Einmalzahlung für Studierende kommt
Inzwischen liegt ein erster Gesetzesentwurf für die Einmalzahlung für Studierende vor. Diese muss aber beantragt werden und dafür wird derzeit ein Onlinetool aufgebaut. Vor Januar oder eher Februar 2023 wird es also vermutlich nichts werden.
Was genau ist die Einmalzahlung?
Sie soll Studierende einmalig bei den steigenden Energiepreisen unterstützen und etwas entlasten. Das Inkrafttreten ist für den 01. Januar 2023 vorgesehen. Das heißt, dass der Betrag erst nächstes Jahr ausgezahlt werden wird.
Wer bekommt sie?
Alle Studierende an Hochschulen, Akademien und höheren Fachschulen. Diese müssen am 01. Dezember 2022 zum Studium immatrikuliert sein. Teilzeitstudierende, duale und ausländische Student:innen sind nicht provisorisch davon ausgeschlossen. Nur Promotionsstudierende erhalten die Auszahlung nicht.
Wie bekommt man die Einmalzahlung?
Ab Januar sollen Studierende über eine Online-Plattform einen Antrag auf die Auszahlung stellen können. Da – v.a. anfangs – mit einem großen Ansturm zu rechnen ist, der vielleicht sogar zu technischen Störungen führen könnte, ist die Antragsdauer lange gehalten. Bis zum 30. September 2023 sollen Student:innen Zeit haben, diesen einzureichen.
Wie lange es dauern wird bis die 200 Euro nach dem Antragstellen ausgezahlt werden, kann derzeit noch nicht eingeschätzt werden.
(swp/SALI)