Urlaubssemester beantragen und das Studium pausieren
Wenn du beim Lesen des Begriffs „Urlaubssemester“ jetzt auch schon die warmen Sonnenstrahlen gespürt und dich mental auf einen Auslandsaufenthalt in Spanien eingestellt hast, muss ich dich leider enttäuschen.
Denn möglicherweise hast du eben das Urlaubssemester mit dem Auslandssemester verwechselt.
Weshalb du mit deiner Fehlannahme dennoch nicht vollkommen daneben liegst, erfährst du in diesem Artikel.
FAQ Urlaubssemester: Alles, was du wissen musst
- Was ist ein Urlaubssemester?
- Was bedeutet es, wenn man offiziell das Studium pausiert?
- Kann jede:r Student:in ein Urlaubssemester beantragen?
- Gute Gründe für ein Urlaubssemester?
- Wo kann ich ein Urlaubssemester beantragen?
- Muss ich irgendwelche Fristen für den Antrag auf ein Urlaubssemester beachten?
- Wie oft kann ich einen Antrag für ein Urlaubssemester stellen?
- Bekomme ich im Urlaubssemester BAföG?
- Kann ich im Urlaubssemester arbeiten gehen?
- Bekomme ich im Urlaubssemester Kindergeld?
- Was sind Vorteile des Urlaubssemesters?
- Gibt es Alternativen zum Urlaubssemester?
Was ist ein Urlaubssemester?
Wenn du ein Urlaubssemester beantragst, dann unterbrichst du im Gegensatz zu einem Auslandssemester für ganze sechs Monate dein laufendes Studium, bleibst aber immerhin weiter eingeschrieben.
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Geht dein Antrag auf Beurlaubung durch, bist du ein halbes Jahr lang von sämtlichen Veranstaltungen, Seminaren und Vorlesungen an deiner heimischen Universität im Inland freigestellt und musst dort keine Prüfungen absolvieren.
Das Besondere: Wenn du dich beurlauben lässt, so zählt das Urlaubssemester zwar als Hochschul- nicht aber als Fachsemester.
Beispiel: Angenommen du bist im zweiten Semester, stellst fristgerecht einen Antrag für ein Urlaubssemester. Dieser wird genehmigt und du pausierst während des dritten Semesters. Dann kehrst du wieder an die Uni zurück und legst zum darauffolgenden Semester wieder los. Jetzt befindest du dich im vierten Hochschulsemester, aber im dritten Fachsemester.
Was bedeutet es, wenn ich das Studium pausiere?
Nun, wenn du das Studium offiziell pausierst, hast du sechs Monate unifrei. Das ist teilweise leider manchmal wörtlich zu nehmen. Denn manche Unis sind diesbezüglich sehr streng.
Das kann, muss aber nicht zwangsläufig dazu führen, dass du das Recht verlierst, Lehrveranstaltungen, Seminare und Vorlesungen an deiner Uni uneingeschränkt besuchen zu dürfen.
Manche Hochschulen handhaben es sogar so, dass du selbst von Prüfungen ausgeschlossen wirst – zumindest von der Erstprüfung. Die Wiederholungsklausur darfst du dagegen dann manchmal sogar mitschreiben.
Kann jede:r Student:in ein Urlaubssemester beantragen?
Nein, so einfach ist das mit dem Urlaubssemester auch wieder nicht. In der Regel können Studierende im ersten Semester noch keinen Antrag für ein Urlaubssemester stellen.
Des Weiteren könnte es mit der Genehmigung des Antrags für ein Urlaubssemester sehr schwierig werden, wenn du dich nur aus irgendeiner Laune heraus dafür entscheidest, weil du erst einmal genug vom vielen Pauken hast.
Auch das Argument, ein lukratives Jobangebot erhalten zu haben, das du gerne wahrnehmen würdest, um dein Studium zu finanzieren, wird deine Hochschule eher weniger beeindrucken.
Merke: Jeder Antrag für ein Urlaubssemester wird von der zuständigen Stelle deiner Universität geprüft. Welche Gründe eine Universität als „gute Gründe“ akzeptiert, legt sie selbst fest und entscheidet im Einzelfall.
Gute Gründe für ein Urlaubssemester?
- Auslandssemester (bedingt)
- Auslandsstudium
- Auslandspraktikum
- Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger
- Elternzeit
- Freiwilligendienst
- Mitarbeit in studentischen Gremien (bedingt)
- Mutterschutz
- Schwangerschaft
- Praktikum
Achtung: Du musst das Vorliegen einer der oben genannten Gründe nachweisen können. Denke also bei Krankheit an ein Attest deines Arztes, bei einem Praktikum an einen unterzeichneten Praktikumsvertrag etc.
„Sinnvoll ist die Beantragung eines Urlaubssemesters dann, wenn absehbar ist, dass man einen substanziellen Teil des Studiums nicht in der Lage sein wird, regulär zu studieren.“
Wo kann ich ein Urlaubssemester beantragen?
Normalerweise beantragst du dein Urlaubssemester schriftlich beim Studiensekretariat. Dafür musst du nur einen bereits existierenden Vordruck ausfüllen und abgeben. Diesen findest du in der Regel auf der Homepage deiner Universität.
Muss ich irgendwelche Fristen für den Antrag auf ein Urlaubssemester beachten?
Tatsächlich ist es nicht möglich, jederzeit einen Antrag für ein Urlaubssemester zu stellen. Es gibt festgelegte Zeiträume. D. h. in der Regel muss ein Antrag während der Rückmeldefrist zum jeweils kommenden Semester gestellt werden.
Nur in speziellen Sonderfällen kannst du bei akutem Bedarf auch während des bereits laufenden Semesters ein Urlaubssemester beantragen. Dies ist meist nur dann möglich, wenn ein guter Grund vorliegt (z. B. Krankheit, Unfall, Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger etc.).
Merke: Du kannst dich immer nur für ein einziges Semester beurlauben lassen. Ist abzusehen, dass du dich länger als ein Semester beurlauben lässt, musst du dennoch für jedes Semester einen einzelnen Antrag stellen.
Wie oft kann ich einen Antrag für ein Urlaubssemester stellen?
Solange der Antrag nicht genehmigt wurde, kannst du innerhalb der vorgegebenen Fristen sooft dein Glück versuchen, wie du willst.
„Bei uns an der Ludwig-Maximilian-Universität München kann man sich maximal drei Semester beurlauben lassen. Eine Ausnahme von dieser Regel gibt es jedoch bei Krankheit und in der Elternzeit.“
Wurde der Antrag genehmigt, wird es an den meisten Hochschulen so gehandhabt, dass die Summe der Urlaubssemester maximal der Hälfte der Regelstudienzeit entsprechen darf.
Zur Erinnerung:
- Regelstudienzeit im Bachelor meistens 6 Semester
- Regelstudienzeit im Master meistens 4 Semester
Bekomme ich im Urlaubssemester BAföG?
Nein. Der Staat fördert dich nicht dafür, dass du dein Studium pausierst – egal aus welchen Gründen auch immer.
Rein theoretisch müsstest du dem BAföG-Amt auch eine inoffizielle Unterbrechung des Studiums melden. Auch hier wird normalerweise die Förderung eingestellt.
Dies gilt jedoch nur für das normale BAföG. Auslands-BAföG kannst du dagegen weiterhin beziehen, sofern du die entsprechenden Voraussetzungen dafür erfüllst.
Merke: Sobald du das Studium wieder antrittst, kannst du erneut einen BAföG-Antrag stellen.
Kann ich im Urlaubssemester arbeiten gehen?
Die Antwort ist „Jein!“ Soll heißen: Es kommt ganz darauf an, welcher Tätigkeit du nachgehen möchtest. Einer Tätigkeit als Werkstudent:in kannst du während des Urlaubssemesters jedenfalls nicht nachgehen, da du mit einer offiziellen Beurlaubung in der Regel nicht am Studienbetrieb teilnimmst.
Aber du könntest dir einen Mini-Job suchen und so viel arbeiten wie du willst. Verdienst du dabei jedoch mehr als 520,- Euro (früher 450,- Euro) im Monat, verlierst du sozialversicherungstechnisch den Studentenstatus und bist nicht länger als Student:in versichert.
Auch eine Versicherung über die Familienversicherung ist dann nicht mehr möglich. Du musst dich über deinen Arbeitgeber versichern und Sozialversicherungsbeiträge abführen.
Merke: Überlege dir also am besten, bevor du einen Antrag für ein Urlaubssemester stellst, ob du es dir finanziell überhaupt leisten kannst.
Bekomme ich im Urlaubssemester Kindergeld?
Ob du im Urlaubssemester einen Anspruch auf Kindergeld hast, hängt nicht zuletzt auch von deinem Alter ab. So hast du auch als junger Erwachsener im Alter von 18 Jahren bis zu deinem 25. Geburtstag noch die Chance, Kindergeld zu bekommen. Dies steht dir jedoch nur dann zu, wenn die Unterbrechung des Studiums der Ausbildung dient.
In diesen Fällen hast du Anspruch auf Kindergeld:
- Du machst ein Auslandssemester
- Du machst ein Auslandspraktikum
- Du machst ein Praktikum
- Du bereitest dich auf eine Prüfung vor
- Du kümmerst dich während der Zeit des Mutterschutzes um dein Kind, um dich danach wieder dem Studium zu widmen
In diesen Fällen hast du keinen Anspruch auf Kindergeld:
- Du gehst in Vollzeit arbeiten
- Du kümmerst dich nach dem Mutterschutz um deine Kinder
- Du arbeitest in studentischen Gremien
Was sind Vorteile des Urlaubssemesters?
- Du unterbrichst dein Studium offiziell. Das ist wichtig für den Lebenslauf. Dort wird oft auf die Anzahl der Fachsemester (nicht Hochschulsemester) geschaut. Hast du ein Urlaubssemester genommen, musst du dich normalerweise nicht um Kopf und Kragen reden, weshalb du länger für deinen Abschluss gebraucht hast
- Während des Urlaubssemesters kannst du ein (Auslands-) Praktikum absolvieren, wertvolle Arbeitserfahrungen sammeln und verlierst keine wertvolle Studienzeit
- Du musst nicht gleich mit Langzeitstudiengebühren rechnen, weil du schon im x-ten Semester bist – relevant sind nur die Fachsemester
- Du kannst weiterhin von Stipendien profitieren – relevant hierfür ist auch in diesem Beispiel nur die Anzahl der Fachsemester
- Während du mit einer inoffiziellen Unterbrechung des Studiums ggf. riskierst, die Regelstudiendauer zu überschreiten und nicht mehr von BAföG zu profitieren, passiert dir das mit einem Urlaubssemester nicht so leicht
„Nachteil einer Beurlaubung ist, dass man an seiner eigenen Universität – zumindest ist das bei uns an der LMU so – keine Prüfungen ablegen kann. Im Ausland können dagegen schon Leistungspunkte gesammelt werden, die auch angerechnet werden können.“
Gibt es Alternativen zum Urlaubssemester?
Selbstverständlich gibt es die. Es kommt nur darauf an, was deine eigentlichen Beweggründe sind, weshalb du das Urlaubssemester beantragst. Geht es dir nur darum, einmal durchzuschnaufen?
Dann solltest du dir vielleicht überlegen, ob es ratsam ist, jedes Semester mit so vielen Kursen vollzustopfen und einen Gang zurückschalten.
Teilzeitstudium
Eine andere Lösung könnte in diesem Fall ein Teilzeitstudium sein, bei dem du mehr Zeit hast, um deinen Abschluss zu machen. Gegebenenfalls kannst du ja sogar dein aktuelles Studienfach auch in Teilzeit studieren?
Studium offiziell abbrechen
Deine Exmatrikulation wäre zugegebenermaßen auch eine Option – wenn, auch keine sonderlich gute. Zumindest wäre es die korrekteste Lösung von allen, wenn es zwar keinen „guten Grund“ für die Unterbrechung deines Studiums gibt, sich diese aber nicht vermeiden lässt.
Allerdings riskierst du damit deinen Studienplatz und müsstest dich erneut für ein Studium in diesem Studienfach bewerben. Das wäre unter Umständen bei Studiengängen mit einem NC mit Wartesemestern verknüpft.
Und ob du dein Studium dann im ersten Fachsemester oder im nächsthöheren Fachsemester wieder an der selben Hochschule aufnehmen kannst, legt jedes Bildungsinstitut für sich selbst fest.
Studium inoffiziell unterbrechen
Wenn dein Antrag auf Beurlaubung nicht genehmigt wird, dann könntest du dich zwar für das kommende Semester zurückmelden, aber die Vorlesungen schwänzen. Das hätte zur Folge, dass deine Regelstudienzeit in ungünstigen Fällen überschritten wird und du später keinen Anspruch mehr auf BAföG hast. Und im Lebenslauf sieht das mit den vielen (Fach-)Semestern dann auch nicht sonderlich gut aus.
Fazit
Ein Urlaubssemester ist zweifellos eine gute Option für Studierende, die ihr Studium aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft oder anderen „guten Gründen“ notgedrungen unterbrechen müssen oder den Wunsch hegen, wertvolle berufliche Erfahrungen während eines Praktikums zu sammeln. Teilweise kannst du es aber auch mit einem Auslandssemester kombinieren.
Weniger geeignet ist es, wenn du ein Semester im Ausland verbringen und Leistungspunkte sammeln möchtest. Denn das ist an manchen Universitäten mit einer Beurlaubung nicht möglich.
Achtung: Bildungspolitik ist Ländersache; d. h. in jedem Bundesland gibt es andere Regeln. Und auch jede Universität verfolgt eine eigene Hochschulpolitik. Was an einer Uni gilt, kann an einer anderen anders gehandhabt werden!
Ob ein Urlaubssemester für dich infrage kommt oder nicht, hängt folglich von deiner persönlichen Motivation und äußeren Umständen ab. Um die Frage zu erörtern, wie sinnvoll es ist, das Studium zu pausieren, muss individuell geklärt werden.
(THWA/Universität Augsburg/TU München)