Krankheit, Abwesenheit und das Studium
Mit der (regelmäßigen) Anwesenheit während des Studiums ist es so eine Angelegenheit: Natürlich musst du nicht alle Kurse und Termine wahrnehmen. Gut wärs aber – sonst lernst du eben weniger.
Anwesenheitspflicht – was bedeutet das?
Im Grunde gilt die Anwesenheitspflicht an deutschen Unis als Prüfungsvorleistung. Sie bedeutet, dass Studierende eine Mindestanwesenheit in bestimmten Seminaren oder Vorlesungen vorweisen müssen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Lehrveranstaltung erfolgreich abgeschlossen wird.
In der Theorie gibt es in Deutschland keine allgemein gültige Anwesenheitspflicht – aber von Bundesland zu Bundesland und damit auch von Uni zu Uni wird das verschieden geregelt.
In manchen Bundesländern, bspw. Schleswig-Holstein und Thüringen, gibt es gar keine Anwesenheitspflicht. Das heißt, Prüfungsleistungen können auch erbracht werden, wenn man nicht an den Kursen teilnimmt. – Wie sinnvoll das für dich ist, musst du dann selbst entscheiden.
Informiere dich am besten auf der Homepage deiner Universität über detaillierte Informationen zu Anwesenheit und Krankheitsausfall.
Fehltage pro Semester
Auch der Umgang mit Fehltagen ist je nach Universität anders geregelt. An manchen musst du dich bei Krankheit nicht vom Kurs abmelden, andere erwarten bei längerer Krankheit ein ärztliches Attest.
An der Goethe-Universität in Frankfurt musst du dich mit dem Prüfungsamt in Verbindung setzen, wenn du mehr als 20 Tage im Semester fehlst. Die Freie Universität in Berlin fordert Ausgleichsleistung bei zu vielen Fehlzeiten, wie eine Ausarbeitung, die Erstellung eines Protokolls und ähnliches.
Ob und wie viele Fehltage sich auf deine Prüfungsleistungen auswirken, erfährst du über deine Uni.
Tipp! Ganz gleich, ob verlangt oder nicht, solltest du deine:n Dozenten:in über Fehltage per E-Mail informieren. Das ist einfach menschlich und respektvoll.
Solltest du länger am Stück oder öfter während des Semesters krank sein, ist es ratsam, mit deinen Studiengangskoordinatoren:innen zu reden. Denn wenn du öfter fehlst als anwesend bist, stellt sich die Frage, ob es nicht auch für dich besser wäre dich zu erholen und das Semester zu wiederholen, sobald es dir wieder besser geht.
Krank während einer Prüfung?
Wirst du in der Prüfungsphase krank und kannst an einer oder mehreren Prüfungen nicht teilnehmen, solltest du zu deinem Hausarzt.
Unentschuldigtes Fehlen bei Klausuren kann nämlich zum Problem werden. Wenn du aber ein ärztliches Attest vorweisen kannst und damit zeigst, dass du auch wirklich aus gesundheitlichen Gründen nicht teilgenommen hast, kannst du die Prüfung in der Regel nachholen.
Nachholprüfungen werden nicht in jedem Studienbereich angeboten. Im worst case musst du an der Prüfung im kommenden Semester teilnehmen.
Sprich mit den zuständigen Prüfern:innen oder nimm Kontakt zum Prüfungsamt auf, wenn du dir über eine krankheitsbedingt verpasste Prüfung unsicher bist.
(Studis/Uni Frankfurt/FU Berlin/SALI)