Good to know: Mietkaution & Bürgschaft
Wenn du irgendwo neu einziehst, musst du eigentlich immer eine Mietkaution zahlen – und die Vermieter:innen wollen von Studierenden oft eine Mietbürgschaft. Was genau bedeuten diese Begriffe und was steht dir beim Auszug, am Ende des Mietverhältnisses, rechtlich zu?
Die Sache mit der Kaution
Eine Mietkaution bietet den Vermietenden, aber auch den Mietenden eine Sicherheit. Wieso? Durch die Zahlung der Kaution vor Einzug, bringst du einen bestimmten Betrag auf, auf den Vermiter:innen zurückgreifen können, falls die Wohnung beschädigt wird. Das heißt: erstmal wird die Summe der Kaution für Schäden hergenommen und du musst nicht gleich nochmal zahlen, wenn etwas kaputtgeht.
Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass die Mietkaution nicht höher als drei Nettokaltmieten betragen darf. Und diese kannst du auch in Raten an dein:e Vermieter:in zahlen. Die genau Summe wird im Mietvertrag festgehalten – es kann durchaus auch sein, dass die Kaution geringer als die Höchstgrenze ausfällt.
Nach dem Auszug bekommst du die Kaution in der Regel zurück. Wann ist gesetzlich nicht festgehalten. Vermietende haben bis zu 6, manchmal sogar 12, Monate Zeit dir deine Mietkaution zurückzuüberweisen. Natürlich hängt die Höhe, also ob du die ganze Kaution zurückbekommst, davon ab, ob noch Zahlung deinerseits an die Vermietenden offen sind oder Schäden angerechnet werden müssen.
Mietbürgschaft kurz erklärt
Mit einer Bürgschaft ist gemeint, dass jemand für dich bürgt, d.h. für dir potenziell entstehende Kosten aufkommt und diese begleicht. Vermieter:innen sehen gerne eine Mietbürgschaft der Eltern, wenn es um studierende Mieter:innen geht. So sichern sie sich ab, damit ihnen kein finanzieller Schaden entsteht, wenn die Mietenden bspw. mal nicht mehr für ihre Miete aufkommen können.
Ob deine Eltern, andere Verwandte oder Bekannte – wer eine Mietbürgschaft für dich unterschreibt, muss auch wirklich für dich haften. Im Ernstfall kann das schnell teuer werden. Also solltest du dir nur jemanden aussuchen, der/die über ausreichend finanzielle Mittel verfügt und diese Person vorab aufklären.
Übrigens verfallen Bürgschaften nach dem Ende des Mietverhältnisses in der Regel automatisch. Da du die Mietbürgschaft aber vorab selbst erstellst (Vorlagen findest du genügend im Internet), kannst du sicherheitshalber auch genau diesen Inhalt mit aufnehmen: ’Mit dem Ende des Mietverhältnisses, endet auch die Mietbürgschaft.’
(Sparkasse/Mietrecht/SALI)