Arbeitsweg

Verkehrsstreik am 27.03. – was tun?

Junger Mann in Auto, der auf seine Armbanduhr blickt.
Gute Planung ist alles. (Foto: © stock.adobe.com/alonesdj)
Mega-Verkehrsstreik mit Vorankündigung: am 27.03.23 sollen deutschlandweit Fern- und Nahverkehr sowie andere Verkehrswege nahezu lahm liegen. Was du tun kannst!
Donnerstag, 23.03.2023, 15:29 Uhr, Autor: Sandra Lippet

Die Gewerkschaft Verdi und EVG rufen für kommenden Montag gemeinsam zum Streik auf. Welche Verkehrswege sind betroffen und was heißt das für dich?

Hard Facts

Vom Streik betroffen sind laut Angaben der Gewerkschaft und EVG die Bereiche:

  • Fern-, Regional- und S-Bahn-Verkehr der DB und weiterer Unternehmen (darunter Transdev, AKN, Osthannoversche Eisenbahnen und Eurobahn)
  • ÖPNV der Bundesländer Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Sachsen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz
  • Diverse Flughäfen
  • Mehrere Wasser- und Schifffahrtwege sowie Autobahntunnel

Das heißt: Vorsicht vor Verkehrschaos!

Was kannst du tun?

Ganz gleich, ob du am Montag in die Arbeit oder in die Uni musst – der Streik wird auch dich betreffen.

Plane deswegen in Voraus:

  • Besteht die Möglichkeit auf Homeoffice? Sprich mit deinen Vorgesetzten, Kolleg:innen, Mitstudierenden.
  • Kannst du den Arbeitsweg mithilfe einer Fahrgemeinschaft zurücklegen? Wohnen Kolleg:innen/ Kommiliton:innen in deiner Nähe und können diese dich oder du sie mitnehmen?
  • Gibt es andere Fortbewegungsmöglichkeiten, die du nutzen kannst? Beispielsweise mit dem Fahrrad oder zu Fuß?

Bei jeglichen Autofahrten am 27.03. solltest du genügend Vorlaufzeit einplanen. Die Straßen werden überfüllt sein, es kann vielerorts zu Stau kommen, v.a. im Berufsverkehr.

Fragen und Antworten

Muss man bei einem Verkehrsstreik trotzdem pünktlich zur Arbeit/Vorlesung erscheinen? Ja. Verspätungen oder unentschuldigtes Fehlen, kann trotz angekündigtem Streik, zu Problemen führen. Am besten klärst du vorab alles notwendige mit den Zuständigen ab.

Kann man für das zu späte Erscheinen am Arbeitsplatz eine Abmahnung bekommen? Grundsätzlich ja, kommt aber eher selten vor. Für vorher angekündigte Streiks sollte das nicht der Fall sein. 

Kann man einfach ein Taxi nehmen und die Fahrtkosten wiederbekommen? Nein. Weder die öffentlichen Nah- oder Fernverkehrsunternehmen noch Arbeitgeber:innen sind dazu verpflichtet aufgrund von vorangekündigten Streiks Taxirechnungen zu übernehmen. Du wirst die Kosten für die Taxifahrt also selbst tragen müssen. 

Fahrtkosten rückerstatten?

Solltest du für Montag schon ein Ticket für die Bahn, ÖPNV oder Sonstiges haben, stellt sich die Fragen, ob du die Fahrtkosten für diesen Tag zurückerstattet bekommst. 

Bei der deutschen Bahn sowie privaten Eisenbahnunternehmen gilt: kommst du wegen Streiks viel zu spät oder gar nicht an dein Ziel, kannst du die Fahrtkosten rückerstatten. Das Formular dafür lässt sich digital bei dem jeweiligen Unternehmen herunterladen. 

Tipp für die Erstattung: um sicher zu gehen (Beweislast), solltest du dir das zu spät oder gar nicht Erscheinen am Arbeitsplatz/an der Uni, von deine:r Vorgesetzte:n/Dozierende:n schriftlich bestätigen lassen.

Bei ÖPNV-Tickets und Wochen-/Monatskarten gilt: je nach Bundesland gibt es hier bei Streiks andere Regelungen. In NRW beispielsweise werden bei einem angekündigten Streik keine Fahrtkosten rückerstattet.

(24 Rhein/FAZ/Verbraucherzentrale/SALI)

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