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Steuern managen und Studienkosten zurückholen

Student, der ein Blatt Papier in der Hand hält und sich über dessen Inhalt freut.
Steuern müssen nicht immer lästig sein – v.a., wenn man etwas zurückbekommt. (Foto: © stock.adobe.com/insta_photos)
Im Studium Steuern zahlen oder absetzen? Das kann nützlicher sein als du vielleicht denkst. Denn so kannst du dir deine Studienkosten zurückholen.
Freitag, 14.10.2022, 10:16 Uhr, Autor: Sandra Lippet

Wichtig für dich sind:

Muss man als Student:in Steuern bezahlen?

Du bist sogar verpflichtet Steuern abzugeben, wenn du einem Studentenjob nachgehst, d. h. wenn:

  • Du Einnahmen über dem Grundfreibetrag von 10.908 (Jan. 2024) Euro pro Jahr hast
  • Du Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte bekommst
  • Du bei mehreren Arbeitgebern:innen angestellt bist

Solltest du einen Ferienjob oder ein bezahltes Praktikum gemacht haben, lohnt es sich, die vom Arbeitgeber:in abgezogene Lohnsteuer durch eine Steuererklärung zurückzuholen.

Wer muss keine Steuerklärung abgeben?

  • BAföG- oder Stipendienempfänger:innen
  • Studierende ohne Einnahmen

Es lohnt sich für dich aber eigentlich immer, freiwillig deine Steuern abzusetzen und dir so einen Teil deiner Studienkosten zurückzuholen. Hast du nämlich während deiner Zeit als Student:in weniger Einnahmen als Ausgaben, entsteht dir ein steuerlicher Verlust. Und den kannst du dir im Rahmen des sogenannten Verlustvortrags als Steuerbonus vermerken lassen. Eingelöst wird dieser dann, wenn du erstmalig Steuern zahlst.

Sorge also dafür, dass deine Verluste im Vorjahr vom Finanzamt festgestellt werden. Sogar rückwirkend für die Jahre zuvor kannst du unter Umständen Studienkosten absetzen.

Was kannst du während des Studiums steuerlich absetzen? 

Du kannst wirklich viel während deines Studiums absetzen, dazu gehören:

  • Studiengebühren: Die kannst du als Studienkosten absetzen lassen und solltest sie auch in der Steuererklärung aufführen. Übrigens kannst du auch Prüfungs-, Kurs- sowie Benutzergebühren als Studienkosten absetzen.
  • Computer/Laptop:   Solange du das Gerät privat nur 10 Prozent nutzt, kannst du es zu 100 Prozent als Studienkosten absetzen. Liegt dein privater Nutzungsanteil höher, kann weniger in Abzug gebracht werden. Oft geht das Finanzamt von einer privaten und schulischen/beruflichen Nutzung von 50:50 aus. Du kannst jedes Gerät, Laptop, Desktop-PC, Monitor, Scanner, Drucker sowie weiteres peripheres Zubehör nur 3 Jahre lang von der Steuer absetzen. Wenn das Gerät den Kostenbetrag von netto 800 Euro nicht überschreitet, kannst du es sofort und in voller Höhe absetzen.
  • Zweitwohnung: Kannst du absetzen, wenn du mind. 10 Prozent der Mietkosten trägst und dein Erstwohnsitz und damit dein Lebensmittelpunkt woanders liegt. Das musst du aber z. B. durch Tankquittungen, Bahntickets, eine Meldebescheinigung des Erstwohnsitzes oder eine Vereinsmitgliedschaft beweisen. Auch Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände (Grundausstattung), Umzugskosten sowie wöchentliche Heimfahrten kannst du absetzen.
  • Fahrtkosten zur Uni: Du kannst Fahrt- und Reisekosten als Studienkosten absetzen. Immerhin sind es 30 Cent je zurückgelegtem Kilometer für die einfache Fahrtstrecke – die Rückfahrt kannst du jedoch nicht absetzen. Solltest du dich im Rahmen deines Studiums länger an einem bestimmten Ort aufhalten, kannst du unter Umständen auch Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwand absetzen lassen.
  • Studienkredit: Du kannst auch die Zinsen absetzen, die dir durch die Aufnahme eines Bildungskredits in Rechnung gestellt werden.
  • Haus- und Abschlussarbeiten: Müssen Haus- oder Abschlussarbeiten gedruckt werden, kann das schnell teuer werden. Beim Studienende können auch noch Ausgaben für die Bindung der Bachelor-, Master- oder Magisterarbeit hinzukommen. Alle diese Kosten kannst du in der Steuererklärung absetzen lassen.
  • Studienplatzklage: Fallen für eine Studienplatzklage Prozesskosten an und kommen deine Eltern dafür auf, kannst du diese ebenfalls als Studienkosten absetzen lassen und in der Steuererklärung aufführen. Übernimmst du die Anwalts- und Gerichtskosten selbst und befindest du dich in einem Zweitstudium, kannst du sogar die Ausgaben in voller Höhe in Form eines Verlustvortrags absetzen.
  • Studentische Vereinigung:  Als Studienkosten absetzen kannst du auch die Mitgliedsbeiträge für Studentenverbindung oder einen Alumniverein.
  • Auslandssemester: Absolvierst du ein Teil deines Studiums im Ausland, kannst du Miete, Verpflegungspauschalen, Reisekosten, Auslandsreisekrankenversicherung, Semesterbeiträge/Studiengebühren sowie Kosten für Sprachtests (bspw. TOEFL-Test) absetzen lassen.
  • Versicherungen: Hierunter fällt der Versicherungsschutz für die Einkommensabsicherung und Gesundheitsfürsorge. Demnach kannst du die Prämien für eine Renten-, Berufsunfähigkeits-, Unfall-, Privathaftpflicht-, Tierhalterhaftpflicht- und Krankenversicherung absetzen.
  • Weitere Kosten: Darüber hinaus kannst du auch Kontogebühren, Kosten für Sprach-, Nachhilfekurse, ein Repetitorium wie auch Aufwendungen für Exkursionen und Studienreisen als Studienkosten absetzen.

Wichtig! Sammle deine Unterlagen, Belege und sonstiges für die Steuer. Auch, wenn es für viele Bereiche Pauschalen gibt, ist es immer besser alle Ausgaben etc. genau belegen zu können.

Wie funktioniert eine Steuererklärung für Studierende?

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:

1. Sammle Belege von Ausgaben für alles Absetzbare (s. oben)

2. Halte diese Daten und Dokumente bereit:

  • Steuer-ID
  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Bankverbindung
  • Lohnersatzleistungsbescheinigung
  • Gewinnermittlungsunterlagen
  • Spendenquittungen
  • Steuerbescheinigungen über Zinsabschläge, Körperschaften, Kapitalertragssteuer

3. Formulare vorbereiten

Du brauchst für deine Steuerklärung die folgenden Formulare:

  • Mantelbogen
  • Anlage G (für Einkünfte aus einem Gewerbe)
  • Anlage N (für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit)
  • Anlage KAP (für Einkünfte aus Kapitalvermögen)
  • Anlage S (für Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit)
  • Anlage Vorsorgeaufwand (für gezahlte Versicherungsbeiträge und Altersvorsorgebeiträge)

4. Fülle die Formulare aus

Das kannst du händisch, online oder über Apps (Bspw. Taxfix) erledigen. Am besten fragst du beim ersten Mal jemanden um Hilfe, der das schon mal gemacht hat – oder wendest dich an eine:n Steuerberater/in.

5. Übermittle sie an das Finanzamt

Am besten gleich online über das Elster-Portal. Wichtig dabei: Informiere dich, welches Finanzamt für dich zuständig ist. Oft richtet sich das nach deinem Erstwohnsitz.

6. Warte ab

Es kann von einigen Wochen bis hin zu mehreren Monaten dauern, bis du eine Rückmeldung und/oder deinen Steuerbescheid bekommst. 

Meistens hilft es leider nicht bei dem zuständigen Finanzamt nachzufragen, weil die Mitarbeiter:innen auch ohne Nachfragen schon genug zu tun haben.

Hab einfach ein wenig Geduld.

Steuern und Steuererklärung beim Zweitstudium

Auch bei einem Zweitstudium kannst du die Studienkosten absetzen kannst. 

Möchtest du für eine Zweitausbildung Studienkosten absetzen, gilt:

  • Deine Studienkosten stellen berufliche Ausgaben dar und sind damit als Werbungskosten abzugsfähig
  • Du kannst also in diesem Fall deine Studienkosten in unbegrenzter Höhe absetzen
  • Deine Kosten wirken sich entweder im selben Jahr oder unter bestimmten Bedingungen sogar in den darauffolgenden Jahren durch einen Verlustvortrag oder Verlustrücktrag steuermindernd aus

Good to know – Verlustvortrag
Hast du in einem Jahr Verluste gemacht, kannst du auch erst dann deine Studienkosten absetzen, wenn du erstmalig Geld verdienst und Steuern entrichten musst. Der Verlustvortrag reduziert deine Steuerlast und sorgt dafür, dass du deine Studienkosten absetzen kannst und in voller Höhe erstattet bekommst. Dafür ist es erforderlich, im Antrag auf Verlustfeststellung deiner Steuererklärung das Häkchen bei „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ zu setzen.

(Mein Studium Finanzen/ING/SALI)

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