Schlüssel verloren, und jetzt?
Ob aus der Tasche gefallen, wo liegengelassen oder unauffindbar – wenn der Haustürschlüssel weg ist, hast du ein Problem. Wir erklären dir, was du beachten musst, wer bei größeren Ausgaben, die sich daraus ergeben, haftet und was du tun solltest.
Schlüssel weg – erste Schritte
Wenn er weg ist, ist er weg. Panik hilft in einer solchen Situation leider gar nicht. Was hilft dann?
- Ruhe bewahren und nochmal nachsehen: hast du wirklich überall geschaut? Ist der Schlüssel vielleicht nur in der Tasche verrutscht oder unter anderen Sachen gelandet?
- Ersatzschlüssel besorgen: Hat ein:e Freund:in oder WG-Mitbewohner:in noch einen Schlüssel? Falls nicht – solltest du vermutlich den Schlüsseldienst anrufen.
- Vermieter:in informieren: wenn der Schlüssel wirklich nicht mehr auftaucht, solltest du unverzüglich deine:n Vermiter:in informieren.
- Versicherung kontaktieren: egal, ob nur dein Schloss oder die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden muss – deine Versicherung sollte auch so schnell wie möglich Bescheid wissen.
Solltest du keine private Haftpflicht- oder Zusatzversicherung haben, die einen Schlüsselverlust abdeckt, musst du selbst die Kosten tragen.
Haftung und Kosten
Ganz gleich, ob nur das Schloss oder die Schließanlage ausgetauscht werden muss – es werden Kosten entstehen. Da die Wohnung und damit auch die Schlüssel als Eigentum deine:r Mieter:in gelten und du dieses Eigentum verloren hast, musst du es auch ersetzen, d.h. die Kosten tragen.
Durch eine übliche Haftpflichtversicherung ist man eigentlich genau für sowas versichert. Die meisten decken nicht nur den Betrag für den Austausch des Schlosses, sondern auch für die Schließanlage ab. Bist du nicht versichert, solltest du mit deine:r Vermiter:in reden – vielleicht lässt sich da noch was machen. Rechtlich betrachtet bist du aber verpflichtet für den finanziellen Schaden aufzukommen.
Was du nicht tun solltest
Wenn man einen Schlüssel verloren hat, spielt man schnell mit dem Gedanken einfach den Ersatzschlüssel oder den von einem Mitbewohnenden nachmachen zu lassen. Das ist ohne das Einverständnis des Vermietenden aber verboten.
(Mietrecht/SALI)