Minijob oder Aushilfsjob?
Stehst du am Anfang deines Studiums und überlegst, wie du gut nebenher Geld verdienen kannst? Wir haben da ein paar gute Infos für dich. Du hast die Qual der Wahl. Minijob, Aushilfe, Werkstudent – es gibt einige Optionen zum Geldverdienen. Wir zeigen dir die Unterschiede, damit du dir den optimalen Job suchen kannst.
Was bedeutet Aushilfe?
Einen Job als Aushilfe gibt es eigentlich in jeder Branche. Und sie werden gesucht. Ob du Regale bei einem Discounter einräumst, im Lager eines Versandhändlers arbeitest, oder in einem Restaurant Gemüse schnippelst. In erster Linie sollen Aushilfen bei Stoßzeiten, Urlaubsphasen und Mehrarbeit die Stammbelegschaft entlasten. Das kann dann auch recht kurzfristig passieren. Die Einteilung erfolgt meist ganz nach Bedarf.
Bei dieser Jobform stehen zwei Dinge im Vordergrund: du musst dafür keine Qualifikation haben und es gibt keine festgelegten Rahmenbedingungen. Das hat seine Vor- und Nachteile. Der Vorteil liegt klar auf der Hand, du hast die freie Wahl, wo du dich bewirbst und wie viele Stunden du arbeiten möchtest. In der Regel wirst du dich nach einer kurzen Einarbeitungszeit genug auskennen, um loslegen zu können.
An Universitäten werden sehr häufig studentische Aushilfsjobs/ Werksstudenten vergeben. Hier gibt es aber klare Abgrenzungen zum Minijob. Erkundige dich daher ganz genau, welche Variante man dir anbietet.
Was verdient man als Aushilfe?
Was du als Aushilfe verdienst, hängt ganz und gar von der Branche, deinen Verhandlungs-Skills, bzw. dem Angebot und der Stundenzahl ab. Als unterste Grenzen für deinen Lohn sollte in jedem Fall der aktuelle Mindestlohn gelten.
Der liegt momentan bei 12,41 Euro. Zum 1. Januar 2025 steigt er auf 12,82 Euro. Unter diesem Betrag solltest du eigentlich nicht arbeiten müssen. Es gibt übrigens auch Branchen, in denen der Mindestlohn höher ist. Erkundige dich vorher im Netz zum aktuellen Stand!
Beachte aber immer, dass du deinen Hauptjob, nämlich das Studium, nicht aus den Augen verlierst! In manchen Betrieben eskaliert es schnell mal und du stehst plötzlich regelmäßig die ganze Nacht an der Bar oder den ganzen Tag an der Kasse. Da bleibt am Ende eher wenig Kraft zum Lernen. Solltest du merken, dass sich das Ganze finanziell nicht ausgeht, haben wir auch da Rat für dich.
Aushilfsjob und Krankenversicherung
Auf eines musst du unbedingt achten: solltest du mit deinem Aushilfejob regelmäßig mehr als 620 Euro pro Monat verdienen, fällst du automatisch aus der Familienversicherung heraus und musst dich selber Kranken- bzw. Pflegeversichern. Keine Sorge, es gibt extra für Studenten Versicherungsangebote – diese studentische Krankenversicherung beträgt derzeit zwischen 90 und 101 Euro im Monat. Plus rund 25 Euro, die müssen in die Pflegeversicherung eingezahlt werden.
Das Gleiche gilt, wenn du in der Vorlesungszeit mehr als 20 Wochenstunden arbeitest. In der vorlesungsfreien Zeit gibt es keine solche Begrenzung. Das ist zugegeben etwas verwirrend, aber Deutschland ist ja bekannt für eine – nennen wir es – umfangreiche Bürokratie.
Aufpassen musst du auch beim BAföG. Verdienst du mehr als 522,5 Euro, musst du einen Teil dieses Einkommens mit der staatlichen Förderung verrechnen. Ab dem Wintersemester 2024/2025 steigt die Verdienstgrenze dann auf 556 Euro. Das BAföG-Amt versteht da übrigens keinen Spaß. Schludereien werden dort nicht geduldet, im schlimmsten Fall machst du dich des Sozialbetruges schuldig.
Wenn du BAföG erhältst, solltest du jeden (!) Zu-Verdienst dem Amt melden! Egal, ob Aushilfsjob, Minijob oder als Werksstudent.
Ist studentische Aushilfe dasselbe wie Minijob?
Gans klare Antwort: nein, ist es nicht! Bei einem Minijob gelten ganz andere Gesetze. Im wahrsten Sinne des Wortes. Hier gibt es festgelegte Rahmenbedingungen, an die sich alle Mitspieler:innen halten sollten.
Für einen Job als Aushilfe gibt es keine Vorgaben, wie viel oder wenig du arbeiten darfst. Von ein paar Stunden, über Teilzeit bis hin zur Vollzeit, ist alles möglich. Das ist der größte Unterschied zu einem Minijob. Du hast keine finanzielle Obergrenze bei deinem Verdienst. Von ein paar Euro bis hin zu einem normalen 40-Stunden-Wochen-Gehalt ist alles drin.
Beachte: ist dein Verdienst oberhalb eines Minijobs von 538 Euro, unterliegt er den regulären sozialversicherungsrechtlichen Abgaben. Das heißt, du zahlst ganz regulär Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Wie viele Stunden pro Woche Minijob?
Das ist bei einem Minijob ganz anders. Hier gibt es zeitliche und finanzielle Begrenzungen. Bei dieser Variante darfst du nicht mehr als 538 Euro im Monat verdienen. Auch hier gilt natürlich der Mindestlohn. Das heißt konkret, würdest du die 12,41 Euro pro Stunde bekommen, macht das etwas über 43 Stunden Arbeitszeit pro Monat oder ungefähr 10 Stunden pro Woche. Mehr als diese Arbeitszeit geht sich rechnerisch nicht aus und ist ganz gut überschaubar.
Mit einem Minijob arbeitest du im Monat maximal 43 Stunden!
Dadurch, dass du keine Sozialabgaben zahlst, gelangt natürlich auch nichts von deinem Lohn in die Arbeitslosenversicherung. Das heißt, mit Beendigung deiner Tätigkeit hast du zum Beispiel keinen Anspruch auf ALG I. In der Rentenversicherung sind Minijobber:innen pflichtversichert.
Die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung betragen 18,6 Prozent deines Bruttoarbeitslohnes. Bei einem Minijob im gewerblichen Bereich zahlst du nur einen Eigenanteil von 3,6 Prozent. Den Rest zahlt dein:e Arbeitgeber:in. Solltest du in einem Privathaushalt arbeiten, zum Beispiel zum Putzen oder Kinder hüten, zahlt dein:e Arbeitgeber:in Beiträge zur Rentenversicherung in Höhe von 5 Prozent. Du hingegen hast einen Eigenanteil von 13,6 Prozent zum Pflichtbeitrag.
Wenn du willst, kannst du dich von diesem Eigenanteil befreien lassen. Das musst du mit deinem:r Arbeitgeber:in absprechen. Ohne Eigenanteil erhältst du allerdings auch keine vollen Ansprüche auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Das heißt, du sammelst keine Rentenpunkte und die Beschäftigungszeit wird nicht auf deine Wartezeit angerechnet.
Was versteht man unter einem Minijob?
Dazu hast du ja jetzt schon ein bisschen was gelesen. Auf den Punkt gebracht, ist ein Minijob ein regulärer Arbeitsplatz mit maximal 43,35 Arbeitsstunden im Monat und einem Verdienst von maximal 538 Euro.
Minijobber:innen gelten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz als Teilzeitbeschäftigte. Somit hast du im Arbeitsrecht grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte.
Folgendes steht dir damit zu:
- Kündigungsschutz,
- Entgeltfortzahlung bei Krankheit des Kindes,
- Vergütung an Sonn- und Feiertagen,
- Mutterschaftsgeld,
- schriftliche Informationen über die wesentlichen Vertragsbedingungen,
- Arbeitszeugnis,
- gesetzliche Unfallversicherung bei einem Arbeits- oder Wegeunfall und
- besonderer Schutz für schwerbehinderte Menschen.
Das klingt zwar toll, allerdings sieht es in der Realität meist anders aus. Viele Arbeitgeber:innen halten sich nicht unbedingt an diese Vorgaben. Leider. Wenn du länger irgendwo gearbeitet hast, solltest du auf jeden Fall auf ein Arbeitszeugnis bestehen.
Der Punkt "gesetzliche Unfallversicherung" ist der Wichtigste in der Aufzählung. Solltest du nämlich beispielsweise beim Putzen in einem Privathaushalt stürzen oder dir fällt im Lager ein richtig schwerer Karton auf den Fuß, hast du eine Unfallversicherung hinter dir, die dir hilft. Ohne diesen Schutz stehst du mit eventuellen Folgeschäden alleine da.
Tipp: Versichere dich, dass dein:e Arbeitgeber:in deine Jobs anmeldet! Mit Schwarzarbeit tust du dir keinen Gefallen.
Gut zu wissen ist auch, dass du einen festen Urlaubsanspruch hast. Wie viele Urlaubstage dir zustehen, hängt von deiner Arbeitsstundenzahl pro Woche ab und sollte in deinem Arbeitsvertrag festgehalten werden.
Berechnung deines Urlaubsanspruchs: Individuelle Arbeitstage pro Woche x Urlaubsanspruch in Werktagen ÷ übliche Arbeitstage
Wie viele Minijobs darfst du machen?
Du kannst problemlos mehrere Minijobs annehmen, allerdings bleibt es bei der maximalen Verdiensthöhe. Klingt vielleicht erstmal seltsam – macht aber Sinn.
Ein Beispiel: du trägst sonntags drei Stunden Prospekte aus, machst montags in der Fußgängerzone ein bisschen Promotion und arbeitest dann noch am Mittwoch für wenige Stunden als Haushaltshilfe. Wenn du damit nicht mehr als 10 Stunden pro Woche arbeitest, kannst du alle Jobs regulär ohne Sozial-Steuerabgaben erledigen. Nur durcheinander kommen solltest du nicht und deinen Lohn immer im Auge behalten. Niemand reißt dir den Kopf ab, wenn es mal etwas mehr werden sollte. Nur regelmäßig solltest du nicht über die Grenze gelangen.
Ganz grundsätzlich sind Schwankungen im Verdienst unproblematisch, egal ob du einen oder mehrere Minijobs hast. Du darfst lediglich nicht die jährliche Verdienstgrenze von 6.456 Euro überschreiten. Das heißt, es ist ok in einem Monat mal mehr zu verdienen, wenn sich das mit einem anderen Monat ausgleicht. Nur, wie gesagt, sollte sich keine Regelmäßigkeit dahinter erkennen lassen.
Wo findest du deinen Minijob?
Soweit die rechtliche Basis. Jetzt zu deinen inhaltlichen Möglichkeiten. Auch hier gibt es, wie gesagt, keine Grenzen. Minijobs werden in jedem Bereich angeboten – auch im universitären Umfeld. Beispielsweise in der Mensa, beim Postamt oder in ganz vielen anderen Bereichen.
Es sind Arbeiten, für die du in der Regel keine ausgewiesene Qualifikation brauchst. Lehrstühle bieten ebenfalls Jobs an. Das kann ganz praktisch sein – so bist du näher an deinen Dozent:innen dran, hast mehr Einblicke in den Ablauf an der Universität und kannst eventuell hier den Startpunkt für eine Karriere in der Wissenschaft legen.
Es gibt natürlich noch mehr Optionen. Vielleicht findest du in deiner Fachrichtung einen Arbeitgeber. Warum nicht das Studium mit deinem zukünftigen Beruf verbinden? Vielleicht studierst du Kommunikationswissenschaft und findest einen Minijob in einer PR-Agentur. Oder du studierst BWL und suchst dir etwas Passendes in einer Steuerkanzlei.
Aber Achtung: In vielen Unternehmen werden Studierende gerne als Werksstudenten eingestellt. Das ist nicht dasselbe wie ein Minijob oder Aushilfsjob. Was es dazu zu wissen gibt, haben wir dir hier zusammengefasst:
Ansonsten findest du Angebote für Minijobs quasi überall. Neben den klassischen Aushängen, an der Uni, in einem Discounter oder direkt vor Ort wie einem Restaurant oder Café, gibt es auch im Netz zahlreiche Angebote. Die Bundesagentur für Arbeit bietet auf ihren Seiten nicht nur umfangreiche Informationen zu den rechtlichen Hintergründen für Minijobber:innen und Beratungstermine, sondern auch Arbeitsangebote.
Schau dich gerne mal auf unserer Jobbörse nach passenden Nebenjobs um!
Kündigungsfristen: Minijob/Aushilfe
Für Minijobber:innen und Aushilfen gilt in Deutschland generell die gesetzliche Kündigungsfrist. Diese beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist gilt für beide Seiten, also dich und deine:n Arbeitgeber:in, egal ob im Gewerbe oder im Privathaushalt.
Eine Ausnahme gibt es, wenn ihr eine Probezeit vereinbart habt. Während dieser Probezeit, maximal aber sechs Monate, kann von beiden Seiten mit einer Zwei-Wochen-Frist gekündigt werden.
Bist du noch im ersten Monat deiner neuen Tätigkeit, gibt es gar keine Kündigungsfrist. Du kannst einfach gehen und Schluss ist. Allerdings solltest du das nur in absoluten Ausnahmefällen wirklich tun. Allgemein ist es immer gut, Arbeitsverhältnisse harmonisch zu beenden. Das dann am besten schriftlich.
(Bundesagentur für Arbeit/Verbraucherzentrale/CHHI)