Urlaubsanspruch bei Werkstudierenden
Gesetzliche Vorgaben zu Urlaubsanspruch und -tagen gibt es nicht nur für Vollzeitangestellte, sondern auch für Werkstudierende. Die Anzahl der Urlaubstage hängt dabei stark von der Anzahl der Wochentage ab, an denen du arbeitest.
Urlaubsanspruch für regelmäßiges Arbeiten
Mehr als 20 Stunden pro Woche dürfen Werkstudierende in der Regel nicht arbeiten. Der Urlaubsanspruch hängt aber nicht nur von den Stunden ab, sondern den Arbeitstagen pro Woche und deren Regelmäßigkeit.
Gesetzlich ist festgehalten, dass du bei einer 6-Tage-Woche Anspruch auf mindestens 24 und bei einer 5-Tage-Woche auf 20 Tage pro Jahr Anspruch hast.
Urlaubsanspruch als Werkstudent berechnen
Für die meisten Werkstudierendentätigkeiten werden weniger Tage pro Woche die Regel sein: zwischen zwei und vier. Wie viele Stunden du pro Tag arbeitest, spielt dabei keine Rolle. Formel zur Berechnung deiner Urlaubstage: Anzahl Arbeitstage pro Woche x 4
- 5 Tage pro Woche: 20 Urlaubstage im Jahr
- 4 Tage pro Woche: 16 Urlaubstage im Jahr
- 3 Tage pro Woche: 12 Urlaubstage im Jahr
- 2 Tage pro Woche: 8 Urlaubstage im Jahr
- 1 Tag pro Woche: 4 Urlaubstage im Jahr
Unregelmäßige Werkstudierendentätigkeiten
Wenn die Arbeitszeiten und auch -tage nicht regelmäßig sind, ist es wichtig für den Urlaubsanspruch die durchschnittliche Anzahl der Wochenstunden zu ermitteln, die du arbeitest.
Diese Zahl setzt du dann ins Verhältnis zu Vollzeitarbeitenden und ihrem Urlaubsanspruch, um deinen eigenen zu berechnen.
Die Formel wäre dann:
(Durchschnittliche Arbeitsstunden: Stunden Vollzeitbeschäftigung) x Urlaubstage Vollzeitbeschäftigung
Natürlich kannst du auch einfach mit deine:r Vorgesetzten reden und eine klare Regelung aufstellen lassen. Gesetzlich steht dir aber bei unregelmäßiger Tätigkeit mindestens der Urlaubsanspruch aus der Rechnung zu.
(gruendung/SALI)