabei abhängig von deinem Einkommen.

Auch die Lohn- und Kirchensteuer musst du zahlen, kannst diese aber über eine Steuererklärung zurückfordern. Das kannst du tun, wenn dein jährliches Gesamtgehalt unter dem sogenannten Grundfreibetrag (2023: 10.908 Euro) liegt.

Die Krankenversicherung ist für Werkstudenten:innen Pflicht. Solltest du unter 25 Jahre alt sein, bist du noch über deine Eltern mitversichert

Ob du selbst für deinen Krankenversicherungsbeitrag aufkommen musst, richtet sich auch nach deinem Lohn. Liegt dieser über 553,33 Euro pro Monat, musst du monatlich mit einem Versicherungsbetrag von ca. 76,00 Euro rechnen.

Achtung BAföG! Verdienst du bei deiner Werkstudenten:innen-Tätigkeit mehr als 520 Euro im Monat, kann es zu Abzügen bei deinem BAföG-Betrag kommen.

Besonderheiten und Bewerbung

Im Gegensatz zu anderen Aushilfsjobs sollte die Werkstudenten:innen-Stelle enger mit deinem Studium zusammenhängen. Das heißt, dass sie im besten Fall etwas mit deinem Studienbereich zu tun haben sollte. So kannst du natürlich den besten Lern- und Erfahrungseffekt für deine berufliche Zukunft erzielen und dabei noch Geld verdienen.

Mehr zum Thema

Bewirb dich rechtzeitig auf die Stelle. Am besten drei bis sechs Monate vor deinem geplanten Arbeitsbeginn. Gute Plätze sind schnell vergriffen – und die Bewerbungsprozesse können eine Weile dauern.

Tipp für die Bewerbung!

Inhaltlich solltest du bei deiner Bewerbung unbedingt:

  • deine Studienrichtung
  • besonders relevante Themen und Bereiche
  • und deine Motivation/Beweggründe 

angeben.

Du willst Werkstudent:in werden? Hier findest du passende Werkstudenten-Stellen!

(Arbeitsvertrag/SALI)

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