Bewerbungstipps

Tabu-Fragen im Vorstellungsgespräch – das geht gar nicht!

Eine junge Frau sitzt bei einem Mann in einem Vorstellungsgespräch. Die Frau lacht.
Schon einmal in eine unangenehme Situation im Vorstellungsgespräch gekommen? Die Fragen von Personaler:innen können ganz schön fies sein. (Foto: © Balša/stock.adobe.com)
Im Bewerbungsgespräch wirst du mit unzähligen Fragen gelöchert. Das kann ganz schön unangenehm werden. Aber darf der Personaler oder die Recruiterin das überhaupt?
Donnerstag, 29.06.2023, 10:00 Uhr, Autor: Thiemo Welf-Hagen Wacker

Wenn du dich erfolgreich für einen Job beworben hast und deine Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse) die Personaler:innen überzeugt haben, wirst du meistens für ein erstes persönliches Kennenlernen vor Ort eingeladen

Das Vorstellungsgespräch muss allerdings nicht immer vis-à-vis stattfinden. Seit der Corona-Pandemie hat sich auch das Online-Bewerbungs-Gespräch in Gestalt eines Zoom-Meetings etabliert.

Wer schon einmal ein Vorstellungsgespräch hatte, weiß in etwa, worauf er sich einlässt. Jetzt wirst du gegrillt! 

Welche Fragen sind im Vorstellungsgespräch erlaubt?

Im Bewerbungsgespräch wirst du mit diversen Fragen konfrontiert. Doch nicht auf jede Frage musst du direkt antworten. Der/die Arbeitgeber:in darf dich nur Dinge fragen, die für deine Eignung und Befähigung der Tätigkeit relevant sind.

Das bedeutet konkret, dass sich alle Fragen ausschließlich auf das Anforderungsprofil der jeweiligen Stelle beziehen müssen. Dieses sollte objektiv und nachvollziehbar sein und nach Möglichkeit auch messbare Kriterien enthalten. 

Diese Fragen werden im Bewerbungsgesprächen häufig gestellt

Als Student:in auf Jobsuche solltest du dich darauf vorbereiten, in deinem Jobinterview vom Personaler oder der Personalerin auf sechs wichtige Themenfelder abgecheckt zu werden. Zunächst wird es darum gehen, zu zeigen, dass du die Stellenausschreibung sowie die Aufgaben des Jobs verstanden hast und weißt, was von dir erwartet wird.

Des Weiteren wird auch dein Wissen über das Unternehmen und die Branche geprüft. Natürlich spielen auch deine Qualifikation sowie Motivation eine wichtige Rolle im Gespräch. Es ist außerdem ratsam, deine Teamfähigkeit sowie Soft Skills zu betonen. Zu guter Letzt wird man deine Belastbarkeit und Souveränität unter Beweis stellen wollen – sei also bereit, dass auch Fragen zu Veränderungen oder Kritik auf dich zukommen können.

Beispiele für Fragen zu den sechs Themenfeldern

  1. Dein Wissen über die Stelle auf dem Prüfstand
    „Warum sind Sie für diese Stelle besonders gut geeignet?“
    „Welche Erwartungen haben Sie an den Job?“
  2. Dein Wissen über das Unternehmen auf dem Prüfstand
    „Was wissen Sie über uns als Unternehmen?“
    „Kennen Sie unsere Produkte?“
    „Wie schätzen Sie die Marktsituation in unserer Branche ein?“
  3. Deine Qualifikation auf dem Prüfstand
    „Welche Erfahrungen bringen Sie für diese Tätigkeit mit?“
    „Wie haben Sie sich in Ihrem letzten Job entwickelt?“
    „Welche Herausforderungen haben Sie bisher schon gemeistert?“
  4. Deine Motivation auf dem Prüfstand
    „Wie sieht für Sie der ideale Job aus?“
    „Was wünschen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber?“
    „Wo sehen Sie sich in 5, 10, 15 Jahren?“
  5. Deine Soft Skills auf dem Prüfstand
    „Wie reagieren Sie bei Unstimmigkeiten im Team?“
    „Arbeiten Sie lieber alleine oder mit anderen zusammen?“
    „Wie lösen Sie Konflikte innerhalb des Teams?“
  6. Deine Kritikfähigkeit auf dem Prüfstand
    „Wie gehen Sie mit Niederlagen um?“
    „Was hat sich in den letzten Jahren an Ihrer Arbeit verändert?“

Das sind Tabu-Fragen im Vorstellungsgespräch

Wenngleich der potenzielle Arbeitgeber vieles erfragen darf, so ist es ihm dennoch nicht gestattet, persönliche Dinge von dir zu erfahren, die rein gar nichts mit dem Arbeitsplatz zu tun haben.

Du musst also nicht alles preisgeben. Arbeitgeber:innen dürfen nur Fragen stellen, die für den Arbeitsplatz wichtig sind und an deren Beantwortung sie ein berechtigtes Interesse haben. Aber was heißt das jetzt genau?

Das bedeutet: Als Tabu-Fragen im Bewerbungsgespräch werden unzulässige Fragen verstanden, die gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen und somit im Vorstellungsgespräch oder anderen Situationen nicht gestellt werden dürfen, da sie ehrverletzend wirken können. 

Zu den unzulässigen Fragen zählen insbesondere Fragen zu Geschlecht, Alter, Religion, sexueller Orientierung, Familienplanung, Schwangerschaft oder Krankheit. Streng genommen fällt auch die Frage zu deinen Hobbys in die Kategorie Tabu-Fragen.

10 Beispiele für Tabu-Fragen im Vorstellungsgespräch

  1. Wie sieht es bei Ihnen mit der Familienplanung aus oder sind Sie schon schwanger?
  2. Wie alt sind Sie?
  3. Welcher Religion gehören Sie an?
  4. Was ist Ihre sexuelle Orientierung?
  5. Wann planen Sie in Rente zu gehen?
  6. Haben Sie eine Behinderung oder chronische Krankheit?
  7. Wie viel wiegen Sie?
  8. Woher kommen Ihre Eltern/Vorfahren?
  9. Sind Sie verheiratet? Wenn ja, seit wann und mit wem?
  10. Was denken Sie über Politik/ Religion/ bestimmte gesellschaftliche Themen?

Achtung! Geschulte Personaler:innen sind geschickt darin, Tabu-Fragen eher beiläufig ins vermeintlich harmlose Gespräch einzuflechten. Manchmal ist das, was du vielleicht als Smalltalk wahrnimmst, gar keiner. Also sei auf der Hut und hör genau hin, was gefragt wird!

Was beabsichtigen Personaler:innen im Jobinterview mit dem Stellen unerlaubter Fragen?

Oftmals wollen Personaler:innen dich mit den oben genannten No-Go-Fragen aus der Reserve locken, um deine Reaktion zu testen. Dies gilt im übrigen auch für die sogenannten Stressfragen. Die sind zwar etwas veraltet, aber bei einigen Recruiter:innen stehen sie immer noch hoch im Kurs.

Denn auch wenn manche von ihnen vielleicht absurd klingen, so erhoffen sich die Personaler:innen durch eure Antwort, auch auf eure Persönlichkeit schließen zu können. Das sind perfide Psychospielchen, auf die du dich gar nicht erst einlassen musst. Hab also immer ein offenes Ohr und handle niemals unüberlegt. Dies müssen insbesondere Menschen trainieren, die ihr Herz auf der Zunge tragen

Beliebte Stressfragen von Personaler:innen im Vorstellungsgespräch

Bereite dich gut auf dein Vorstellungsgespräch vor, denn mit solchen fiesen Fragen musst du immer rechnen. Oft zielen Recruiter:innen mit diesen Stressfragen darauf ab, deine Spontanität, Kreativität und Herangehensweise an Problemstellungen auszutesten

10 Beispiele für Stressfragen im Bewerbungsgespräch

  1. Welche Superheldenkraft hätten Sie gerne?
  2. Wenn Sie ein Küchengerät wären, welches wären Sie dann?
  3. Wie viele Smarties passen in einen Smart?
  4. Welcher Song beschreibt ihre Arbeitsmotivation am besten?
  5. Was kann man alles mit einem Kugelschreiber anstellen, außer damit zu schreiben?
  6. Wieso hat ein Tennisball überall Fusseln?
  7. Wo sehen Sie sich in fünf Jahren?
  8. Was sind Ihre Schwächen?
  9. Welche Frage würden Sie niemals beantworten?
  10. Warum sind Gullydeckel meist rund?

Wie du als Bewerber:in im Vorstellungsgespräch souverän auf fiese Fragen reagierst

Im Allgemeinen ist es ratsam, cool und gelassen zu bleiben. Lass dich auf keinen Fall provozieren und dazu verleiten, aus der Haut zu fahren. Das ist das Worst-Case-Szenario – also das Schlimmste, was dir im Jobinterview passieren kann.

Egal, wie sehr du dich im Moment vielleicht verletzt, gekränkt oder diskriminiert fühlst, gilt es jetzt in erster Linie Ruhe zu bewahren. Atme tief durch und konzentriere dich auf etwas Positives und bleib freundlich und respektvoll. 

So reagierst du im Vorstellungsgespräch auf die Frage nach der Familienplanung

Die Frage, ob ihr daran denkt, eine Familie zu gründen oder schwanger seid, ist ein echter Klassiker unter den Tabu-Fragen. Doch vermutlich wird sie eher Frauen als Männern gestellt. Das liegt nicht zuletzt daran, dass an veralteten Rollenbildern von Mann und Frau festgehalten wird.

Der Mann als Ernährer und die Frau erledigt nur die Hausarbeit? Heutzutage unvorstellbar, denn auch Frauen haben das Recht auf eine berufliche Karriere. Wenn dir diese No-Go-Frage im Jobinterview gestellt wird, dann hast du die Qual der Wahl, wie du damit umgehen kannst.

Du könntest jetzt:

  1. Wahrheitsgemäß antworten
  2. Die Frage „überhören“ und nicht darauf eingehen
  3. Die Frage als unzulässige Frage zurückweisen
  4. Deinem Gegenüber eine Lüge auftischen  

Alle vier Optionen bergen Risiken und Chancen zugleich. Und es gilt im Einzelfall die Bewerbungssituation zu bewerten und sein Gegenüber einzuschätzen. Es ist eine Gratwanderung. Doch die Entscheidung nimmt dir keiner ab!

1. Die wahrheitsgemäße Antwort

Eine ehrliche Antwort könnte dazu führen, dass du zwar als authentisch und sympathisch wahrgenommen wirst, im Auswahlprozess dann allerdings nicht berücksichtigt wirst.

Tipp: Versuche dich kurz in die Lage des Unternehmens zu versetzen. Wenn du in Mutterschaftsurlaub gehst, muss für diese Zeit Ersatz für dich gefunden werden. Das bedeutet höhere Kosten, denn du bekommst schließlich weiterhin einen Teil deines Lohns ausbezahlt. Vielleicht ist es doch nicht immer so toll, mit der Wahrheit rauszurücken?

„Schwanger bin ich noch nicht, aber eine Familie möchte ich schon irgendwann einmal gründen. Doch mit meinem Partner habe ich schon vereinbart, dass wir uns bei der Kinderbetreuung abwechseln.“ 

2. Die Frage überhören

Die Frage einfach wegzulächeln kann ebenso positiv wie negativ ausgelegt werden. Schließlich wurde einem ja schon in Kindheitstagen beigebracht, dass es unhöflich ist, eine Frage nicht zu beantworten, oder etwa nicht?

Tipp: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold! Harre aus, lächle dein Gegenüber an und halte die Stille aus – selbst dann, wenn alles in dir schreit. Anstatt zu schweigen, könntest du auch noch einmal näher auf die zuvor gestellte Frage eingehen und deine Stärken betonen.

3. Die Frage als unzulässige Frage zurückweisen

Wer die Frage souverän und respektvoll zurückweist, kann sich Pluspunkte sammeln. Wirst du unhöflich und agierst wie Lehrer Lämpel mit erhobenem Zeigefinger, kommt das nicht gut bei Personaler:innen an, denn wer mag schon Klugscheißer!?

Tipp: Der Ton macht die Musik! Werde nicht unhöflich, ausfallend und laut, sondern mache selbstbewusst deine Grenzen klar. Denkbar ungünstig wäre es, zum Gegenangriff überzugehen. Doch eine Prise Humor kann nicht schaden – aber bitte nur, wenn du der Typ dafür bist.

„Diese Frage ist nicht zulässig. Sie wissen das und ich weiß das auch.“

4. Die Frage mit einer Lüge beantworten

Wenn du ein Pokerface hast, kannst du ruhig einen Bluff versuchen. Doch bedenke: Mit einer Lüge riskierst du womöglich das Vertrauen deines künftigen Arbeitgebenden. Also doch besser lassen?

Tipp: Wenn du den Job wirklich willst oder sogar darauf angewiesen bist, dann lüg’, dass sich die Balken biegen. Denn in diesem speziellen Fall ist es sogar legitim. Das sieht auch der Gesetzgeber so. Sollte es zu einem Arbeitsverhältnis kommen und du später der Lüge bzw. arglistigen Täuschung bezichtigt werden, hast du keine rechtlichen Konsequenzen zu fürchten. Dein Chef/deine Chefin kann den zustande gekommen Arbeitsvertrag deswegen nicht anfechten. Das gilt im Übrigen für alle Tabu-Fragen im Vorstellungsgespräch.

„Noch nicht.“

Tabu-Fragen im Vorstellungsgespräch sind nicht immer Tabu-Fragen

Selbst, wenn die oben genannten Fragen eigentlich unzulässige Fragen im Bewerbungsgespräch sind, so gibt es Ausnahmen.

So dürfen Arbeitgebende unter gewissen Voraussetzungen Tabu-Fragen stellen. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn die Antwort relevant für das Ausüben der Tätigkeit ist.

In diesen Fällen ist das Stellen von Tabu-Fragen im Vorstellungsgespräch legitim

Dies gilt beispielsweise bei sämtlichen Fragen zu Krankheiten oder anderen körperlichen Einschränkungen, wie beispielsweise einer Schwerbehinderung, sofern sich diese negativ auf das Ausüben der angestrebten Tätigkeit auswirkt. So kann eine Beamtenlaufbahn bei der Polizei beispielsweise nicht angestrebt werden, wenn man zuckerkrank ist.

Ferner sind in sehr begrenzten Fällen auch Fragen zu Vermögensverhältnissen oder möglichen Delikten denkbar. Dies gilt insbesondere bei Tätigkeiten mit umfangreichen finanziellen Entscheidungsbefugnissen, dem Umgang mit Kindern und Jugendlichen oder im Verkehrssektor.

(randstad/arbeits-abc/roberthalf/ihk/THWA)

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