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Werkstudent:in – Wir beantworten die wichtigsten Fragen

Eine junge Frau und ein junger Mann, die nebeneinander in Laborkleidung in einem Labor arbeiten.
Du willst als Werkstudent:in erste Praxiserfahrung sammeln? (Foto: ©stock.adobe.com/Gorodenkoff)
Werkstudierendenstellen sind beliebt – und das zurecht. Deswegen beantworten wir hier noch offene Fragen zu dieser Beschäftigungsform.
Montag, 26.08.2024, 11:00 Uhr, Autor: Sandra Lippet

Als Werkstudierende:r kannst du bis zu 20h pro Woche arbeiten – temporär, bspw. in den Semesterferien sogar mehr. Du erlangst praktische Berufserfahrung in einem Bereich, in dem du auch nach deinem Studium arbeiten könntest und verdienst im Vergleich zu anderen Studierendenjobs recht gut. 

Es ist also kein Wunder, dass Werkstudierendenstellen begehrt sind und viele Student:innen sich eine solche Anstellung suchen. Wir klären noch ein paar offengebliebene Fragen:

Was ist besser als Werkstudent:in oder Teilzeit neben dem Studium zu arbeiten?

Das hängt natürlich stark von dir ab und den Faktoren Zeit und Geld. Wie viel Zeit hast du wöchentlich für einen Nebenjob zur Verfügung und wie viel willst/musst du dabei verdienen?

Wenn du nach einem flexiblen Nebenjob suchst, bei dem du unter dem Semester weniger und in den Semesterferien mehr arbeiten kannst, bietet sich eine Werkstudierendenstelle an. Je nach Arbeitgeber:in kannst du auch regelmäßig deine Wochentage und Stunden ändern, bspw. von Montag und Mittwoch jeweils 8 Stunden auf Montag und Dienstag jeweils 4 Stunden und Donnerstag 8 Stunden.

Bei einer Teilzeitstelle ist die Anzahl an Tagen, die pro Woche gearbeitet werden, fester vorgegeben – das hat auch mit dem gesetzlichen Urlaubsanspruch zu tun, der sich daraus berechnet. Hier solltest du dir vorab, am besten schon vor der Vertragsunterzeichnung überlegen, welche Tage und wie viele Stunden möglich sind, damit noch genug Zeit für dein Studium bleibt.

Zwar verdienst du bei einer Teilzeitstelle in der Regel mehr Stundenlohn als als Werkstudent:in, aber wenn du Teilzeit arbeitest, musst du auch mehr steuerlich abführen. Auch darüber solltest du dich vorab schlau machen.

Teilzeitarbeit und Förderungen

Viele Stipendiengeber:innen wollen, dass du dich ganz auf dein Studium konzentrierst. Eine Teilzeitstelle ist nicht gerne gesehen und sollte mindestens vor dem Antritt mit den betreffenden Ansprechpartner:innen abgesprochen werden.

Je nach Verdienst kann es bei Werkstudierendenstellen/Teilzeit zu Kürzungen deines BAföG-Satzes kommen – setze dich für Details bitte mit dem BAföG-Amt in Verbindung!

Was sind Unterschiede zwischen Werkstudent:innen und studentischen Hilfskräften?

  • Werkstudierende sind für gewöhnlich in der freien Marktwirtschaft eingestellt oder an außeruniversitären Forschungseinrichtungen – studentische Hilfskräfte hingegen sind an Lehrstühlen angestellt.
  • Auch die Stundenanzahl differiert: Werkstudierende können 20h pro Woche und temporär 40 h pro Woche arbeiten, studentische Hilfskräfte sind oft nur unter dem Semester für um die 5-10 Wochenstunden angestellt. 
  • Bekommst du als Werkstudent:in einen festen Stundenlohn, werden Hilfskräfte oft mit einer vor dem Semester festgesetzten Pauschale vergütet – und verdienen damit manchmal weniger als den Mindestlohn. 
  • Bei Werkstudierendenstellen geht es primär um praktische Berufserfahrung, wohingegen Hilfskräfte fast nur wissenschaftliche Hilfstätigkeiten zugeteilt bekommen.

Ist man als wissenschaftliche Hilfskraft Werkstudent:in?

Nein. Dabei handelt es sich um zwei unterschiedliche Anstellungsformen, die nicht zusammenfallen. Du kannst entweder als Werkstudierende:r (außerhalb der Uni) oder als Hilfskraft (innerhalb der Uni) tätig sein. 

Wie kann man Werkstudierende:r werden?

Du kannst dich auf Werkstudierendenstellen bewerben, wenn du aktuell an einer Uni immatrikuliert bist – auf Jobbörsen, wie unserer, oder gleich über Firmen/Unternehmen, die du interessant findest. Im Gegensatz zu Bewerbungen für Nebenjobs, wird aber für die meisten Werkstudentenstellen ein An- oder Motivationsschreiben, ein Lebenslauf, eine gültige Immatrikulationsbescheinigung sowie ein Transcript of Records verlangt. 

Letzteres kannst du dir über das Prüfungsportal deiner Uni oder beim Prüfungsamt selbst erstellen lassen. Es listet alle deine bisherigen Module und Prüfungsergebnisse auf. 

Denk bei der Suche nach der passenden Stelle daran, dass sie auch zu deinem Studium – wenigstens entfernt – passen sollte. Genau das ist nämlich das Prinzip von Werkstudierendenstellen und damit und mit guten Noten hast du auch die besten Chancen genommen zu werden. 

Kann man als Werkstudent:in noch einen Minijob haben?

Ja – du kannst als Werkstudierende:r zusätzlich/gleichzeitig auch noch einer Beschäftigung als Minijobler:in nachgehen, aber: wenn du während des Studiums und deiner Anstellung als Werkstudent:in insgesamt, also mit Minijob, über die 20 h pro Woche (innerhalb des Semesters) kommst, musst du Sozialversicherungsabgaben zahlen.

Du kannst deine Wochenstundenzahl – insgesamt also Werkstudierendenstelle und Minijob – nur temporär in den Semesterferien anheben, damit das nicht passiert. 

Kann man als Werkstudent:in gleichzeitig ein Praktikum machen?

Ja, aber hier gilt, wenn das Praktikum vergütet wird, dasselbe wir bei der Kopplung von Werkstudierendenstelle und Minijob. Achte auf deine Wochenstunden.

Welche (Arbeits-)Rechte haben Werkstudierende?

  • Mindestlohn: Anspruch auf Mindeststundenlohn von 12,41 (Stand 2024)
  • Urlaubsanspruch: gesetzlich geregelter Urlaubsanspruch, der sich aus der Anzahl an Tagen berechnet, die du pro Woche arbeitest
  • Lohnfortzahlung bei Krankheit: grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung von bis zu 6 Wochen 
  • Kündigungsfrist: wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes steht, gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen

Ist man als Werkstudent:in fest angestellt?

In der Regel sind Werkstudierendenstellen nur auf einen Zeitraum, bspw. 4 Semester, also 2 Jahre, begrenzt - das wird vertraglich auch so festgehalten. Ändern sich die Bedingungen, können diese Zeiträume aber je nachdem verkürzt oder auch verlängert werden. Damit sind Werkstudent:innen wie Aushilfen und Minijobler:innen nicht fest angestellt

Wie viel darf man als Werkstudent:in mit BAföG verdienen?

522,50 Euro pro Monat ist 2024 der Freibetrag für BAföG-Geförderte. Heißt: wenn du mehr als diese Summe verdienst, musst du mit Abzügen beim BAföG-Satz rechnen. Wie viel dir genau abgezogen wird, hängt aber immer von der Höhe der Auszahlung ab, die dir zusteht und davon, wie viel mehr als den Freibetrag du monatlich dazuverdienst. 

Setze dich für deinen individuellen Fall bitte mit dem für dich zuständigen Mitarbeitenden des BAföG-Amts in Verbindung, um herauszufinden, welche Nebentätigkeit sich am meisten für dich lohnt und wie hoch genau deine Abzüge ausfallen würden. 

(TK/meinBafög/arbeitsrecht/SALI)

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