Politik

Bundeshaushalt 2024 beschlossen: Kürzungen bei BaföG?

Deutscher Reichstag in Berlin.
Werden Studierende von der Ampel um ihr BaföG gebracht? (Foto: © Mikhail Markovskiy/stock.adobe.com)
Am 5. Juli 2023 wurde der Bundeshaushalt für das kommende Jahr beschlossen. An vielen Stellen wird das Budget gekürzt. Davon sind auch Studierende betroffen. 
Freitag, 07.07.2023, 08:00 Uhr, Autor: Thiemo Welf-Hagen Wacker

Am 5. Juli 2023, wurde der Bundeshaushalt für das kommende Jahr beschlossen. Vorgesehen ist auch ein wesentlich geringeres Budget für das Bundesbildungsministerium

Im Vergleich zum laufenden Jahr schrumpft es im kommenden Jahr um gute 5,4 Prozent. Dies entspricht einem Minus von rund 1,16 Milliarden Euro. Statt 21,5 Milliarden Euro stehen dem Forschungs- und Bildungsministerium von Bettina Stark-Watzinger (FDP) 2024 nur noch 20,3 Milliarden zur Verfügung.

Dies ist nicht zuletzt auch dem Umstand geschuldet, dass die einmalig ausgezahlte Energiepauschale in Höhe von 200,- Euro mit einem Gesamtvolumen von 700 Millionen Euro im kommenden Jahr wegfällt. 

Mehr zum Thema BAföG kannst du in folgendem Artikel lesen: BAföG: Finanzspritze für Student*innen 

Wie viel Geld wird 2024 beim BaföG eingespart?

Auch Studierende sind von den Sparplänen des Bundes betroffen, denn gekürzt wird auch beim Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz BaföG). 

Die Kürzungen beim BaföG beruhen auf der Annahme, dass in diesem Bereich mit weniger Ausgaben fällig werden. So werden zur finanziellen Unterstützung der Studierenden rund 1,4 Milliarden Euro veranschlagt. Das sind 400.000.000 weniger, als noch in diesem Jahr.

„Jeder Studierende bekommt das, was ihm an Leistungen zusteht!“

Obwohl den Studierenden durch die Kürzungspläne des Bundes rund 400.000.000 Euro weniger zur Verfügung stehen, bekräftigte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP: „Die Zahlen entsprechen der aktuellen Bedarfsprognose auf Basis der aktuellen Rechtslage.“

Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger kommentierte den Beschluss des Bundehaushalts mit folgenden Worten: „Ich habe großes Verständnis für die Sorgen der Studierenden. Deshalb ist es mir mit Blick auf den neuen Haushalt wichtig zu betonen: Die Leistungen nach dem BAföG werden keineswegs gekürzt. Es handelt sich um eine gesetzliche Leistung, die auf jeden Fall gewährt wird. Jeder einzelne Berechtigte wird seine Leistungen in vollem Umfang erhalten.

Das Bafög ist eine der zentralen Instrumente zur Schaffung von Chancengerechtigkeit in Deutschland. Deshalb haben wir es gleich zu Beginn der Legislaturperiode für mehr junge Menschen geöffnet und die Leistungen erhöht. Aber wir wollen es weiter verbessern. Auch die Strukturreform des Bafög haben wir unverändert im Blick. In welchem Rahmen sie sich bewegen wird, hängt von den haushälterischen Bedingungen ab. Für 2024 stehen diese nach dem Abschluss des parlamentarischen Verfahrens fest.“

Keine Erhöhung des BaföG-Satzes geplant

Nachdem der Höchstsatz für den finanziellen Zuschuss über BaföG erst im vergangenen Jahr auf maximal 934,- Euro angehoben wurde, sieht man diesbezüglich wohl keinen Handlungsbedarf. 

Diese Zurückhaltung wird seitens der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft scharf kritisiert, die der Ampelkoalition vorwirft, das BaföG-System systematisch auszuhungern.

Sie sieht angesichts der galoppierenden Inflation und Preisexplosionen dringenden Handlungsbedarf für eine Anpassung der BaföG-Sätze. 

Das Thema regt dich auf und/oder du machst dir Sorgen, um deine Studienfinanzierung? Der Frage, ob ein Studium ohne Schulden überhaupt noch möglich ist, sind wir auch schon nachgegangen. 

(ard.de/merkur.de/mdr.de/THWA)

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