Finanzen
Zweiter Heizkostenzuschuss für Studierende?
Im Herbst 2022 nicht bei deinen Eltern gewohnt? Dann bekommst du vielleicht nochmal einen Heizkostenzuschuss. Wer berechtigt ist, erfährst du hier.
Schon letzten Oktober hat der Bundestag einen zweiten Heizkostenzuschuss beschlossen. Die Auszahlung soll auch derzeit (ab Ende Januar) schon anlaufen.
Wer ist berechtigt für den Zuschuss?
Studierende, die:
- zwischen September und Dezember 2022 nicht bei ihren Eltern wohnhaft waren
- zwischen September und Dezember mindestens einen Monat lang BAföG bezogen haben
- Wohngeld erhalten.
Das Wichtigste auf einen Blick
Höhe des Zuschusses:
- einmalig 345,- Euro für BAföG-Bezieher:innen
- einmalig 415,- Euro für alleinlebende Wohngeldbezieher:innen
Antrag stellen? – Musst du nicht. Der Zuschuss wird von Amts wegen gewährt.
Doppelter Bezug ausgeschlossen: Beziehst du Wohngeld und BAföG bekommst du nur den höheren, also den Wohngeld-, Zuschuss.
Wie schnell wird der Zuschuss ausgezahlt?
Leider ist das nicht ganz genau zu sagen. Es gibt aber Erfahrungswerte nach Bundesländern. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen wurde der erste Heizkostenzuschuss am schnellsten ausbezahlt. In Baden-Württemberg und Thüringen dagegen am langsamsten.
(Studis/SALI)